Wägesteuerung

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Muss die Prozesswaage eichfähig sein, wenn es ein teilmanueller Ablauf bleibt (Werker stellt Sack auf und nimmt ihn weg) und organisatorisch die FPVO durch manuelle Kontrollwäägung auf einer geeichten Kontrollwaage erfolgt (Stichprobenprüfung)?
Eichpflicht einer Prozesswaage lässt den Aufwand exponentiell steigen.
Also "Prozesswage" wäre ein Waage innerhalb von ein Prozesssystem ? Es ist nicht ein Waage womit das Material für eine Kunde dosiert werden, und für den Abrechnung verwendet ? In den Fall braucht man nicht zu eichen, nicht für diesen Grund am mindestens.
In manche Industrien (Food, Pharma, kritische Auto Teile) gibt es aber Pflicht das sämtliche Analoge Messungen regelmässig geeicht werden. Dann aber nicht für jeden Produkt, Batch o.Ä, sondern jeden 1-2 Jahren.
 
Ja ist auch meine Meinung. Sieht viiel einfacher aus als es ist. Wenn man sowas schon mal gemacht hat und fit ist - reine Fleißarbeit.
Als Neuling - lieber nicht. Frustriert nur sehr.

peter(R)

also ich hatte schon einige waagen gemacht und dann ging ich an denn rotorpacker mit 8 tupen also das material macht nie das was man will

also man weiß dann wieso man fuzzy brauchen kann :) ..... vielleicht doch ein bisschen mehr .... oder doch weniger :p
 
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Also "Prozesswage" wäre ein Waage innerhalb von ein Prozesssystem ? Es ist nicht ein Waage womit das Material für eine Kunde dosiert werden, und für den Abrechnung verwendet ?

Das ist jetzt OT, aber sei es drum:
Wir gehen (bisher ohne Beanstandungen) den Weg unsere Prozess und Abfüllwaagen nur regelmäßig kalibrieren zu lassen. Für die Nachweis- und Kontrollpflichten haben wir dann nachgelagerte Durchlaufkontrollwaagen (geeicht) bzw. manuelle Stichprobenprüfungen auf geeichten Waagen.
Dadurch reduziert sich bei den Abfüllmaschinen der Aufwand, sodass hier auch jederzeit bei geänderten Anforderungen Anpassungen vorgenommen werden können ohne Rezertifikation/Eichung.
 
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