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Hallo Zusammen,
zu dem Thema habe ich ein Interpretationspapier der BAUA gefunden, in dem ein Bewertungsablauf, ob es sich bei einer Anlage um eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne der MRL handelt, folgendermaßen dargestellt wird:
https://www.baua.de/DE/Themen/Anwen...anlagen.pdf?__blob=publicationFile&v=3#page=3
Dieser Ablauf wird in der Literatur (zB Buch "Konstruieren sicherheitsgerechter Produkte von Prof. Neudörfer) noch dadurch ergänzt, dass ein Sicherheitstechnischer Zusammenhang nicht allein durch eine gemeinsame Not-Halt-Einrichtung vorliegt.
Hierzu zwei grundsätzliche Fragen:
1. Werden die Fragen nach Produktionstechnischem / Sicherheitstechnischem Zusammenhang bejaht, muß eine EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung vorgenommen werden. Was ist mit der Risikobeurteilung?
2. Woher weiß ich, daß eine gemeinsame Not-Halt-Einrichtung ausreicht, und demnach KEINE Gesamtheit von Maschinen vorliegt, ohne eine Risikobeurteilung erstellt zu haben?
Ergo: Eine Risikobeurteilung für die ANLAGE müsste doch eigentlich IMMER, unabhängig vom Ergebnis, erstellt werden, oder?
Danke für die Info!
zu dem Thema habe ich ein Interpretationspapier der BAUA gefunden, in dem ein Bewertungsablauf, ob es sich bei einer Anlage um eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne der MRL handelt, folgendermaßen dargestellt wird:
https://www.baua.de/DE/Themen/Anwen...anlagen.pdf?__blob=publicationFile&v=3#page=3
Dieser Ablauf wird in der Literatur (zB Buch "Konstruieren sicherheitsgerechter Produkte von Prof. Neudörfer) noch dadurch ergänzt, dass ein Sicherheitstechnischer Zusammenhang nicht allein durch eine gemeinsame Not-Halt-Einrichtung vorliegt.
Hierzu zwei grundsätzliche Fragen:
1. Werden die Fragen nach Produktionstechnischem / Sicherheitstechnischem Zusammenhang bejaht, muß eine EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung vorgenommen werden. Was ist mit der Risikobeurteilung?
2. Woher weiß ich, daß eine gemeinsame Not-Halt-Einrichtung ausreicht, und demnach KEINE Gesamtheit von Maschinen vorliegt, ohne eine Risikobeurteilung erstellt zu haben?
Ergo: Eine Risikobeurteilung für die ANLAGE müsste doch eigentlich IMMER, unabhängig vom Ergebnis, erstellt werden, oder?
Danke für die Info!