Hallo,
wie Loko richtig erkannt hat, geht es darum die Sicherheitstechnische Verfügbarkeit zu erhöhen.
Gehen wir nochmal folgendes Beispiel an.
Initialvoting ist 2oo3:
Nun fällt ein Sensor aus, der Ausfall wird durch die Eigendiagnose aber nicht erkannt. Das heißt nur die beiden anderen Sensoren liefern noch zuverlässige Werte. Allerdings darf nun kein weiterer Sensor ausfallen. Fällt ein weiterer Sensor aus, wird nicht mehr die Schutzeinrichtung angesprochen.
Was passiert wenn das Voting geändert wird:
Fällt zusätzlich z.B. noch ein weiterer Sensor aus, bei dem der Ausfall diagnostiziert wurde (zusätzlich zu dem Sensor, bei dem der Ausfall nicht erkannt wurde), wird das Voting z.B. in ein 1oo2 Voting geändert. Das bedeutet, dass die Schutzeinrichtung noch ausgeführt werden kann. Im Gegensatz zu oben konnte dies dort nicht mehr.
Das lässt sich natürlich für viele Fälle betrachten, z.B. noch für Fehlalarme und so.
Letztendlich ergibt aus solchen Degradierungen eine bessere sicherheitstechnische Verfügbarkeit. Also die Anlage wird mit größerer Wahrscheinlichkeit ihre Schutzeinrichtung ausführen, wenn sie benötigt wird. Nachteil ist die Betriebstechnische Verfügbarkeit,die Anlage könnte öfters Stillstehen.
Durch eine Degradierung ist auch folgendes Szenario möglich. Bei einem 2oo3 müssen ja 2 Sensoren funktionsfähig sein. Passiert jetzt ein dummer Zufall und es fallen alle 3 Sensoren aus, und dies wird erkannt. Bei einem Standard-Voting kann die Schutzeinrichtung nicht mehr eingreifen; bei einer Degradierung inkl. Abschaltung kann die Anlage in den sicheren Zustand übergehen.
Hoffe es wird ein bisschen klarer. Ist ein schwieriges Thema
Gruß
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