Austausch Zählerschrank im 2-Familienhaus in Wandnische

MSommer

Level-2
Beiträge
267
Reaktionspunkte
40
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Hallo Miteinander,

ich will meinen Zählerschrank erneuern. Der bisherige 3teilige Zählerschrank aus 1972 ist in einer Wandnische (B: 980-990mm H: 2350mm T: 345mm) eingebaut.
Am bisherigen Montageort wollte ich einen neuen 3-teiligen Zählerschrank (B: 800mm H: 1100/1400mm T:205mm) wieder platzieren.

Mein ELI sagt dazu aber, dass beidseitig jeweils ein Wandabstand von 300mm einzuhalten ist.
Ich finde aber in en Anschlussbedingungen von Netze-BW nichts über einen minimalen Wandabstand.

Die einzigen Infos in den Anschlussbedingungen dazu sind: Als frei zu haltenden Arbeits- und Bedienbereich steht „Zählerschrankbreite mind. 1m bzw. 1,2m vor dem Zählerschrank“.
Die gehen wohl von einer Zählerbreite von 1000mm aus, was ich ja nicht habe.

Meine Frage ist: Darf ich den Zählerschrank trotzdem dort einbauen (Wandabstand beidseitig je 90mm), oder gibt es da Ärger mit dem Versorger?
Die Alternative wäre ein neuer Standort (ca. 9m entfernt vom Hausanschlusskasten. Wobei hier es wohl auch eine Längenbegrenzung von 6m in den Anschlussbedingungen gibt. Der geänderte Standort hat aber zur Folge, dass man teilweise Leitungen mittels Klemmkasten über dem Zählerschrank verlängert werden müssen. Diese Variante möchte ich aber eigentlich nicht umsetzen.

Gruß Michael
 
Wenn du der Aussage deines Elektrikers nicht vertraust, dann setz dich doch selbst mit Netze-BW in Verbindung.
Schick ein paar Bilder und ne Skizze. Wenn du Glück hast und der technische Sachbearbeiter gut aufgelegt ist, bekommst du ne Antwort.
Und wenn du Pech hast, dann bekommst du die Antwort, dass du dich damit an einen Elektrofachbetrieb wenden sollst.
Bei der Abnahme gibt es einen gewissen Spielraum, aber der hängt auch vom Ermessen des jeweiligen Monteurs ab.
Also schlecht da aus der Ferne ne Aussage zu treffen.
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Die einzigen Infos in den Anschlussbedingungen dazu sind: Als frei zu haltenden Arbeits- und Bedienbereich steht „Zählerschrankbreite mind. 1m bzw. 1,2m vor dem Zählerschrank“.
Die gehen wohl von einer Zählerbreite von 1000mm aus, was ich ja nicht habe.
Als ich sowas noch in Braunschweig und Halberstadt gemacht habe, hieß das dort jeweils:
In der Breite des Zählerschranks (bei Deinem favorisierten neuen also 800mm) ist davor ein Freiraum von min. 1,0 bzw. 1,2m (die beiden Werte hängen IMHO mit der Anzahl der Türen des Schaltschranks zusammen) frei zu halten.


Es ging darum, dass zum Einen der Schrank vernünftig geöffnet werden kann und zum Anderen der Monteur beim Öffnen (deswegen bei nur einer Tür auch etwas mehr freie Tiefe) und danach zum Arbeiten auch Platz hat.

Ist aber mittlerweile auch schon wieder 25 Jahre her.
Und dann hat ja oft auch noch jedes EVU so seine eigenen Vorstellungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die einzigen Infos in den Anschlussbedingungen dazu sind: Als frei zu haltenden Arbeits- und Bedienbereich steht „Zählerschrankbreite mind. 1m bzw. 1,2m vor dem Zählerschrank“.
Das scheint aber auch eher ein Wunsch als eine Vorgabe zu sein denn ich habe gerade in letzter Zeit in vielen Neubauten gesehen, dass man bei geöffneter Schaltschranktür gar keinen Durchgang mehr hat - Die Verteilung steht in einem "Technik"-Raum und direkt dahinter steht dann die Heizung.
Also denke ich mal, dass es einfach darauf ankommt ob dein Elektro-Meisterbetrieb das Ganze hinterher unterschreibt. (Mutmaßung :cool:)
 
Ohne jetzt nachgeschaut zu haben:
Bezieht sich der 1,2m abstand nicht nach hinten?
Also in „Fluchtrichtung“

Vor 6 Wochen musste ein Lüftungsbauer seine Anlage nochmal umbauen weil
er „einfach bis“ 1m an den schon Installierten Zählerschrank angebaut hat und das EVU daraufhin
keine Zähler gesetzt hat. (obwohl nur ca 10cm an der Seite betroffen waren wo die 1,2 nicht eingehalten wurden)
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
@Alle
Danke für eure Antworten.
Ich bin auch der Meinung dass „Wunschdenken“ meines ELIs ist, wenn dieser eine beidseitige Seitenfreiheit zum Verteiler mit 300mm fordert. Was ich aber mit meinem Versorger eventuell klären will, obwohl ich da vermutlich überhaupt keine Info erhalten werde ist, ob die Anforderung von mindestens 1m Zählerbreite „fest gemeißelt“ ist. Aber das mach ich erst, wenn mein ELI nicht weiter auf einen anderen Aufstellort der Zähleranlage besteht.
Meine Vermutung ist ehr, dass es ein Problem mit der Kellerzugangstüre ist, da bei geöffneter Türe es nicht möglich ist, den Zählerschrank zu öffnen. Arbeiten am Zählerschrank sind nur bei geschlossener oder angelehnter Zugangstüre möglich. Aber das war schon bei der Aufstellung des alten Zählerschrankes so und damals kein Problem.

@Hesse
Korrekt die 1,2m bezieht sich auf die freie Fläche nach hinten. Da habe ich mit fasst 2m kein Problem. Die freie Arbeitsfläche vor dem geplanten Verteiler beträgt 980mm x 1950mm.

Gruß Hesse
 
@Alle
Danke für eure Antworten.
Ich bin auch der Meinung dass „Wunschdenken“ meines ELIs ist, wenn dieser eine beidseitige Seitenfreiheit zum Verteiler mit 300mm fordert. Was ich aber mit meinem Versorger eventuell klären will, obwohl ich da vermutlich überhaupt keine Info erhalten werde ist, ob die Anforderung von mindestens 1m Zählerbreite „fest gemeißelt“ ist. Aber das mach ich erst, wenn mein ELI nicht weiter auf einen anderen Aufstellort der Zähleranlage besteht.
Meine Vermutung ist ehr, dass es ein Problem mit der Kellerzugangstüre ist, da bei geöffneter Türe es nicht möglich ist, den Zählerschrank zu öffnen. Arbeiten am Zählerschrank sind nur bei geschlossener oder angelehnter Zugangstüre möglich. Aber das war schon bei der Aufstellung des alten Zählerschrankes so und damals kein Problem.

@Hesse
Korrekt die 1,2m bezieht sich auf die freie Fläche nach hinten. Da habe ich mit fasst 2m kein Problem. Die freie Arbeitsfläche vor dem geplanten Verteiler beträgt 980mm x 1950mm.

Gruß Hesse
Die 1m sind auch freie Fläche bei 2türigen Schränken ( weil man da zur Seite treten kann), die 1,20m bei eintürigen.

Da steht IMHO nix von min. 1m Breite des Schaltschrankes, sondern auf der Breite des Schaltschrankes braucht man 1m bzw. 1,2m Freiraum nach hinten.
 
@Hesse,
Danke dafür. Ich sehe es als "Wunschdenken" meines ELIs bzw. meines Versorgers.
Ich werde berichten, sobald ich das Ganze gemeinsam mit meinem ELI konzipiert habe.
FRuß Michael
 
Ich habe letzten Jahres mein Hauptverteiler erneuert. Da hiess es ich muss noch ein EDV Feld vorsehen, was nochmals 300mm mehr Platz benötigt hat.
Als wir dann das Kabelfernsehen bekamen hat der Techniker seine Platte neben dem Verteiler montiert. Auf Frage warum er dies nicht in das Feld rein macht war die Antwort. Wir haben vormontierte Platten das geht schneller. Da es eh im Keller war war es mir egal.
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Da wird viel mit zweierlri Maß gemessen. Ich habe öfter in Schaltanlagen zu tun (deutlich höhere Leistungen als so ein EFH Schrank), wo man quasi bei geöffneter Schaltschranktür vor dem Schrank gefangen ist, weil der Gang nur 80cm breit ist.
 
Schaltschranktür vor dem Schrank gefangen ist, weil der Gang nur 80cm breit ist.
Das kenn ich auch zu genügend.
Dies wird dann auch immer von Dekra, TÜV. BG oder wie die alle heißen bemängelt.
Kommt man späte wieder hin ist immer noch alles genau so …..
Es ist ja nun mal auch nicht einfach so abzuändern
 
Hallo Miteinander,
das Problem der "Gefangenheit" an Schaltschränken kenne ich aus meinem ehemaligen Berufsumfeld.
Das trifft hier aber nicht zu. Da der Zählerschrank 1türig mit Türanachlag links wird, hat man bei geöffneter Zählerschranktüre immer den genügend freie Fläche vor dem Zählerschrank. Bei offener Keller-Zugangstüre kommt man an den Zählerschrank überhaupt nicht ran. Nur bei geschlossener oder angelehnter Türe an den Türrahmen ist eine Zählerschrank-Zugang inkl. Bedienung möglich. Gleiches gilt auch für den Bestands-Hausanschlusskasten unterhalb des Zählerschrankes.
Greuß Michael
 
@Blackmove
das ist sicherlich denkbar, lässt sich aber sicherlich lösen in dem man mittels Türkette das öffnen verhindern kann.
Bisher habe ich solch eine Sicherung keiner gefordert, obwohl am alten Zählerschrank das selbe Problem bestanden hat.

@Dirk.Schneider
danke dafür. Das PDF kannte ich schon. Wie Du schon schreibst, ist das der Mindestabstand des HAK zur Wand.

Warten wir ab, am 5.4.2023 habe ich diesbezüglich einen Planungstermin mit meinem ELI.
Gruß Michael
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Hallo Miteinander,
hier eine Fertigmeldung meinerseits:
Es gibt doch das Sprichwort „Meist kommt es anders, als man denkt“.

Meinen Bestands-Zählerschrank konnte in Abstimmung zwischen EVU + Elektriker weiterverwendet werden.

Mein Elektriker hat die EVU-Anschlussseite gemäß den Anforderungen (SLS-Schalter, Überspannungsschutz, erweiterter Einspeise-Klemmensatz, Vorbereitung neuer Zählerplatz) modifiziert und beim zuständigen EVU einen zusätzlichen Zähler beantragt.

Die Verdrahtung für den oberen Anschlussraum (Sicherungsabgänge für Verbraucherabgänge, etc.) habe ich durchgeführt, weil mein ELI auf Grund der beengten Montageräume wohl keine Lust dazu hatte. Versteh ich auch, war schon eine ordentliche Fummelei, weil die Abstände zwischen den Reihenschienen nicht wirklich üppig waren.

Mittlerweile wurde der zusätzliche Zähler vom EVU-Mitarbeiter eingebaut und alle Verplombungen im EVU-Einspeisefeld bzw. an den Zähler angebracht. Beanstandungen zur durchgeführten Schranksanierung gab es auch nicht.

Für mich eine ideale und auch noch preiswerte Umsetzung zur Zählererweiterung bzw. Modifikation.
Gruß Michael
 
Gerade bei Bestandsanlagen wird gerne mal etwas Unkomplizierter gemacht. Es muss ein EHZ rein (Adapterplatte) Ein SLS, ein Überspannungsschutz. Je nach EVU wird dann das APZ Feld Eingefordert und auch ein plombier barer Bereich über dem/den Zähler. Für so Sachen hab ich es immer bevorzugt mit einem vor Ort Termin zu Klären. Das mit den nur 6m Hauptzuleitung, das könnte auf den Überspannungsschutz bezogen zu sein, da der 6m Leitung in beide Richtungen schützen sollte. (Nach alten, oder sehr Alten Informationen). In Neubauten, da kann dies auch möglich sein, aber bei Altbauten wird da eben nach den Gegebenheiten bzw nach Absprache gerne mal das Ein oder Andere gerne mal nicht so päpstlich gesehn.
 
Zurück
Oben