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Hallo zusammen!
Gibt es in einer der Normen einen Bezug zum Thema 'Automatischer Anlauf eines Kleinwasserkraftwerkes'?
Unter bestimmten Umständen (z. B. Ausfall der Netzversorgung) wird das Kraftwerk vom Netz getrennt,
die Düse für den Zulauf geschlossen und der Generator kommt zum Stillstand.
Wie ist das normativ geregelt, ob das Kraftwerk nach Wiederkehr der Netzversorgung wieder selbstständig,
durch die SPS eingeleitet, anlaufen und in den Netzparallelbetrieb gehen darf?
Im Normalfall befinden sich alle Schutzeinrichtungen vor Ort, eine Berührung von rotierenden
Maschinenteilen im Bereich des Generators sind nicht möglich.
Danke für jede Rückmeldung!
Gibt es in einer der Normen einen Bezug zum Thema 'Automatischer Anlauf eines Kleinwasserkraftwerkes'?
Unter bestimmten Umständen (z. B. Ausfall der Netzversorgung) wird das Kraftwerk vom Netz getrennt,
die Düse für den Zulauf geschlossen und der Generator kommt zum Stillstand.
Wie ist das normativ geregelt, ob das Kraftwerk nach Wiederkehr der Netzversorgung wieder selbstständig,
durch die SPS eingeleitet, anlaufen und in den Netzparallelbetrieb gehen darf?
Im Normalfall befinden sich alle Schutzeinrichtungen vor Ort, eine Berührung von rotierenden
Maschinenteilen im Bereich des Generators sind nicht möglich.
Danke für jede Rückmeldung!