Zulässige Öffnungskräfte kraftbetätigter Tore im Notfall (Stromausfall)

henmey

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Hallo zusammen!

Ich habe mal eine Frage zu den zulässigen Öffnungskräften von Kraftbetätigten Toren an Maschienen in dem Fall in dem z.B. die Stromversorgung des Antriebs ausgefallen ist.
Gibt es eine EU-Norm die festlegt, welche Kräfte maximal zulässig sind um ein kraftbetätigtes Tor welches als bewegliche trennende Schutzeinrichtung wirkt im Fall eines Stromausfalls von hand zu öffnen,
wenn die möglichkeit besteht, dass eine Person durch diese Tor eingeschlossen werden kann?
Ich habe bis jetzt nur die "Technische Regel für Arbeitsstätten: ASR A1.7 - Türen und Tore" von der "Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin" gefunden die dieses festlegt.
Für eine EU-weit gültige Aussage nach Maschinenrichtlinie benötige ich aber nach Möglichkeit eine entsprechende EU-Norm.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Mit freundlichem Gruß
Hendrik Meyer
 
Hallo,
die einzige mir bekannte ist diese DIN EN 12453:2014-06
Aber die ist nicht Harmonisiert und sagt nach meinem Wissensstand zu Deinem Thema das man eine zwiete Tür braucht
 
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Hallo,

prEN 12453:2014 (D):5.4.3 Körperkräfte für die Handbetätigung des Torflügels
Bei Ausfall des Antriebes und wenn das Tor für Handbetätigung vorgesehen ist, darf die Körperkraft, die zum
Betätigen des Tores erforderlich ist, die in EN 12604:2000-08, 4.4.1, angegebenen Werte um nicht mehr als
50 % übersteigen.


prEN 12604:2014 (D)
4.4 Kräfte für die Handbetätigung
Ein Tor muss durch eine Kraft geöffnet oder geschlossen werden können, die für Garagentore in
Privatbereichen 150 N und für industrielle/gewerbliche Tore 260 N je Person nicht überschreitet, dabei muss
der Einfluss von Wind und anderer Umgebungsfaktoren nicht berücksichtigt werden. Diese Kräfte dürfen
überschritten werden, um die Bewegung einzuleiten.

In der 12604 steht zwar etwas von Garagentoren, aber das muss für alle Tore gelten. Auch die Unterscheidung der Kraft für Privatbereich/Gewerbebereich wurde heiß diskutiert. Der ganze Abschnitt ist in sich noch nicht ganz ausgegoren und muss im Normenausschuss noch bearbeitet werden.

@safety
Ich habe gerade bei Beuth nachgeschaut wegen der Verfügbarkeit der EN 12453. Es hat mich überrascht, dass der Bearbeitungsstand verfügbar ist, obwohl da noch einiges an Fehlern (zum Beispiel Interpretation bei Übersetzungen) drin ist.

Harald.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vieleicht solltest du auch mal die DIN 18650 (läuft aus, bzw. ist sie schon)
und die DIN EN 16005 (Nachfolger der DIN 18650) anschauen.

Hab sie selbst nicht ganz durchgelesen, aber stand auch was über die maximalen Kräfte drin.

Grüße,
Flo
 
DIN EN 16005:2013-01
4.7.1.6 Gefahr des Einschließens
[FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]Es muss sichergestellt sein, dass Personen während des üblichen Betriebs oder bei Ausfall der Stromversorgung nicht im Durchgangsbereich der Tür eingeschlossen werden können. Das Öffnen oder Schließen der Türflügel muss mit einer Kraft von maximal 220 N möglich sein.
[/FONT]
[/FONT]
[FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]
[/FONT]
[/FONT]... und damit hätten wir eine dritte Angabe der Kraft.
Harald.
 
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Danke für eure Hilfe!
Das hat mich schon mal ein ganzes Stück weiter gebracht.

Die angegebenen Werte stimmen auch genau mit der "Technische Regel für Arbeitsstätten: ASR A1.7" überein.
Ich müsste jetzt nur mal prüfen ob die Angabe in prEN 12453 "...Bei Ausfall des Antriebes und wenn das Tor für
Handbetätigung vorgesehen ist, darf die
Körperkraft, die zum Betätigen des Tores erforderlich ist, die in EN 12604:2000-08, 4.4.1, angegebenen Werte um nicht mehr als
50 % übersteigen."
auch in der zur Zeit gültigen Version: DIN EN 12453:2001-02 vorhanden ist.
Die Norm:
DIN EN 16005:2013-01 (Kraftbetätigte Türen - Nutzungssicherheit...) trifft wohl eher nicht zu, da es sich in der oben genannten Anwendung um ein großes Schiebetor handelt
und so EN 12604 (Tore - Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore) besser passt.


Hendrik
 
EN 12453:2000 (Ausgabe 2001-02)
5.3.5 Körperkräfte für die Handbetätigung des Torflügels
Bei Ausfall des Antriebes und wenn das Tor für Handbetätigung vorgesehen ist, darf die Körperkraft, die zur Betätigung des Tores erforderlich ist, die in EN 12604 angegebenen Werte höchstens um 50% übersteigen.

In der Norm EN 12604:2000-08 ist es das Kapitel 4.4.1, auch da sind der Wortlaut nahezu und die Kraftangaben genau gleich.

Harald.
 
Das Danke nehme ich auch für meinen Kollegen an, der öfter bei Enspruchssitzungen anwesend ist. Bislang brauchte ich ihn nur einmal dort vertreten. Die Informationen aus den Einspruchssitzungen werden von anderen dann in den Normenausschüssen weitergegeben.
Harald.
 
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