Überbrücken Not-Halt / Zweihandschaltung

daniel80

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Hallo Zusammen,

eine bestehende Maschine (Säge) soll in eine Automation integriert werden. Daher soll die Säge, die bislang durch einen Zweihand-Taster gestartet wird, via SPS-Befehl gestartet werden.

Die Umschaltung zwischen Automatik- und Handbetrieb erfolgt an der Säge selbst.

Im Handbetrieb sollen o.g. Funktionen aktiv sein. Der Not-Halt ist direkt an der Säge angebracht, in Reichweite des Bedieners.

Frage: Inwieweit können die beiden Sicherheitsfunktionen überbrückt werden?

Meiner Ansicht nach, ist das rein steuerungstechnische Überbrücken eines Zwei-Hand-Tasters erlaubt, durch Anwahl des Automatik-Schalters an der Säge. Ich habe in der Norm EN 574 nichts gegenteiliges gefunden.

Der Not-Halt muss (zumindest gem. ISO 13850, Kap. 4.1.1.2) immer funktionsfähig sein, dementsprechend Überbrücken verboten.

Passt das so?
 
Hallo,

Du hast bei einer solchen Konstellation 2 Betriebsarten, Hand und Automatik.
Diese müssen mit einem abschließbaren Betriebsartenwahlschalter angewählt
werden. Dabei muss der PLr der Anlage eingehalten werden.
In Hand ist die Zweihand für die Säge aktiv und die Automatisierung sicher ausgeschaltet, in Automatik
ist deren Schutzmaßnahme, z.B. Schutztür für die Automatisierung und auch die
Säge aktiv. Da wird nichts "gebrückt", der Ausdruck ist immer verdächtig.
Not-Halt muss, das ist richtig, immer aktiv sein.
 
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