So einfach ist das niemals!
Wenn ich einen Anlagenschaltschrank baue, muss ich mir immer darüber im Klaren sein, an welches Netz er angeschlossen werden soll und ob der Netzbetreiber besondere Vorschriften hat. Die erste Frage an den Kunden ist also die nach der Netzform und nach dem Netzbetreiber. In einem TT-Netz wird der Neutralleiter als aktiver Leiter immer mitgeschaltet. Allerdings macht D da eine nationale Ausnahme und lässt auch ungeschaltete Neutralleiter zu.
Belgien ist auch eine Ausnahme, die meines Wissens in der deutschen Ausgabe der VDE 0100 explizit erwähnt wird. Auf Grundlage der besonderen Netzverhältnisse und der noch weit verbreiteten 3 x 230V-Netze muss der Neutralleiter nicht nur mitgeschaltet, sondern immer auch mitgeschützt werden. D.h. es sind grundsätzlich nur Automaten mit 2 resp. 4
geschützten Strompfaden zulässig, unabhängig davon, ob es sich um ein TN (selten), TT (die Regel) oder IT mit induktiver Erdung (nicht selten) handelt. Das ist europäisches Basiswissen. Der N wird nicht geschützt, aber immer mitgeschaltet zumindest in E, F, NL, I und P. In all diesen Ländern ist TT die absolute Regel, sprich ohne FI geht fast gar nichts.
Wer so etwas nicht weiß, sollte von Projekten jenseits der Grenze die Finger lassen.
In Belgien, aber nicht nur da, muss darüber hinaus jede elektrische Anlage von einer Art TÜV, hier z.B.
http://www.aib-vincotte.com/de/home/ abgenommmen und im gewerblichen Bereich alle 4 Jahre auf Konformität überprüft werden. Das ist also die richtige Adresse, falls Du das Projekt noch retten willst.
Im privaten Bereich ist das nicht anders, jedes Privathaus muss alle 25 Jahre oder aber immer vor einem Verkauf von so einem Prüfinstitut abgenommen werden.
Beachet weiter, dass die Belgier wie die Franzosen Leitungsquerschnitte oft nicht nach tatsächlicher Belastung, sondern sehr pauschal und großzügig definieren: Eine Steckdose, die eine Zuleitung < 2,5mm² hat ist daher definitiv unzulässig.