Beleuchtung- Teil von FuSi?

sepp123

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Hallo Kollegen

Wir haben vor, die Lichtsteuerung unserer Maschinen digital zu gestalten.
Bisher war alles mechanisch - elektrisch und auch redundant ausgeführt.
Jetzt werden die Bedienelemente aber elektronisch (digital).
Für mich stellt sich die Frage: ist ein Ausfall der Beleuchtung auch in der Risikobeurteilung zu betrachten?
Immerhin entsteht die Gefährdung nicht direkt, sondern indirekt.

Die Maschine ist mobil.

Bin gespannt auf die Diskussion,

LG
 
Schwer zu antworten, da wir ja schließlich eure Maschinen nicht kennen.
Welche Gefahr / Risiko entsteht für den Bediener?
In Gebäuden brauchst du oft eine Fluchtbeleuchtung oder wenigstens beleuchtete Fluchtwegezeichen.
Die hängen auch am Notstrom und sind zusätzlich batteriegepuffert.
Vielleicht ist das vergleichbar.

Gruß
Blockmove
 
Zu Deiner Frage gibt die MRL2006/42/EG im Anhang I folgende Antworten:
Bei den vorgenannten iterativen Verfahren der Risikobeurteilung und Risikominderung hat der Hersteller oder sein Bevollmächtigter
-die Grenzen der Maschine zu bestimmen, was ihre bestimmungsgemäße Verwendung und jede vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung einschließt;
- die Gefährdungen, die von der Maschine ausgehen können, und die damit verbundenen Gefährdungssituationen zu ermitteln;
- die Risiken abzuschätzen unter Berücksichtigung der Schwere möglicher Verletzungen oder Gesundheitsschäden und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens;
- die Risiken zu bewerten, um zu ermitteln, ob eine Risikominderung gemäß dem Ziel dieser Richtlinie erforderlich ist;
- die Gefährdungen auszuschalten oder durch Anwendung von Schutzmaßnahmen die mit diesen Gefährdungen verbundenen Risiken in der in Nummer 1.1.2 Buchstabe b festgelegten Rangfolge zu mindern.
1.1.4. Beleuchtung
Die Maschine ist mit einer den Arbeitsgängen entsprechenden Beleuchtung zu liefern, falls das Fehlen einer solchen Beleuchtung trotz normaler Umgebungsbeleuchtung ein Risiko verursachen kann.
Die Maschine muss so konstruiert und gebaut sein, dass die Beleuchtung keinen störenden Schattenbereich, keine Blendung und keine gefährlichen Stroboskopeffekte bei beweglichen Teilen verursacht.
Falls bestimmte innen liegende Bereiche häufiges Prüfen, Einrichten oder Warten erfordern, sind sie mit geeigneter Beleuchtung zu versehen.
Alles weitere hat Blockmove schon geschrieben.
Also was kann bei einem Versagen der Beleuchtung an Gefährdungen auftreten und welche Risiken entstehen dabei.
 
ich bin auch bei Blockmove. bei dieser Frage ist es wichtig, um welche Maschine es sich handelt. fallen einfach nur Scheinwerfer aus, na dann ist es erstmal nicht so schlimm und ich kann die Maschine halt nicht mehr vernünftig nutzen. Fällt die Beleuchtung der Bedienelemente aus (und ich weiß nicht mehr was ich drücke) dann wird es schon extremer.
 
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Danke für die Antworten.
Von der Schalterbeleuchtung und Bedienelementbeleuchtung mal abgesehen, gehen wir mal von den Fahrscheinwerfern eines Autos (oder Traktor,...) (nicht StVO/StVZO)

Ausgangssituation: Fällt der Lichtschalter gefährlich aus, werden die Scheinwerfer deaktiviert. Der Fahrer sieht nicht mehr wohin die Maschine fährt und kann einen Unfall verursachen. Also keine direkte Gefährdung, aber auch wenn die Strecke vorher ausgeleuchtet war und der Fahrer ja immer Bremsen kann, dürfte doch so ein Blindflug nie als ungefährlich gelten....:confused:

Das Ganze kann man jetzt mit verschiedenen Lösungen in den Griff bekommen. Dies ist nicht das Problem, aber ich tue mir momentan schwer, eine geeignete Norm zu finden um festzustellen ob die Lösungen auch qualitativ ausreichen. C-Normen behandelt dieses Thema gar nicht, die DIN 61508 oder 13849 als B-Norm scheint mir da sehr ungeeignet. Es gibt zwar einige andere Normen, was aber nicht ganz sauber ist, wenn ich die anwende.
 
"...eine geeignete Norm zu finden um festzustellen ob die Lösungen auch qualitativ ausreichen."

wenn es keine geeignete Norm gibt, dann würde ich den gesunden Menschenverstand in den Raum werfen. Entscheidet doch in einer kleinen Runde (3-4) ob diese Maßnahmen ausreichen und begründet dies dann

Wenn die Scheinwerfer ausfallen, dann kann ich doch einfach anhalten. welche Gefahr besteht dann noch?

p.s. das ist ja eine geheime Maschine :p
 
Also gesunder Menschenverstand ist schon mal ein guter Ansatz :)
Wenn es vergleichbar ist wie ein Traktor, dann lös es doch einfach wie da: Standlicht
 
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Nein, ist keine geheime Maschine. Ich will nur nicht schon Maschinenspezifisch in die Diskussion starten.
An Lösungen fehlt es ja auch nicht.

Danke für die Inputs. Ich denke eine vernüftige Lichtsteuernung, auch wenn keine Norm dies direkt vorschreibt, sollte schon vorhanden sein.

"... Wenn die Scheinwerfer ausfallen, dann kann ich doch einfach anhalten. welche Gefahr besteht dann noch?..."
Genau da spalten sich die Meinungen. Für mich wäre das Anhalten eine Möglichkeit zur Vermeidung des Risikos. und das Standlicht dann die risikominimierende Maßnahme. Da das Ganze aber jetzt elektronisch über SPS gesteuert wird, fangen da meine Sorgen an. Vielleicht sehe ich das auch zu streng....
 
Hallo Sepp123
die Frage, die du für dich beantworten musst, ist, ob eine Gefahr entstehen könnte, wenn die Beleuchtung an eurer Maschine ausfällt, während jemand damit arbeitet. Wenn das so ist, dann muss die Beleuchtung nach DIN EN 1837 redundant sein:
"Bereiche von Maschinen, in denen der Ausfall des integrierten Beleuchtungssystems der Maschine zu gefährlichen Situationen führen kann, müssen durch ein Beleuchtungssystem mit mehr als einer Lichtquelle beleuchtet werden. Eine dieser Lichtquellen muss an eine unabhängige Stromversorgung angeschlossen sein."
Du schreibst, es gibt nur eine indirekte Gefahr, was meinst du damit? Du musst dich, wie „Safety“ richtig schreibt nur um normale Umgebungsbedingungen kümmern.


Viele Grüße
CE-Beratung Dr. Birn
 
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