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Also mal nur meine Meinung, kann ich nicht belegen.
Wenn ich einen Schaltschrank kaufe, der eine Montageplatte hat, und ich diese mit 80% belege, ist der Schaltschrank zu 80% belegt, da der bestimmungsgemäße Gebrauch des Schaltschrankes auf die Montageplatte im Auslieferungszustand begrenzt ist.
Es gab mehrere Gerichtsprozesse die eine Platzreserve vorschreiben, dies steht nicht als fester Grenzwert in der 0113. Bei Seriensteuerungen darf diese als nicht notwendig betrachtet werden, abhängig ob Einzelentwicklung oder Standardschrank müßen 10 oder 20% geplant sein.
Es gab dazu mal einen Bericht in der DE, den hab ich aber noch nicht gefunden.
Jeder der einige Berufserfahrung hat, und da kommen hier ja schon ein paar zusammen, hat das schon in der Praxis gehabt. Nach meiner Meinung spricht auch nichts dagegen , auf die Seitenwand zu montieren. Ich hole mir aber dazu immer die Genehmigung vom Kunden, und kläre über die Vor- und Nachteile auf. Es gibt immer in der Praxis ein Problem was zu lösen ist, und man muss auch mal "die fünf gerade sein lassen".
Aber prinzipiell gehören für mich Leistungsgeräte nicht auf eine Türe, ich habe selber noch vor kurzem eine SPS auf eine Türe montiert, weil es einfach nicht anders möglich war. Aber jeder sollte sich mal vorstellen , was bei z.B. durchscheuern oder ablösen eines Drahtes passiert wenn der auf die Türe kommt. Hab gerade noch eine Beschreibung von einem Kunden vom neuen Schaltschrank erhalten, da hat die Firma den 200A Hauptschalter mit 50mm² direkt auf der Türe verdrahtet. Die Türe ist natürlich fachgerecht geerdet.....
mit 6mm²......
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