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Hallo zusammen,
Zum Überblick, wir bauen z.B. solche Prüfstände
https://www.landwirt.com/Claas-testet-Traktoren-in-Trang%E9-F,,15679,,Bericht.html
https://www.toyota-motorsport.com/de/services-de/research-development-de/transmission-test-system-de
also Sondermaschinenbau und selten ist ein Prüfstand, wie der andere.
ich überprüfe gerade welche Informationen wir zwingend nach Maschinenrichtlinie (MRL) den Kunden geben und dementsprechend auch übersetzen müssen.
Hierfür relevant sind natürlich die Kapitel 1.6, 1.7, 1.7.4.2. und natürlich der dritte Absatz von 1.7.4 aus der MRL.
dritter Absatz 1.7.4:
"Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen kann die Wartungsanleitung, die
zur Verwendung durch vom Hersteller oder von seinem Bevollmächtigten
beauftragtes Fachpersonal bestimmt ist, in nur einer Sprache der Gemeinschaft
abgefasst werden, die von diesem Fachpersonal verstanden wird."
Wenn nun zum Beispiel täglich Riemen geschmiert werden müssen, dann muss ich dies beschreiben und übersetzen (ich denke das ist nicht zumutbar, dass dafür eine Fachfirma zu holen ist). Aber wie ist es zum Beispiel, wenn jährlich / alle zwei Jahre eine Gelenkwelle getauscht werden muss. kann ich in die Betriebsanleitung schreiben, dass dies nur durch uns durchzuführen ist und spare mir so die Angabe/Beschreibung wie der Gelenkwellentausch passieren muss?
Das ist jetzt eine grundsätzliche Frage und kann auf alles angewendet werden.
Kann ich sagen du darfst dies oder jenes nicht tun und deswegen bekommst du auch keine Beschreibung?
Als Beispiel ( ich weiß, fällt beides nicht unter die MRL) eine Waschmaschine oder ein Auto.
Waschmaschine:
1.Warum gibt es zu meiner Waschmaschine keinen Schaltplan, damit diese repariert werden kann?
Auto:
1. Warum ist ein Ölwechsel nicht beschrieben?
2. Warum ist bei meinem Auto der Wechsel der Abblendlichtbirne nicht beschrieben?
3. Fahren Sie für dies oder jenes in eine Fachwerkstatt.
Darf ich diese Dinge nicht tun?
zusätzlich hindert mich ja auch niemand diese Dinge zu tun, obwohl ich keine Beschreibung habe.
Also zur Ursprungsfrage zurück. Darf ich Tätigkeiten ausschließen, die nur der Instandhaltung oder der Wartung dienen (also nicht zum normalen Maschinengebrauch) und muss diese Tätigkeiten somit auch nicht beschreiben?
Zum Überblick, wir bauen z.B. solche Prüfstände
https://www.landwirt.com/Claas-testet-Traktoren-in-Trang%E9-F,,15679,,Bericht.html
https://www.toyota-motorsport.com/de/services-de/research-development-de/transmission-test-system-de
also Sondermaschinenbau und selten ist ein Prüfstand, wie der andere.
ich überprüfe gerade welche Informationen wir zwingend nach Maschinenrichtlinie (MRL) den Kunden geben und dementsprechend auch übersetzen müssen.
Hierfür relevant sind natürlich die Kapitel 1.6, 1.7, 1.7.4.2. und natürlich der dritte Absatz von 1.7.4 aus der MRL.
dritter Absatz 1.7.4:
"Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen kann die Wartungsanleitung, die
zur Verwendung durch vom Hersteller oder von seinem Bevollmächtigten
beauftragtes Fachpersonal bestimmt ist, in nur einer Sprache der Gemeinschaft
abgefasst werden, die von diesem Fachpersonal verstanden wird."
Wenn nun zum Beispiel täglich Riemen geschmiert werden müssen, dann muss ich dies beschreiben und übersetzen (ich denke das ist nicht zumutbar, dass dafür eine Fachfirma zu holen ist). Aber wie ist es zum Beispiel, wenn jährlich / alle zwei Jahre eine Gelenkwelle getauscht werden muss. kann ich in die Betriebsanleitung schreiben, dass dies nur durch uns durchzuführen ist und spare mir so die Angabe/Beschreibung wie der Gelenkwellentausch passieren muss?
Das ist jetzt eine grundsätzliche Frage und kann auf alles angewendet werden.
Kann ich sagen du darfst dies oder jenes nicht tun und deswegen bekommst du auch keine Beschreibung?
Als Beispiel ( ich weiß, fällt beides nicht unter die MRL) eine Waschmaschine oder ein Auto.
Waschmaschine:
1.Warum gibt es zu meiner Waschmaschine keinen Schaltplan, damit diese repariert werden kann?
Auto:
1. Warum ist ein Ölwechsel nicht beschrieben?
2. Warum ist bei meinem Auto der Wechsel der Abblendlichtbirne nicht beschrieben?
3. Fahren Sie für dies oder jenes in eine Fachwerkstatt.
Darf ich diese Dinge nicht tun?
zusätzlich hindert mich ja auch niemand diese Dinge zu tun, obwohl ich keine Beschreibung habe.
Also zur Ursprungsfrage zurück. Darf ich Tätigkeiten ausschließen, die nur der Instandhaltung oder der Wartung dienen (also nicht zum normalen Maschinengebrauch) und muss diese Tätigkeiten somit auch nicht beschreiben?