Zuständigkeit Sicherheitstechnik Umbauten , S5 auf S7 , Zustimmtaster, Neuanlagen

Mitsch399

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Hallo Zusammen,

Ich arbeite in der Automobilindustrie und bin als Softwaretechniker tätig.

Hierzu hätte ich ein paar Fragen bezüglich der Sicherheitstechnik.

1)S5 auf S7 Umbauten:
Bei den Umbauten von S5 auf S7 wird meistens die HW-Sicherheit(Pnotz) in die S7 (S7-Safty) gepackt Wir bieten eigentlich immer nur den Steuerungsaustausch an. Wie ist es da mit der CE-Kennzeichnung, verliert die Anlage damit die CE Kennzeichnung? Im Normalfall sind wir Unterlieferant. Jedoch erstellen wir dann eine Not-Aus Matrix und prüfen diese dann auch nach der erstellten Matrix.
Jetzt ist z.B: Audi unser Kunde und er möchte die Lastspannungs-Bereiche auftrennen. Kann man das einfach so machen? Muss ich ihn darauf hinweißen, dass wir keine Gefahrenanalyse für die Anlage machen und wenn er das will auch er dafür haftbar ist? Wie läuft so etwas in anderen Bereichen ab?


2)Neuanlagen: Wer ist bei Neuanlagen für die sichere Abschaltung verantwortlich. Meiner Meinung nach der Anlagenhersteller, oder liege ich da falsch?
Mein Problem ist, ich bekomme den Eplan, mit allen Not-Aus , Lichtschranken, Arretierungen, Schutztüren, etc.. Jedoch niemand sagt mit welchem Bauteil ich welches Aggregat abschalte soll. Der Anlagenhersteller drückt sich einfach. Damit die Software dann doch inbetrieb genommen werden kann, Erstellen wir die Abschaltmatrix (nach Wochen von E-mails ohne Erfolg). Wir prüfen auch diese so wie wir Sie für Richtig halten. Jedoch haben wir keine Gefahrenanalyse, gemacht. Wenn wir diese dann so abgeben sind alle glücklich und keiner Frägt nach bzw prüft diese! Doch wie sollte dies eigentlich Ablaufen? bzw Wie kann ich den Anlagenhersteller dazu bringen, dass er diese eigentlich liefern muss?
Wer muss die Matrix alles Prüfen und unterschreiben? Bei S7-Safty nur der Softwareinbetriebnehmer oder auch ein Elektriker, welcher die Spannung misst? Im Anhang befindet sich eine Matrix als Beispiel.

3) Zustimmtaster,
Bei Schutztüren welche mit Euchner-Schalter überwacht werden möchte der Kunde gerne Zusatzfunktionen:
Wie z.B:
E2-Schlüsselschalter (nur geschultes Personal) + Totmanntaster ==> Schutztüre kann geöffnet werden und Anlage läuft in Automatik weiter.
Wartungsbetrieb: E2-Schlüsselschalter (nur geschultes Personal) + Bereich muss in der Betriebsart "Hand" (kein Sicheres Signal)sein==> Schutztüre kann geöffnet werden.

In wieweit darf/kann man solche Funktionen umsetzen. Darf ich alles umsetzen? Denn ob das erlaubt ist, muss ja der Kunde selbst prüfen, wenn er genau diese Funktion wünscht oder?, ich führe nur seine Funktion aus!


Geht es in der Industrie da nur mir so. Bin nicht nur bei einem Kunden, aber es läuft mehr oder weniger überall ähnlich ab. Bin ich als Prüfer der Matrix auch verantwortlich das diese richtig ist für die Anlage. Oder reicht es eigentlich das ich die Matrix prüfe. Sofern die Software dann wie die Matrix abschaltet bin ich doch nicht mehr haftbar oder?


Danke für eure Hilfe

Mit freundichen Grüßen
Michael
 

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Zu 1)
Für Umbauten gibt es den Begriff der "Wesentlichen Veränderung".
Dazu gibt es ein Interpredationspapier:

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Arbeitsschutz/interpretationspapier-veraenderung-maschinen.pdf;jsessionid=B3AAB9EB0C4D551885FF8F69023DDA36?__blob=publicationFile&v=2

zu 2)
Tja eine Sicherheitsfunktion ohne Risikobeurteilung zu erstellen ist nicht zu empfehlen.
Sicherheitstechnik geht nur in Zusammenarbeit Mechanik UND Elektrik UND Programmierer.
Wenn du eine Sicherheitsfunktion ohne die notwendigen Kenntnisse / Risikobeurteilung erstellst, bist du letztlich der Dumme.

zu 3)
Die Voraussetzungen für die Sonderbetriebsarten sind in der Norm festgelegt.
Wenn du etwas programmierst, was offensichtlich gegen die Norm verstößt, kommst du aus der Nummer nicht raus.
Es gibt hier zwar nicht nur Scharz und Weiß, aber bei sowas empfielt es sich immer einen Sicherheitsdienstleister hinzu zu ziehen.

Gruß
Blockmove
 
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Hallo Blockmove,

Danke für die Informationen.

1) OK ist verständlich.
2) Es ist so. Es gibt von der Mechanik-Firma (GU) ein Sicherheitslayout. Nur bin ich im Bereich der Fördertechnik, Rollenbahnen, Heber, etc. Aus dem Layout ist nicht ersichtlich welche Aggregate ich mit den Not-Aus, Lichtschranken etc abschalte. Da die Anlagen über mehrere Ebenen gehen. Jetzt hab ich der Mechanik Firma die Matrizzen meiner Anlage gesendet und um Prüfung gebeten. Letzendlich sind wir zusammengesessen und haben die Matrizzen durchgesprochen. So jetzt gibt die Mechankfirma meine Matrizzen dem Kunden und legt diese für die Anlagensicherheit ab. Also akzeptiert die Mechanik-Firma die Matrizzen. ==> Er übernimmt als Anlagenhersteller die Haftung sofern die Anlage auch so abschaltet wie es in den Matrizzen steht oder?

3) Weißt du zufällig auch einen Link, wo die Sonderbetriebsarten stehen, damit ich mir das mal anschauen kann.. Dankeschön

Gruß
Mike
 
Hallo Mitsch 399,

hier noch ein paar Gesichtspunkte von unserer Seite:

zu 2) Natürlich kann von dir als Teillieferant nicht erwartet werden dass du den überblick über die gesamte Anlage hast mit all den daraus entstehenden Gefahren.
Allerdings kann dir nur nahegelegt werden, dass du dich auf jeden Fall schriftlich absichern solltest, wenn du in deinem Bereich etwas einbaust was zu einer Gefährdung führen könnte.
Lass dir auf jeden Fall vom Kunden unterschreiben, dass du ihn Mehrfach auf die Problematik und die möglichen Gefahren hingewiesen hast.
Falls es dann wirklich mal zu einem Unfall kommt hast du dann auf jeden Fall eine bessere Ausgangslage.

zu 3) Du kannst jede Sonderbetriebsart die du gerne hättest in deine Maschine einbauen, du kannst Betriebsarten definieren wie du möchtest. Sie müssen dann natürlich dementsprechend mit einem Betriebsartenwahlschalter umschaltbar sein und bei möglichen Gefahren zum abschließen. Letzt endlich muss deine Betriebsart ja auch der CE-Zertifizierung unterzogen werden, dadurch wird dann gewährleistet ob sie so mit Normen und Richtlinien konform ist oder nicht.
 
zu 3) Du kannst jede Sonderbetriebsart die du gerne hättest in deine Maschine einbauen, du kannst Betriebsarten definieren wie du möchtest. Sie müssen dann natürlich dementsprechend mit einem Betriebsartenwahlschalter umschaltbar sein und bei möglichen Gefahren zum abschließen. Letzt endlich muss deine Betriebsart ja auch der CE-Zertifizierung unterzogen werden, dadurch wird dann gewährleistet ob sie so mit Normen und Richtlinien konform ist oder nicht.

Naja die Aussage ist zwar richtig, aber - meines Erachtens - nicht besonderlich hilfreich.
Das Thema "Sonderbetriebsarten" ist nicht gerade einfach.

Von Schmersal gibt es dieses PDF
http://www.schmersal.net/bilddata/broschue/k-info/b_cmspp1.pdf
Darin findest du schon mal weitere Hinweise

Von der DGUV gibts das hier
http://www.dguv.de/medien/fb-holzundmetall/publikationen-dokumente/infoblaetter/infobl_deutsch/002_prozessbeobachtung.pdf

Gruß
Blockmove
 
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