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Hallo Miteinander,
ich will meinen Zählerschrank erneuern. Der bisherige 3teilige Zählerschrank aus 1972 ist in einer Wandnische (B: 980-990mm H: 2350mm T: 345mm) eingebaut.
Am bisherigen Montageort wollte ich einen neuen 3-teiligen Zählerschrank (B: 800mm H: 1100/1400mm T:205mm) wieder platzieren.
Mein ELI sagt dazu aber, dass beidseitig jeweils ein Wandabstand von 300mm einzuhalten ist.
Ich finde aber in en Anschlussbedingungen von Netze-BW nichts über einen minimalen Wandabstand.
Die einzigen Infos in den Anschlussbedingungen dazu sind: Als frei zu haltenden Arbeits- und Bedienbereich steht „Zählerschrankbreite mind. 1m bzw. 1,2m vor dem Zählerschrank“.
Die gehen wohl von einer Zählerbreite von 1000mm aus, was ich ja nicht habe.
Meine Frage ist: Darf ich den Zählerschrank trotzdem dort einbauen (Wandabstand beidseitig je 90mm), oder gibt es da Ärger mit dem Versorger?
Die Alternative wäre ein neuer Standort (ca. 9m entfernt vom Hausanschlusskasten. Wobei hier es wohl auch eine Längenbegrenzung von 6m in den Anschlussbedingungen gibt. Der geänderte Standort hat aber zur Folge, dass man teilweise Leitungen mittels Klemmkasten über dem Zählerschrank verlängert werden müssen. Diese Variante möchte ich aber eigentlich nicht umsetzen.
Gruß Michael
ich will meinen Zählerschrank erneuern. Der bisherige 3teilige Zählerschrank aus 1972 ist in einer Wandnische (B: 980-990mm H: 2350mm T: 345mm) eingebaut.
Am bisherigen Montageort wollte ich einen neuen 3-teiligen Zählerschrank (B: 800mm H: 1100/1400mm T:205mm) wieder platzieren.
Mein ELI sagt dazu aber, dass beidseitig jeweils ein Wandabstand von 300mm einzuhalten ist.
Ich finde aber in en Anschlussbedingungen von Netze-BW nichts über einen minimalen Wandabstand.
Die einzigen Infos in den Anschlussbedingungen dazu sind: Als frei zu haltenden Arbeits- und Bedienbereich steht „Zählerschrankbreite mind. 1m bzw. 1,2m vor dem Zählerschrank“.
Die gehen wohl von einer Zählerbreite von 1000mm aus, was ich ja nicht habe.
Meine Frage ist: Darf ich den Zählerschrank trotzdem dort einbauen (Wandabstand beidseitig je 90mm), oder gibt es da Ärger mit dem Versorger?
Die Alternative wäre ein neuer Standort (ca. 9m entfernt vom Hausanschlusskasten. Wobei hier es wohl auch eine Längenbegrenzung von 6m in den Anschlussbedingungen gibt. Der geänderte Standort hat aber zur Folge, dass man teilweise Leitungen mittels Klemmkasten über dem Zählerschrank verlängert werden müssen. Diese Variante möchte ich aber eigentlich nicht umsetzen.
Gruß Michael