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Hallo zusammen,
Hilfreich an dieser Stelle ist die DGUV Information 203-079, S.21:
zusätzlich für Zuhaltungen:
- Notwendigkeit einer Fluchtentriegelung
Somit meiner Meinung nach klar: Falls eine Person eingeschlossen werden kann, muss sie aus dem Gefahrenbereich wieder herauskommen können...