Anlagenkomponenten - wann CE?

daniel80

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Hallo Zusammen,

im konkreten Fall geht es um eine Komponente (mit Antrieb = Maschine, allein für sich nicht nutzbar = unvollständige Maschine), die von einem Sublieferanten an den Anlagenbauer geliefert wird und ausschließlich zum Einbau in DIESEN Anlagentyp bestimmt ist. Die Anlage wird risikobeurteilt, und alle Risiken, die in Zusammenhang mit der Benutzung der Komponente entstehen, auch hier betrachtet.

Muß, zusätzlich zur Risikobeurteilung der Anlage, diese Komponente risikobeurteilt werden?

Danke und schönes Wochenende!
 
Hallo Daniel,

wenn im Rahmen der Einbauerklärung schon eine Risikobeurteilung gemacht wurde, was
eigentlich so sein muss, muss diese nicht wiederholt werden, es sei denn, man sieht offensichtliche
Mängel.
Der Anlagenbauer muss dann nur bis zu den vereinbarten Schnittstellen schauen.

Bemerkung: Du stellst Deine Fragen so präzise, daß ich mir denke, daß Du die Antwort doch eigentlich
schon weisst, oder ;).
 
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Muß, zusätzlich zur Risikobeurteilung der Anlage, diese Komponente risikobeurteilt werden?

Sowas führt immer wieder zu Diskussionen :)
Gerade bei ganz einfachen Komponenten.

Du brauchst eine Einbauerklärung.
Dafür ist eine Sicherbetrachtung notwendig.
Wenn der Kunde sowieso schon fast alles fertig hat, dann setz dich mit ihm an den Tisch und macht es zusammen.
Die beiden Risikobeurteilungen sollten ja zusammen passen :)

Gruß
Blockmove
 
Hallo Zusammen,

im konkreten Fall geht es um eine Komponente (mit Antrieb = Maschine, allein für sich nicht nutzbar = unvollständige Maschine), die von einem Sublieferanten an den Anlagenbauer geliefert wird und ausschließlich zum Einbau in DIESEN Anlagentyp bestimmt ist. Die Anlage wird risikobeurteilt, und alle Risiken, die in Zusammenhang mit der Benutzung der Komponente entstehen, auch hier betrachtet.

Muß, zusätzlich zur Risikobeurteilung der Anlage, diese Komponente risikobeurteilt werden?

Danke und schönes Wochenende!
hallo,
ich glaube meine "Vorschreiber" haben das falsch verstanden. du oder derjenige will sich die Risikobeurteilung für die unv. Maschine sparen, sehe ich das richtig?
das Inverkehrbringen der unvollständigen Maschine passiert vor dem Inverkehrbringen der Anlage (Verkauf von Sublieferant an Anlagenbauer). Dementsprechend muss dafür erstmal eine Risikobeurteilung gemacht werden.
anschliessend gibt es eine Konformitätserklärung mit den entsprechenden eingehaltenen "grundlegenden zutreffenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen". Darauf kannst du dann die RIsikobeurteilung der Anlage aufbauen.
Dein Vorgehen ginge nur, wenn du auch selbst die unv. Maschine herstellst.
 
Guten Morgen Zusammen,

ich schreibe sicher keine Beiträge, von denen ich die Antwort schon weiß :) Nehme das einfach mal als Kompliment an..

Danke für den Hinweis zur Einbauerklärung und der dafür formal notwendigen Risikobeurteilung.

Bei dieser unvollständigen Maschine geht es um eine Einlegevorrichtung für Teile, die in eine Prüfanlage eingelegt werden. Das, was diese Vorrichtung zur Maschine macht, ist ein Antrieb, der bei Ingangsetzen des Handlingssystems dahinter, eine Schutzscheibe schließt. Ist es möglich, dass der Hersteller der Anlage, in die die Vorrichtung eingesetzt wird, den Antrieb im Anlagenkonzept vorsieht, sodaß der Hersteller des Handlingssystems nur die Mechanik liefert, was zur Folge hätte, daß es sich bei der Vorrichtung eben nicht mehr um eine Maschine gem. MRL handelt, und daher auch keine RB / Einbau-Erklärung etc. notwendig ist?

Wobei...Unvollständige Maschinen brauchen keinen Antrieb und trotzdem eine RB...Seufz...

Der Hintergedanke dabei ist, die nur eine RB, eben die der Anlage, erstellen zu müssen, aber ich glaube, ich komme nicht um zwei herum...
 
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Wir die Einlegevorrichtung vom Zulieferer in eigener Verantwortung konstruiert und gebaut, oder fertigt er die Vorrichtung nach detaillierten Vorgaben von euch?

Wenn der Zulieferer in Eigenverantwortung arbeitet muss er eine Einbauerklärung erstelle. Wenn er nach detaillierten Vorgaben arbeitet handelt es sich eventuell um eine "verlängerte Werkbank", dann ist keine Einbauerklärung notwendig.

Es gibt dazu ein Interpretationspapier der DGUV zu Schaltschränken.

https://www.dguv.de/medien/fb-holzu...aetter/infobl_deutsch/090_schaltschraenke.pdf
 
Wir die Einlegevorrichtung vom Zulieferer in eigener Verantwortung konstruiert und gebaut, oder fertigt er die Vorrichtung nach detaillierten Vorgaben von euch?

Wenn der Zulieferer in Eigenverantwortung arbeitet muss er eine Einbauerklärung erstelle. Wenn er nach detaillierten Vorgaben arbeitet handelt es sich eventuell um eine "verlängerte Werkbank", dann ist keine Einbauerklärung notwendig.

das habe ich ja auch so indirekt gefragt. wichtig ist die Frage, wer ist denn Hersteller?
 
Danke für die Info zum DGUV-Dokument.

Hieraus wird der Sachverhalt "etwas" klarer, aber mir ist die Unterscheidung zwischen "verlängerter Werkbank" und "Eigenverantwortung" nicht klar: Das Dokument unterscheidet in 2.2 / 2.3 im ersten Satz zwischen einer Konzipierung durch den Hersteller und Weitergabe an den Schaltschrankbauer (--> verlängerte Werkbank) und einer Konzipierung durch den Schaltschrankbauer nach Pflichtenheft-Vorgaben des Herstellers (--> Eigenverantwortung).

Was genau ist hier mit Konzipierung gemeint? Ich würde das so interpretieren, daß dahingehend unterschieden wird, wer die technische Dokumentation (Risikobeurteilung, technische Zeichnungen, Schaltpläne,...) erstellt, und zwar komplett (und nicht nach dem Motto, der eine macht das, der andere das...). Kann man das so vereinfacht sagen?
 
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Was genau ist hier mit Konzipierung gemeint? Ich würde das so interpretieren, daß dahingehend unterschieden wird, wer die technische Dokumentation (Risikobeurteilung, technische Zeichnungen, Schaltpläne,...) erstellt, und zwar komplett (und nicht nach dem Motto, der eine macht das, der andere das...). Kann man das so vereinfacht sagen?
Wenn es nur nach der Erstellung der Dokumentation geht, dann macht es ja keiner :D
Einfach gesagt.
wenn du deinem Lieferanten die Zeichnungen und Pläne gibst, nachdem er fertigen soll, dann bist du Hersteller. Wenn er selbst "Gehirnschmalz" benötigt, dann ist er Hersteller
Beispiel 1: Baue mir einen Schaltschrank mit 3 Umrichtern der Marke XY, diesem Hauptschalter, dies und das. Hier hast du den Plan ->du bist Hersteller
Beispiel 2: BAue mir einen Schaltschrank mit 400 V und 100 kW. -> Lieferant ist Hersteller
 
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