CE Kennzeichnung für Anbauteile an Maschine

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Hallo,

kann mir jemand seine Einschätzung geben?
Der Hersteller A einer Spritzgießmaschine (SGM) kauft ein Temperiergerät eines Herstellers B als unvollständige Maschine mit Einbauerkärung, technischen Daten und Einbauanleitung).
Dieses Gerät wird nun an die SGM von Hersteller A angebaut (Datenverbindung, Stromversorgung --> somit fest verbaut).

Laut Maschinenrichtlinie ist ein Temperiergerät eine vollständige Maschine und ist meiner Einschätzung nach zwingend mit einer CE-Kennzeichnung und EG-Konformitätserkärung auszuliefern.

Ist es nun erlaubt, das Temperiergerät ohne CE-Kennzeichnung in das SGM-CE "einzubinden", weil das Temperiergerät fester Bestandteil der SGM ist?

Falls dies erlaubt ist, welche Folgen hat Hersteller A? Er muss die Risikobeurteilung im Verbund mit der SGM erstellen, die technischen Unterlagen aufbewahren und eine Bedienungsanleitung zur Verfügung stellen (MRL Anhang VII).

Ist dieses Vorgehen erlaubt?

Danke und Grüße
 
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