-> Hier kostenlos registrieren
Hallo Zusammen,
bisher bin ich davon ausgegangen daß wenn ich eine Risikobeurteilung im Kundenauftrag erstelle, in Bezug auf Haftung (insbesondere für Personenschäden) dann "raus" bin, wenn ich einen entsprechenden Haftungsausschluss mit dem Kunden vereinbare. Hiervon ausgenommen wären dann nur grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden, also Schäden, die daraus resultieren, daß sie in der RB schlichtweg vergessen wurden oder zB Normen falsch angewendet wurden (zB Sicherheitsabstand nach ISO 13857 falsch berechnet).
Ich wurde hierzu eines besseren belehrt, mit Verweis auf §823 BGB (Haftung bei Personenschäden). Ein Haftungsausschluss für Fehler in der RB ist demnach nicht möglich.
Die Frage ist, inwieweit sich ein Dienstleister versichern muß bzw. sollte (zB Haftpflicht).
Wie sind eure Erfahrungen?
bisher bin ich davon ausgegangen daß wenn ich eine Risikobeurteilung im Kundenauftrag erstelle, in Bezug auf Haftung (insbesondere für Personenschäden) dann "raus" bin, wenn ich einen entsprechenden Haftungsausschluss mit dem Kunden vereinbare. Hiervon ausgenommen wären dann nur grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden, also Schäden, die daraus resultieren, daß sie in der RB schlichtweg vergessen wurden oder zB Normen falsch angewendet wurden (zB Sicherheitsabstand nach ISO 13857 falsch berechnet).
Ich wurde hierzu eines besseren belehrt, mit Verweis auf §823 BGB (Haftung bei Personenschäden). Ein Haftungsausschluss für Fehler in der RB ist demnach nicht möglich.
Die Frage ist, inwieweit sich ein Dienstleister versichern muß bzw. sollte (zB Haftpflicht).
Wie sind eure Erfahrungen?