old_willi schrieb:
Hallo,
man kann einen Hauptschalter überall hinbauen wo er zugänglich ist. Wenn er hinter einer Schranktüre (ohne Türkupplung ) sitzt darf er nur nicht Not-Aus Funktion haben.
Es ist die BGV A3 zu beachten. Alle spannungsführenden Teile dürfen nicht direkt zugänglich sein.
Das entfällt bei einer Türkupplung mit Verriegelung. Jetzt kann man die Tür nur öffnen bei ausgeschaltetem Hauptschalter. Es brauchen nur noch die Klemmen vor dem Hauptschalter abgedeckt werden und als Spannungsführend gekennzeichnet. Gilt auch für Fremdspannungen (z.B. USV- Spannung).
Wenn schon Türkupplung dann ohne Verlängerung. Besser den Schalter auf der MP höher setzen.
Gruß Wilfried
Diese seit einigen Jahren verwendete "Technik" mit den türeverriegelnden Schaltern ist der dümmste Mist der mir je untergekommen ist !!
Das einzige was dadurch erreicht wurde ist nämlich das 90% der Türen entweder nicht vernünftig zu sind ,oder die Schalter gleich garnicht mehr funktionieren........
Die Leute die Störungen in so einem Schaltschrank suchen müssen ,demontieren dann nämlich oft die Kupplungsstücke und werfen sie ganz weit weg........:-( (nicht alle ,aber einer im Betrieb reicht ja schon)
Hab mich selber schon oft über diesen Mist geärgert !
Weil oft nach dem auschalten des Hauptschalters der Fehler gar nicht mehr nachvollziehbar ist ,bzw das Anfahren der Anlage sehr zeitaufwendig.....usw !
Das Beste war aber die Maschine die sich den Hauptschalter selbst rausgeschmissen hat sobald man den Schaltschrank geöffnet hat......(über einen Türschalter)
Sowas HIRNVERBRANNTES !!Sowas kann ja echt nur ein Arschloch gesetzlich vorschreiben !
So das wars ,jetzt gehts mir besser......