Haftpflichtversicherung für Dienstleister im Bereich CE

daniel80

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Hallo Zusammen,

bisher bin ich davon ausgegangen daß wenn ich eine Risikobeurteilung im Kundenauftrag erstelle, in Bezug auf Haftung (insbesondere für Personenschäden) dann "raus" bin, wenn ich einen entsprechenden Haftungsausschluss mit dem Kunden vereinbare. Hiervon ausgenommen wären dann nur grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden, also Schäden, die daraus resultieren, daß sie in der RB schlichtweg vergessen wurden oder zB Normen falsch angewendet wurden (zB Sicherheitsabstand nach ISO 13857 falsch berechnet).

Ich wurde hierzu eines besseren belehrt, mit Verweis auf §823 BGB (Haftung bei Personenschäden). Ein Haftungsausschluss für Fehler in der RB ist demnach nicht möglich.

Die Frage ist, inwieweit sich ein Dienstleister versichern muß bzw. sollte (zB Haftpflicht).

Wie sind eure Erfahrungen?
 
Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen sind sicher als Selbstständiger nicht schlecht,
(ich bin selbst keiner), aber gegen strafrechtliche Verfolgung kann man sich nicht versichern.
Außerdem gibt es ja noch die Regressansprüche der Unfallversicherungsträger...

Außerdem musst Du Dir Gedanken machen, wie Du dem Vorwurf der Fahrlässigkeit entgehen
kannst, z.B. durch dokumentierte Prüfung Deiner Berechnungen und sonstigen Dingen, die
Du tust.
Was ist der Umfang Deiner Dienstleistung? Was wird vom Kunden beigesteuert?
"Risikobeurteilung für Maschine xy" durchführen wäre mir da zu wenig.
Was ist, wenn der Kunde etwas ändert, ohne daß Du das weisst?

Ein Anwalt nützt auch nur was, wenn Du Dokumentation hast, mit der er arbeiten kann.

Welche Versicherungen man genau sinnvollerweise abschliessen sollte, können Dir vielleicht
andere Kollegen aus dem Forum sagen. ;)
 
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