Automatischer Anlauf Kleinwasserkraftwerk

Vbxler

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Hallo zusammen!

Gibt es in einer der Normen einen Bezug zum Thema 'Automatischer Anlauf eines Kleinwasserkraftwerkes'?

Unter bestimmten Umständen (z. B. Ausfall der Netzversorgung) wird das Kraftwerk vom Netz getrennt,
die Düse für den Zulauf geschlossen und der Generator kommt zum Stillstand.
Wie ist das normativ geregelt, ob das Kraftwerk nach Wiederkehr der Netzversorgung wieder selbstständig,
durch die SPS eingeleitet, anlaufen und in den Netzparallelbetrieb gehen darf?

Im Normalfall befinden sich alle Schutzeinrichtungen vor Ort, eine Berührung von rotierenden
Maschinenteilen im Bereich des Generators sind nicht möglich.

Danke für jede Rückmeldung!
 
Selbst wenn in einer Norm gewisse Punkte aufgeführt wären, musst du zusätzlich die Punkte aus deiner Risikobewertung abarbeiten.

Sind außerhalb der Technik Gefahrenstellen, wo Personen gefährdet werden könnten?
-> Einlaufkanal zur Turbine / Auslauf der Turbine + Flussbett
Gibt es einen Rechenreiniger? Läuft der ebenfalls automatisch?
Haben nur berechtigte Personen Zugang zu bestimmten Bereichen des Wasserkraftwerks?
Werden etwaige Fehlfunktionen immer sicher durch die Steuerung erkannt?
Wie reagiert die Automatik auf eine Fehlfunktion?

Sollten alle erdenklichen Gefahren für Personal und Personen in der Umgebung auf ein akzeptables Maß reduziert sein, spricht nichts gegen einen automatischen Start.
 
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Kurze Ergänzung zu der Aufstellung von @Kabeläffle :
Als Pflicht für so einen Fall sehe ich eine (überdimensionierte) 24V-USV für den gesamten Steuerstromkreis, sodass die komplette Steuerung inkl. der gesamten Sensorik und Sicherheitskette auch bei Netzausfall aktiv bleiben.
 
Speist ihr ein?
Frag mal bei deinem Netzbetreiber nach welche Vorgaben er hat nach einem Netzausfall.
Bei automatischem Anlauf ist es üblich zu kennzeichnen plus akustische und/oder optische Signalisierung. Schau mal in die Maschinenrichtlinie Anhang 1 1.2.2 ist zwar nicht vollständig zutreffend, daran würde ich mich aber orientieren.
Anhang 1

1.2.2. Stellteile
[…]
Von jedem Bedienungsplatz aus muss sich das Bedienungspersonal vergewissern können, dass niemand sich in den Gefahrenbereichen aufhält, oder die Steuerung muss so ausgelegt und gebaut sein, dass das Ingangsetzen verhindert wird, solange sich jemand im Gefahrenbereich aufhält.

Ist das nicht möglich, muss die Steuerung so ausgelegt und gebaut sein, dass dem Ingangsetzen ein akustisches und/oder optisches Warnsignal vorgeschaltet ist. Einer gefährdeten Person muss genügend Zeit bleiben, um den Gefahrenbereich zu verlassen oder das Ingangsetzen der Maschine zu verhindern.
[…]

1.2.3. Ingangsetzen
[...] Bei Maschinen, die im Automatikbetrieb arbeiten, darf das Ingangsetzen oder Wiederingangsetzen nach einer Abschaltung und die Änderung ihres Betriebszustands ohne Bedienereingriff möglich sein, sofern dies nicht zu einer Gefährdungssituation führt. […]

1.7.1.2. Warneinrichtungen

Wenn Sicherheit und Gesundheit der gefährdeten Personen durch Funktionsstörungen einer Maschine, deren Betrieb nicht überwacht wird, beeinträchtigt werden können, muss die Maschine mit einer entsprechenden akustischen oder optischen Warnvorrichtung versehen sein.

Der Abschnitt 1.7.1.2 gibt implizit an, dass Maschinen nicht ständig überwacht werden müssen. Sonst habe ich direkt keine entsprechende Stelle in der MRL gefunden.

Dazu noch DIN EN 60204-1

9.2.3.2 Start

IMG_0704.jpeg

Hoffe das hilft wenigstens etwas
 
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