Austrudelnde Maschine

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ich sage ja nur, wenn ihr nach Maschinenrichtlinie eine Maschine gebaut habt, dann reicht das nicht (hier reicht kein "du darfst da nicht rein", sondern für so etwas gibt es Zuhaltungen etc) .
Wenn ihr eine Maschine hergestellt habt, dann kannst du die DIN EN 50191 in die Tonne treten. Aus dem Einführungsbeitrag dieser Norm, "Diese Norm gilt für das Errichten und Betreiben stationärer und nichtstationärer elektrischer Prüfanlagen. Als elektrische Prüfanlage wird in dieser Norm die Gesamtheit aller zu Prüfzwecken zusammenwirkenden Prüfgeräte, Prüfmittel und Einrichtungen, mit denen elektrische Prüfungen an Prüfobjekten durchgeführt werden" Das heißt für das drum herum habt ihr eine Bestätigung, aber für den Prüfstand (Motor, drehende Teile usw.) nicht.
Ich kenne dieses Vorgehen, nur leider hat dann oft der Sicherheitsbeauftragte (im Bezug auf "Maschine herstellen") weniger Ahnung und TÜV-Zertifikate sind nun auch nicht die Lösung auf alles. hatte diesbezüglich auch schon den ein oder anderen TÜVler der ahnungslos war und meinte er weiß alles.

Also noch einmal mein Tipp: wenn ihr eine Maschine gemäß Maschinenrichtlinie gebaut habt, dann reichen eure SChutzmaßnahmen nicht. Das traue ich mich sogar zu sagen, ohne die Anlage gesehen zu haben.

Unter den Gesichtspunkten stimme ich dir da sogar zu.
 
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