Da würde ich jetzt mal behaupten der VdS hat da recht, bei Brandschutz-Türen und -Toren dürfen nur zugelassene Bauteile und Ansteuerungen ein- und angebaut werden. Falls was passiert und es sind Bauteile ohne Zulassung angebaut worden so ist der Installateur dieser Bauteile haftbar. Wenn das Tor eine eigene Steuerung hat so würde ich mal mit dem Hersteller Verbindung aufnehmen und diverse Möglichkeiten der Ansteuerung abfragen. Solche Türen und Tore unterliegen normalerweise auch einer Prüfpflicht durch zertifizierte Unternehmen, bei solchen selbstgebauten Ansteuerungen kann dann schon mal eine Abnahme durchfallen. Ich würde mir nie den Schuh anziehen und für so eine Sparschaltung den Kopf hinhalten.
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