Sicherheitsabstände im Abwurfschacht

wackelkontakt

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Guten Tag,

ich habe hier ein kleines Problem, dass ich nicht ganz eindeutig einreihen kann. Eventuell kann hier jemand etwas dazu sagen oder hatte eine ähnliche Situation.

Das Bild im Angang habe ich mal gezeichnet, um es einfacher zu machen. Die Maschine hat eine drehende Achse und fährt mit der Achse über einen Abwurfschacht. Dort angekommen, lässt sie ein Werkstück fallen und durch den Schacht gelangt es in einen Auffangbehälter.

Wenn man nun den Behälter raus zieht, sind es durch den 80 mm breiten runden Schacht nur noch 600mm bis zu "Gefahrenstelle". Allerdings ist der weg nicht gerade, sondern leicht kurvig und man muss sich hinknien um dadurch greifen zu können.

Sowas kann doch nicht als freier Zugang eingestuft werden, oder doch?

Der Auffangbehälter befindet sich hinter zwei Schwenktüren, die man mit einem Werkzeug öffnen kann. ( Werkzeug = Vierkantschlüssel )

Danke vorab und ein schönen Resttag
 

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Hallo ,

die Norm EN13857 schreibt für kreisförmige Öffnungen zwischen 40 und 120mm einen Abstand zur
Gefahrenstelle von 850mm vor.
Ist die Frage, ob Du die einhalten willst (musst), oder ob Du sagst, das Durchgreifen ist
durch die örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Z.B. Du baust eine Schikane ein, daß
man gar nicht mit geradem Arm in das Loch kommt.
 
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Als Regel kann man ruhig auch immer nutzen: "Was geht, machen die Bediener auch!" Und wenn man irgendwie mit der Hand dort reinkommt, dann muß man verhindern, dass die Hand "in Gefahr" kommt.
Wir haben an solchen Behältern noch einen Sicherheitsschalter. Der schaltet dann wahlweise die ganze Maschine oder die Servoachse ab bzw. in sicheren Halt.
 
Moin Ralle,

auch wenn ich die Tür schon mit einem Werkzeug öffnen muss um an die Schublade zu kommen? Wenn dem so wäre, kommt an die Tür ein Sicherheitsschalter. Beeinträchtigt zwar den Durchsatz , ist mir aber ein wenig egal. Hauptsache dort greift keiner rein.
 
Wie oft muss der Bediener die Schublade öffnen?
EN ISO 14120 sagt sinngemäß: Bei einer Häufigkeit vonmehr als einmal pro Woche sollte ein Sicherheitsschalter verwendet werden.
Bei einer Häufigkeit von weniger als einmal pro Woche ist eine feststehende trennende Schutzeinrichtung ausreichend. Der Bediener muss vor dem Öffnen dann aber auch die Maschine ausschalten.
 
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Ich würde unabhänging von der Häufigkeit der Exposition einen Sicherheitsschalter vorsehen, wenn der Bediener einen beträchtlichen Schaden erleiden kann.
Immer wenn dem Bediener Körperteile verloren gehen können, oder irreparabel beschädigt werden, verwende ich Sicherheitschalter, wenn ich die Eingriffmaße nicht einhalten kann.

Allerdings ist ein 80 mm breiter Schacht etwas, wo ich mir weniger Sorgen machen würde. Meine Hand ist da schon breiter. Ich vermute mal, da schafft kein Bediener seinen Arm weiter als 400 mm reinzustecken, selbst dann muss er schon äusserst schmächtig sein. Meiner Meinung nach ist das konstruktiv vernünftig gelöst.
Ich halte abschliessbar mit Warnschildern als ausreichend.

p.s. Dieser Gummischlauch sollte aber eine entsprechende Steifigkeit besitzen, damit er nicht gestaucht werden kann und sich somit das Eingriffmaß verringert.
 
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Allerdings ist ein 80 mm breiter Schacht etwas, wo ich mir weniger Sorgen machen würde. Meine Hand ist da schon breiter. Ich vermute mal, da schafft kein Bediener seinen Arm weiter als 400 mm reinzustecken, selbst dann muss er schon äusserst schmächtig sein. Meiner Meinung nach ist das konstruktiv vernünftig gelöst.
Ich halte abschliessbar mit Warnschildern als ausreichend.
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naja wir sind ja nicht bei Pippi Langstrumpf ( .. ich mach mir die Welt,...)
ich stimme da schon eher Tommi zu mit der Aussage "die Norm EN13857 schreibt für kreisförmige Öffnungen zwischen 40 und 120mm einen Abstand zur Gefahrenstelle von 850mm vor."
 
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