Wesentliche Veränderung: Sanftstarter anstelle Stern/Dreieck

Atlantik

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Hallo Forum,

wir haben gerade die Diskussion, ob es sich bei dem Umbau von Stern/Dreieck-Anlauf auf Sanftstarter um eine wesentliche Veränderung gem. MRL (Interpretationspapier des BMAS) handelt. Der Sanftstarter soll ohne Netzschütz betrieben werden.
Unser Ansatz:
Neue Gefährdung: Berührungsspannung am Motor, auch wenn dieser nicht in Betrieb ist (Bedingt dadurch, dass 1ph immer anliegt)
Risiko: Stromschlag bei Wartungsarbeiten
Aber bei der Frage "Vorhandene Schutzmaßnahme ausreichend?" sind wir hier nicht einig.
Es gibt einen (Not-Aus)Hauptschalter am Schaltschrank und in jedem Abzweig den MS/Leistungsschalter. Einen Rep-Schalter vor Ort gibt es nicht.
Bei Wartungsarbeiten könnte die EFK also entweder am Hauptschalter oder am MS freischalten, auch LOTO ist hier möglich.
Wir würden logischerweise gerne zu dem Schluss kommen, dass es sich um keine wesenliche Veränderung handelt, sind aber uneinig, ob die Schutzmaßnahmen ausreichend sind.
Wie seht Ihr das? Hat jemand Erfahrungen mit dem Thema?
VG
Thomas
 
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Bei uns wird sowas immer mit einem vorgeschalteten Netzschütz betrieben, dessen Spannungsversorgung über die Sicherheitskette abgeschaltet wird.
Dann kann man das Begründen, dass keine zusätzliche/neue Gefährdung entsteht.
 
Hi. Danke für die Rückmeldungen.
Das entstehen einer neuen Gefährdung und einem neuen Risiko ist ja erstmal noch nicht entscheidend dafür, ob es sich um eine wesentliche Veränderung handelt.
Die Stelle in den Entscheidungsschritten wo wir "uneinig" sind: Sind die vorhandenen Schutzmaßnahmen ausreichend

@Holzmichl: Sanftstarter mit STO? Dies impliziert aber doch nicht, dass der Motor im ausgeschalteten Zustand spannungsfrei ist...
 
Wir verwenden normalerweise Sanftstarter, die Ihr Netzschütz selbstständig ansteuern können. Sicherheitstechnisch abgeschaltet wird dann die Lastversorgung des Schützes und die Freigabe des Starters. Der Sanftstarter selbst hat eine separate Stromversorgung in 24V DC oder 230V AC.
 
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Ein Schütz in der Versorgung ändert meiner Meinung nach nicht die Gefährdung des elektrischen Schlages. Ein Schütz liefert nicht die in der VDE geforderten Trennstrecken für eine sichere Trennung. Das bedeutet für mich, der Servicetechniker muss immer über den MSS/ die Sicherung freischalten, egal ob Stern/Dreieck oder Sanftstarter, wenn er den Motor aufschraubt. Also für mich in dem Punkt keine Änderung zu vorher.
 
wir haben gerade die Diskussion, ob es sich bei dem Umbau von Stern/Dreieck-Anlauf auf Sanftstarter um eine wesentliche Veränderung gem. MRL (Interpretationspapier des BMAS) handelt.
Aus meiner Sicht muss man einen weiteren Punkt einbeziehen:
Das Eine ist die reine Wartung mit Gefahr des Stromschlags, wobei das - bei Elektrofachkräften - mit den 5 Regeln des Freischaltens und angemessener Unterweisung von Elektrofachkräften eigentlich gegeben sein sollte.
Das Andere ist die Maschinensicherheit oder Personensicherheit nach Performance Level. Wenn man vorher 2 Schütze in Reihe hatte, die per Sicherheitskette über überwachtes spannungslos schalten der Versorgungsspannung ein PLd erreicht haben, was erreicht ein einzelnes elektronisches Bauteil?
Aus meiner Sichtung der bestehenden Umbauten / Softstarter-Schütz-Kombinationen erreicht die Starter-Vorschütz-Kombination durch Koppeln von mechanischem Bauteil und elektronischer Komponente ebenfalls PLd oder je nach Kombination sogar PLe.
 
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Aber bei der Frage "Vorhandene Schutzmaßnahme ausreichend?" sind wir hier nicht einig.
Du baust eine Stern-Dreieck-Schaltung aus Schützen um und ersetzt sie durch einen Sanftanlauf.
Das Thema Spannungsfreiheit bei Instandhaltung / Wartung ist nicht das Hauptthema.
Bei einer Stern-Dreieck-Schaltung müssen immer 2 Schütze angezogen sein, damit sich Motor dreht. Du kannst also damit mal leicht PLd oder höher als Performancelevel erreichen. Schütze sind außerdem bewährte Bauelemente im Sinne der Norm. Ein "gewöhnlicher" Sanftstarter ist das nicht. Du musst also erstmal schauen, welcher PLr für die Abschaltung des Motors notwendig ist. Dann kannst du einen entsprechenden Sanftanlauf wählen.
Einen "alten" Schütz zum Freischalten des Motors einzubauen ist keine gute Idee. Du musst die Gebrauchsdauer (max. 20 Jahre) und max. Schaltspiele beachten. Die Schaltspielanzahl kennt man meistens nicht, also kannst du den alten Schütz nicht als Sicherheitsbauteil ansehen.
Eine komplette neue CE wie sie bei einer wesentlichen Veränderung gefordert wird, macht bei sowas kaum jemand in der Praxis. Da sucht fast jeder eine Lücke bzw. eine entsprechenden Weg durch die Matrix. Manche machen nur eine Anpassung der Gefährdungsbeurteilung entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung. Aber das muss natürlich jeder selber wissen.
Primär gilt, dass die Anlage sicher sein muss und da gilt die Betriebssicherheitsverordnung für den Betreiber.
 
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