hauptschalter Türeinbau zulässig?

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In der EN 60204-1:2019 (2018) Kapitel 11 Schaltgeräte: Anordnung, Befestigung und Gehäuse seht folgendes in Abschnitt 11.2.1:

„Geräte, außer solche für Bedienung, Anzeige, Messung und Kühlung, dürfen nicht an Türen und an abnehmbaren Zugangsabdeckungen von Gehäusen angebracht sein.“

Somit ist ein Hauptschalter mit integrierte Netztrenneinrichtung nach EN 60204-1:2019 nicht an der Tür zulässig.

Sitzt jetzt die Netztrenneinrichtung (Schaltgerät) auf der Montageplatte und eine Achse führt zum in der Tür eingebauten Drehgriff, gilt der Drehgriff dann als Bedienteil und wäre somit nach 11.2.1 zulässig.

Viele Grüße
Buko
 
Die Handhabe des Hauptschalters dient der Bedienung desselben, also darf er auch in der Schranktür montiert werden. Wenn der Kontaktblock bauartbedingt nicht von der Handhabe getrennt montiert werden kann, dann hängt er eben an der Türinnenseite dran.
Wir bringen bei der Türentriegelung immer ein Hinweisschild an ("Vor dem Öffnen der Tür Hauptschalter AUS!", oder "Turn main switch OFF before opening!".
 
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In der EN 60204-1:2019 (2018) Kapitel 11 Schaltgeräte: Anordnung, Befestigung und Gehäuse seht folgendes in Abschnitt 11.2.1:

„Geräte, außer solche für Bedienung, Anzeige, Messung und Kühlung, dürfen nicht an Türen und an abnehmbaren Zugangsabdeckungen von Gehäusen angebracht sein.“

Somit ist ein Hauptschalter mit integrierte Netztrenneinrichtung nach EN 60204-1:2019 nicht an der Tür zulässig.

Sitzt jetzt die Netztrenneinrichtung (Schaltgerät) auf der Montageplatte und eine Achse führt zum in der Tür eingebauten Drehgriff, gilt der Drehgriff dann als Bedienteil und wäre somit nach 11.2.1 zulässig.

Viele Grüße
Buko

Ich hab vor ca. 2 Jahren bei Siemens nachgefragt.
Aussage der Hotline war:
Der Hauptschalter wird von Hand betätigt, somit zählt er zur Betätigung und somit zulässig.

Nachdem die Hauptschalter zum Türeinbau bei allen Herstellern immer noch im Programm sind, denke ich, dass diese Aussage passt.
 
Geil.... seit 2005 immer wieder Träumer die den Hauptschalter aus der Tür verbannen wollen.
Ich glaube das man bei Siemens die EN viel genauer betrachtet als das einer von uns hier macht.

Bis 250A gibt es diese Hauptschalter für die Tür.... OK bei uns ist bei 100A das Ende erreicht... dann kommt der Hauptschalter auf die Montageplatte oder in die Seitenwand.
Da wir auch immer wieder über diesen Kram in der Firma diskutieren ist unsere Anfrage beim Siemens-Support aus Feb. 2020
 
Der von BUKO aufgeführte Satz aus der 2019 Norm ist auch in der Vorgänger Norm enthalten.
Also warum sollte dieser Satz nun diesen neuen Sachverhalt rechtfertigen?
 
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Warum muss so ein Hauptschalter in die Tür und dann noch bis 100A,
werde ich wohl nie verstehen?!

Weil ein Hauptschalter auf der Montageplatte wenn man es nett macht Platz benötigt.
Bis 100A ist das alles kein Problem.

Wir setzen auch Klemmen in der Einspeisung wo viele direkt am Hauptschalter anschließen.... Naja ist halt eine Geschmacksfrage
 
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So sieht zb ein Anschluss für einen Hauptschalter 63A bei mir aus.

Anhang anzeigen 51098

Ich weiß, ihr verwendet Lütze LSC.
Das ist letztlich eine etwas andere Art Schränke zu bauen.
Wir machen unsere Schränke altmodisch, klassisch und da ist unseren Elektrikern der Türeinbau lieber.
Und bis 100A ist es auch kein Problem mit dem Kabelbaum zur Tür.
Machen auch die meisten unserer Zulieferer so.
Hauptschalter auf der Montageplatte hat oft die „Nebenwirkung“, dass das Öffnen der Tür nur bei ausgeschaltetem HS möglich ist.
Das ist dann der erste Umbau, den unsere Instandhaltung vom Lieferanten fordert. Gab schon heftige Diskussionen.
Manche Lieferanten aus Südeuropa verbauen da sogar extra Türschalter und Unterspannungsauslöser.

Gruß
Blockmove
 
Weil ein Hauptschalter auf der Montageplatte wenn man es nett macht Platz benötigt.
Bis 100A ist das alles kein Problem.

Wir setzen auch Klemmen in der Einspeisung wo viele direkt am Hauptschalter anschließen.... Naja ist halt eine Geschmacksfrage

Mir ist es auch lieber wenn man viel Platz hat aber leider ist es oft eine Vorgabe der Kunden möglichst klein zu bauen.

Lütze LSC ist nichts für mich. Bin mehr der Fan von Kabelkanal (klassisch)
Und den Hauptschalter möchte ich schön mittig in der Tür haben und nicht seitlich versetzt.
 
Die Handhabe des Hauptschalters dient der Bedienung desselben, also darf er auch in der Schranktür montiert werden. Wenn der Kontaktblock bauartbedingt nicht von der Handhabe getrennt montiert werden kann, dann hängt er eben an der Türinnenseite dran.
Wir bringen bei der Türentriegelung immer ein Hinweisschild an ("Vor dem Öffnen der Tür Hauptschalter AUS!", oder "Turn main switch OFF before opening!".


ich mach es mal einfach, in welcher Norm steht das?

In der 60204-1 Abschnitt 11.2.1 steht klar definiert, dass so ein Einbau nicht zulässig ist!

Vielleicht verwechselt Siemens und Co. die Norm mit 61439-1 (Niederspannungs- Schaltgerätekombinationen), denn da wird nichts gegen ein Türeinbau der Netztrenneinrichtung geschrieben.
Somit könnte ich mir gut vorstellen, dass die Verwirrung daher kommt....

Gruß Buko
 
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In der 60204-1 Abschnitt 11.2.1 steht klar definiert, dass so ein Einbau nicht zulässig ist!

Das ist deine Interpredation.
Für mich zählt der Hauptschalter zu den Bedienelementen. :)
Zumal er bei uns oft auch noch eine Sicherheitsfunktion (Not-Aus) hat.
Am Inhalt des Abschnitt 11.2.1 gab es doch bei der letzten Überarbeitung der 60204 keine Änderung ... Oder ist meinen Kollegen und mir da was entgangen?

Gruß
Blockmove
 
Das ist deine Interpredation.
Für mich zählt der Hauptschalter zu den Bedienelementen. :)
Zumal er bei uns oft auch noch eine Sicherheitsfunktion (Not-Aus) hat.
Am Inhalt des Abschnitt 11.2.1 gab es doch bei der letzten Überarbeitung der 60204 keine Änderung ... Oder ist meinen Kollegen und mir da was entgangen?

Gruß
Blockmove

[FONT=Verdana,Arial,Tahoma,Calibri,Geneva,sans-serif]Der Hauptschalter besteht aus einem Schalt- (Lasttrennung) und einem Bedienelement (die Handhabe) und fällt damit nicht unter ein „Bedienteil“ nach 11.2.1.

(Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik)


[FONT=Verdana,Arial,Tahoma,Calibri,Geneva,sans-serif]In dem Unterkomitee „Schutz gegen elektrischen Schlag“ ist die Frage „Ist ein Hauptschalter ein Gerät
für die Bedienung einer Maschine?“ diskutiert worden und nach Ansicht der Experten ist es kein Gerät
für die Bedienung der Maschine.


Wer will hier noch gegen die Experten argumentieren?

Gruß Buko

[/FONT]

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[FONT=Verdana,Arial,Tahoma,Calibri,Geneva,sans-serif]Der Hauptschalter besteht aus einem Schalt- (Lasttrennung) und einem Bedienelement (die Handhabe) und fällt damit nicht unter ein „Bedienteil“ nach 11.2.1.

(Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik)


[FONT=Verdana,Arial,Tahoma,Calibri,Geneva,sans-serif]In dem Unterkomitee „Schutz gegen elektrischen Schlag“ ist die Frage „Ist ein Hauptschalter ein Gerät
für die Bedienung einer Maschine?“ diskutiert worden und nach Ansicht der Experten ist es kein Gerät
für die Bedienung der Maschine.


Wer will hier noch gegen die Experten argumentieren?

Gruß Buko

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Jeder Siemens oder Eaton Schalter oder Taster ist genauso aufgebaut. Du hast getrennte Schalt- und Betätigungselemente ... Somit auch kein Türeinbau zulässig?
Ein Hauptschalter ist bei vielen Anlagen auch ein Sicherheitselement und die zählen - meines Wissens - zu den Bedienelementen.

Also ich argumentiere gerne auch mal gegen Experten :)
 
Jeder Siemens oder Eaton Schalter oder Taster ist genauso aufgebaut. Du hast getrennte Schalt- und Betätigungselemente ... Somit auch kein Türeinbau zulässig?
Ein Hauptschalter ist bei vielen Anlagen auch ein Sicherheitselement und die zählen - meines Wissens - zu den Bedienelementen.

Also ich argumentiere gerne auch mal gegen Experten :)


Ja aber diese Hauptschalter sind für Gehäuseaufbauten und ähnliches gedacht oder auch alle andere Bereiche die nicht die EN 60204-1 verwenden, wie z.B. EN 61439-1 usw.....

Und zum Thema EATON (Statement):

EATON (Specialist EngineerSolution Architect – Mitglied DKE Arbeitskreis AK 225):
Hauptschalter an der Tür nicht zulässig!

[FONT="Arial","sans-serif"][/FONT]

IFA, Maschinensicherheit, IndustrialSecurity und Implantate:
Hauptschalter an der Tür nicht zulässig!



Gruß Buko
 
Guten Abend,

Ich denke, dass diese Diskussion doch etwas an den Haaren herbei gezogen ist. Es gibt hierfür sicherlich diese Empfehlungen der Experten wann der Hauptschalter wo einzubauen ist. Ich sehe das allerdings so, dass doch der gesunde Menschenverstand einen sagen sollte, dass man einen Hauptschalter für >100A nicht mehr in die Tür einbaut, schon alleine weil die Zuleitungen einfach zu starr werden diese an die Tür zu führen. Bei 6 mm² oder ähnlichem ist das noch alles kein Problem und des weiteren muss es doch erstmal einen "Unfall" geben wo dann dieser Punkt relevant wird. Da gibt es doch bei Maschinen und Anlagen viel schlimmere Dinge als die Einbaulage eines Hauptschalters. Kann mir denn jemand sagen, worin die Gefahr besteht, wenn der Hauptschalter in der Tür eingebaut ist? Bevor nur die betreffenden Normen zitiert werden?
Danke und einen schönen Abend

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