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Hallo Zusammen,
eine bestehende Maschine (Säge) soll in eine Automation integriert werden. Daher soll die Säge, die bislang durch einen Zweihand-Taster gestartet wird, via SPS-Befehl gestartet werden.
Die Umschaltung zwischen Automatik- und Handbetrieb erfolgt an der Säge selbst.
Im Handbetrieb sollen o.g. Funktionen aktiv sein. Der Not-Halt ist direkt an der Säge angebracht, in Reichweite des Bedieners.
Frage: Inwieweit können die beiden Sicherheitsfunktionen überbrückt werden?
Meiner Ansicht nach, ist das rein steuerungstechnische Überbrücken eines Zwei-Hand-Tasters erlaubt, durch Anwahl des Automatik-Schalters an der Säge. Ich habe in der Norm EN 574 nichts gegenteiliges gefunden.
Der Not-Halt muss (zumindest gem. ISO 13850, Kap. 4.1.1.2) immer funktionsfähig sein, dementsprechend Überbrücken verboten.
Passt das so?
eine bestehende Maschine (Säge) soll in eine Automation integriert werden. Daher soll die Säge, die bislang durch einen Zweihand-Taster gestartet wird, via SPS-Befehl gestartet werden.
Die Umschaltung zwischen Automatik- und Handbetrieb erfolgt an der Säge selbst.
Im Handbetrieb sollen o.g. Funktionen aktiv sein. Der Not-Halt ist direkt an der Säge angebracht, in Reichweite des Bedieners.
Frage: Inwieweit können die beiden Sicherheitsfunktionen überbrückt werden?
Meiner Ansicht nach, ist das rein steuerungstechnische Überbrücken eines Zwei-Hand-Tasters erlaubt, durch Anwahl des Automatik-Schalters an der Säge. Ich habe in der Norm EN 574 nichts gegenteiliges gefunden.
Der Not-Halt muss (zumindest gem. ISO 13850, Kap. 4.1.1.2) immer funktionsfähig sein, dementsprechend Überbrücken verboten.
Passt das so?