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Hallo Zusammen,
die MRL definiert Sicherheitsbauteile ja folgendermaßen (Art. 2 Abs. c)
„Sicherheitsbauteil“ [ist] ein Bauteil,
— das zur Gewährleistung einer Sicherheitsfunktion dient,
— gesondert in Verkehr gebracht wird,
— dessen Ausfall und/oder Fehlfunktion die Sicherheit vonPersonen gefährdet und
— das für das Funktionieren der Maschine nicht erforderlich ist oder durch für das Funktionieren der Maschineübliche Bauteile ersetzt werden kann.
1. Frage dazu: Ein Sicherheitsbauteil liegt vor, wenn alle Bedingungen erfüllt sind - ist das korrekt?
2. Konkretes Beispiel: Absaugeinrichtung für Alu-Späne an einer Fräsmaschine - Sicherheitsbauteil ja / nein?
Lt. Anhang V MRL, Nr. 6, ist ein System zur Beseitigung von Emissionen von Maschinen ein Sicherheitsbauteil. Da würde ich die Absauganlage schon mal zu zählen.
Das würde aber nur dann gelten, wenn o.g. vier Bedingungen auch erfüllt werden. Das heißt, zB wenn die nicht gesondert in Verkehr gebracht wird, was man ja als Hersteller festlegen kann, handelt es sich NICHT um ein Sicherheitsbauteil.
Stimmt das so?
die MRL definiert Sicherheitsbauteile ja folgendermaßen (Art. 2 Abs. c)
„Sicherheitsbauteil“ [ist] ein Bauteil,
— das zur Gewährleistung einer Sicherheitsfunktion dient,
— gesondert in Verkehr gebracht wird,
— dessen Ausfall und/oder Fehlfunktion die Sicherheit vonPersonen gefährdet und
— das für das Funktionieren der Maschine nicht erforderlich ist oder durch für das Funktionieren der Maschineübliche Bauteile ersetzt werden kann.
1. Frage dazu: Ein Sicherheitsbauteil liegt vor, wenn alle Bedingungen erfüllt sind - ist das korrekt?
2. Konkretes Beispiel: Absaugeinrichtung für Alu-Späne an einer Fräsmaschine - Sicherheitsbauteil ja / nein?
Lt. Anhang V MRL, Nr. 6, ist ein System zur Beseitigung von Emissionen von Maschinen ein Sicherheitsbauteil. Da würde ich die Absauganlage schon mal zu zählen.
Das würde aber nur dann gelten, wenn o.g. vier Bedingungen auch erfüllt werden. Das heißt, zB wenn die nicht gesondert in Verkehr gebracht wird, was man ja als Hersteller festlegen kann, handelt es sich NICHT um ein Sicherheitsbauteil.
Stimmt das so?