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Hallo zusammen!
Ich habe mal eine Frage zu den zulässigen Öffnungskräften von Kraftbetätigten Toren an Maschienen in dem Fall in dem z.B. die Stromversorgung des Antriebs ausgefallen ist.
Gibt es eine EU-Norm die festlegt, welche Kräfte maximal zulässig sind um ein kraftbetätigtes Tor welches als bewegliche trennende Schutzeinrichtung wirkt im Fall eines Stromausfalls von hand zu öffnen,
wenn die möglichkeit besteht, dass eine Person durch diese Tor eingeschlossen werden kann?
Ich habe bis jetzt nur die "Technische Regel für Arbeitsstätten: ASR A1.7 - Türen und Tore" von der "Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin" gefunden die dieses festlegt.
Für eine EU-weit gültige Aussage nach Maschinenrichtlinie benötige ich aber nach Möglichkeit eine entsprechende EU-Norm.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Mit freundlichem Gruß
Hendrik Meyer
Ich habe mal eine Frage zu den zulässigen Öffnungskräften von Kraftbetätigten Toren an Maschienen in dem Fall in dem z.B. die Stromversorgung des Antriebs ausgefallen ist.
Gibt es eine EU-Norm die festlegt, welche Kräfte maximal zulässig sind um ein kraftbetätigtes Tor welches als bewegliche trennende Schutzeinrichtung wirkt im Fall eines Stromausfalls von hand zu öffnen,
wenn die möglichkeit besteht, dass eine Person durch diese Tor eingeschlossen werden kann?
Ich habe bis jetzt nur die "Technische Regel für Arbeitsstätten: ASR A1.7 - Türen und Tore" von der "Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin" gefunden die dieses festlegt.
Für eine EU-weit gültige Aussage nach Maschinenrichtlinie benötige ich aber nach Möglichkeit eine entsprechende EU-Norm.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Mit freundlichem Gruß
Hendrik Meyer