hauptschalter Türeinbau zulässig?

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So wie es in der Dekra-Präsentation zu sehen ist, passt es auch nicht:
  • Leitungen vor dem Hauptschalter nicht gekennzeichnet
  • Gemeinsame Verlegung von zu- und abgehenden Leitungen

Wir kennzeichnen die Leitungen vor dem Hauptschalter mit gelben Puschierschlauch und verlegen zu- und abgehende Leitungen getrennt.
Wurde bislang nicht beanstandet
 
Darf man den Hauptschalter an der Seitenwand montieren?
Diese Lösung sieht man auch öfters ...
Aber solange die Normen nur im Auge des Betrachters liegen, meine ich ist es immer noch Stand der Technik.
 
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und DEKRA ist auch kein Herausgeber von Normen.
Wenn jeder Verein eine Veranstaltung macht, was er nicht gut
findet und das dann zur Inoffiziellen-Quasi-Norm Deklariert,
wird es in Zukunft schwer.

Also dann sagen wir mal alle DANKE an DEKRA ;-)
Das bestätigt meine Erkenntnis, die ich seit paar Wochen habe.

Daher in Kurzfassung vom Jahr 2013:


  • DEKRA bemängelt den Hauptschalter an der Schaltschranktüre.
  • DKE wird vom Maschinenhersteller informiert was eigentlich jetzt richtig ist.
  • DKE setzt sich in Verbindung mit der IFA, die das ebenso sieht wie DEKRA.
  • DKE prüft die Sachlage "Ist ein Hauptschalter ein Gerät für die Bedienung einer Maschine?"
  • Ergebnis vom Unterkomitee "Schutz gegen elektrischen Schlag" = Ansicht der Experten ist es kein Gerät für die Bedienung der Maschine.
  • Somit dürfen Hauptschalter mit Netztrenneinrichtung laut Norm 60204-1 (11.2.1) nicht mehr an Türen angebracht werden.
  • Ein der größten Unternehmen hat dieses schreiben von 2013 gesehen und dies jetzt bemängelt, ich betone erst nach 7 Jahren. Alle Hauptschalter dürfen demnach nicht mehr an Türen angebracht werden.

Die Mitarbeiter von diesem Unternehmen wissen es, werden hier aber leider kein Senf dazu geben, weil schweigen ist besser als mit uns darüber zu diskutieren. Daher bin ich bewusst die Richtung des Unternehmens gegangen, dass ein Hauptschalter nicht an der Türe bleiben darf und durfte mir dann zurecht was anhören. Daher auch meine persönliche Anfrage nochmals bei EATON, DKE usw. mit dem Ergebnis was euch schon bekannt ist.

Meine eigene persönliche Meinung: Der Hauptschalter muss an der Türe bleiben, PUNKT ENDE!!!!!

So und jetzt, was wäre die Lösung zum Problem?


 
Mein Lösungsvorschlag:

Verwendung von separaten Leitungen NSHTÖU-J, Trommelflex-PUR, Cordaflex, Semoflex o. ä. mit entsprechend massiver Abfangung an Türe und Montageplatte inkl. Kabelstrumpf für Zuleitung / Abgang zur Vermeidung von Quer-/Aderschlüssen, da das wöchentlich mehrmalige Öffnen einer Türe einen eine Leitung mechanisch hochbeanspruchenden Einsatz darstellt.

Zudem kurzfristige Umrüstung aller in Schranktüren eingebauten Hauptschalter (Bestandsschutz ist ja nicht mehr), da die Gesamtheit dieser aufgrund ihrer enormen Anzahl ein unabwägbares Gefahrenpotential darstellt, wovon sicherlich jeder, der schonmal eine Schaltschranktüre mit eingebautem Hauptschalter geöffnet hat, ein Lied singen kann.

Nach 13 Thread-Seiten zu dem Thema kann ich nur noch ironisch ...
 
Leider habe ich die Begründung nicht mehr parat. Mir blieb nur das Ergebnis im Gedächtnis haften: Keinen Hauptschalter direkt in der Türe verbauen!

Vielleicht führt das ja zu solchen Annahmen, das etwas Verboten ist was es
unter Umständen nicht ist.
Da findet das einer von Verein "TÜV" nicht gut, gibt das an einen vom Verein "Dekra"
weiter und so verbreitet sich das dann wie ein Virus.

Dann schaff ich mal ein neues Kunstwort "Vorschriften-Pandemie", diese Virus verbreitet
sich durch Annahmen, die nicht in Normen Fixiert sind. Sehr, sehr Ansteckend.
Da hilft es nur einen Mund-Nasen-Schutz vor den Augen zu spannen und einen in die
Ohren zu stopfen.
 
Erste mögliche konstruktive Maßnahme ist ja, den Hauptschalter von Anfang an nicht an der Türe zu montieren, so schätze ich die Denkweise der Herren/Damen.
 
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Erste mögliche konstruktive Maßnahme ist ja, den Hauptschalter von Anfang an nicht an der Türe zu montieren, so schätze ich die Denkweise der Herren/Damen.

Ich Persönlich finde das eigentlich ja auch nicht so gut, habe
es allerdings auch schon selber ausgeführt und kenne das von
vielen Hunderten Maschinen von unterschiedlichen Maschinenbauern.
Wenn man es wie "Blockmove" ausgeführt hat durchführt finde ich
es auch nicht verwerflich.
Für mich ist ein Hauptschalter Grundsätzlich auch ein Bedienelement
und das lässt die Norm ja zu.
 
Für mich spricht nichts gegen den Einbau eines Hauptschalter in die Tür bei Kleinsteuerungen und kleinen Schaltschränken.
Bei größeren Anlagen ist auch oft mehr Platz vorhanden wo der Hauptschalter auf die Montageplatte kommt oder der Hauptschalter einen eigenen Schrank für die Einspeisung der Anlage hat.

Und eine Norm ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend. Also muß die nichts zulassen....
 
Hallo zusammen,

ich hab hier gerade das gleiche Thema auf dem Tisch liegen. Ein großer deutscher Kunde fordert im September 2020 folgendes:

KundeX wurde durch ein Schreiben der DKE (Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE) in Kenntnis gesetzt, dass der Einbau von Hauptschaltern in Schaltschranktüren bewertet wird.
Gemäß der Norm DIN EN 60204-1 ist der Einbau von Hauptschaltern in der Schaltschranktür verboten.
Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV und externe Sachverständige der Fa. Mebedo folgen dieser Festlegung.
KundeX sieht daher die Notwendigkeit, die bisher bei KundeX in der Breite gelebte und durch die KundennormY gedeckte Praxis, dass der Hauptschaltereinbau bis 63 A (und nach Abstimmung sogar bis 100 A) in der Türe zulässig ist, abzustellen.

Seit dem Letzten Beitrag ist schon etwas Zeit vergangen, inzwischen hat der DKE im Oktober 2021 eine Verlautbarung dazu veröffentlicht:
https://www.dke.de/de/arbeitsfelder/industry/news/einbau-von-schaltgeraeten-in-schaltschranktueren
Darin wird jedoch weder das angebliche Verbot bestätigt, noch benannt ob eine Netztrenneinrichtung als Bedienelement gilt oder nicht.

Mein Chef frägt mich mit dem Hintergrund ob wir das nicht auf alle unsere Produkte anwenden müssten?
Hat sich zufällig in der vergangenen Zeit noch wer anders mit dem Thema auseinander setzen müssen und kann etwas dazu beitragen?

Viele Grüße, Mike

(Edit: Zitat-Funktion genutzt)
 

Anhänge

  • dke-verlautbarung-zum-einbau-von-schaltgeraeten-in-schaltschranktueren-15.10.2021.pdf
    168,6 KB · Aufrufe: 19
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Hallo,
man kann einen Hauptschalter überall hinbauen wo er zugänglich ist. Wenn er hinter einer Schranktüre (ohne Türkupplung ) sitzt darf er nur nicht Not-Aus Funktion haben.
wo steht das und mit welcher Begründung?

edit: eben gesehen, dass das thema schon etwas älter ist ...2005 .... ;)
 
Seit dem Letzten Beitrag ist schon etwas Zeit vergangen, inzwischen hat der DKE im Oktober 2021 eine Verlautbarung dazu veröffentlicht:
https://www.dke.de/de/arbeitsfelder/industry/news/einbau-von-schaltgeraeten-in-schaltschranktueren
Darin wird jedoch weder das angebliche Verbot bestätigt, noch benannt ob eine Netztrenneinrichtung als Bedienelement gilt oder nicht.
jeden einzelnen Punkt dieser "Liste" kann man anhand der geforderten Risikoanalyse entkräftigen weil
zb Kabel in speziellen Schläuchen geschützt gelegt, Kabelquerschnitt zb maximal 4qmm, Hauptschalter berührungssicher abgedeckt sind, kabel zugentlastet gelegt sind, kabel die nach Hauptschalter "aus" Spannung führen besonders gekennzeichnet sind, schaltschranktüren nicht ständig bewegt werden, Gangbreite ist erfüllt. usw...
daraus ergibt sich zb dass man Hauptschalter bis zb 32A in Türen ohne Gefährdung einbauen kann... oder auch größere....

Ein Verbot lese ich da nicht raus. Zudem Hauptschalter sehr wohl Bedienelemente sind,.. zb auch fürs Putzen der Anlage ausgeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert werden (anlagenabhängig)

Bei vollständiger Berücksichtigung der o.g. Aspekte und ggf. weiterer, anwendungsabhängiger Einflussfaktoren ergibt sich eine deutliche Begrenzung der Dimension o. g. Schaltgeräte hinsichtlich Abmessung, Gewicht, Bemessungsspannung, -leistung und -strom.

Der Hersteller der elektrischen Ausrüstung hat eine Risikobeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren.
Dass man sich vorher Gedanken machen sollte ist klar, aber o.g. Punkte sehe ich als Planer und Elektrofachkraft als normal an, dass man diese beachtet.


alle paar Jahre muss irgendeiner die sau neu durchs dorf treiben und denken mal wieder was ändern zu müssen..
 
Zuletzt bearbeitet:
wo steht das und mit welcher Begründung?

edit: eben gesehen, dass das thema schon etwas älter ist ...2005 .... ;)
Kurz zur Einordnung:

DIN EN 60204-1:2019-06 Absatz 5.3.5 Netztrenneinrichtungen:
Die Bedienvorrichtung (z.B. ein Handgriff) der Netztrenneinrichtung muss außerhalb der Umhüllung der elektrischen Ausrüstung angeordnet sein."
Die Bedienvorrichtung der Netztrenneinrichtung muss leicht zugänglich ... sein.
Wenn die externe Bedienvorrichtung nicht für eine Handlung im Notfall vorgesehen ist:
- darf eine zusätzliche Abdeckung oder Tür, z.B. als Schutz gegen Umwelteinflüsse oder mechanische Beschädigung, die leicht und ohne Verwendung eines Schlüssels oder Werkzeugs geöffnet werden kann, vorgesehen werden.
(Edit: Zitat-Funktion genutzt)
 
Zuletzt bearbeitet:
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"Die Bedienvorrichtung (z.B. ein Handgriff) der Netztrenneinrichtung muss außerhalb der Umhüllung der elektrischen Ausrüstung angeordnet sein."
Die Bedienvorrichtung der Netztrenneinrichtung muss leicht zugänglich ... sein."
ja der hauptschalter in gelb/rot erfüllt das alles..
zudem sind an der Anlage (je nach Größe) mehrere leicht zugängliche Not-Aus Taster vorhanden.
sehe da ebenfalls kein Verbot, dass man gelb/rote Hauptschalter in Schaltschränke einbauen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mittlerweile ist die Schaltgeräteanordung ein Kapitel nach vorne gewandert. Nicht mehr 12 sonder 11

DIN EN60204-1 2109-06
11 Schaltgeräte: Anordnung, Befestigung und Gehäuse
11.2 Anordnung und Befestigung
Geräte, außer solche für Bedienung, Anzeige, Messung und Kühlung, dürfen nicht an Türen und an abnehmbaren Zugangsabdeckungen von Gehäusen angebracht sein.

Das Hauptschalterproblem wurde in der Zeitschrift DE Nr. 22/2006 behandelt. Der Online-Artikel ist leider nur mit DE-Abbo zugänglich.


ich zitiere hier ausschnittsweise das Wichtigste aus der Antwort von W. Hörmann
Eine Empfehlung – wie es sie in früheren Ausgaben der DIN EN 60204-1
(VDE 0113-1) gab –, die Netztrenneinrichtung an der Seite des Schaltschrankes
anzuordnen, existiert nicht mehr.
...
Es besteht allerdings die Forderung, dass Schaltgeräte so angebracht sein müssen, dass
deren Bedienung und Instandhaltung von der Vorderseite erleichtert wird. Somit bleibt in erster Linie nur die
Befestigung der Netztrenneinrichtung an einer vorderseitigen Festblende oder eine
Befestigung an der Montageplatte in Verbindung mit einer Türkupplung übrig.
...
Anders als von Ihren Lieferanten behauptet, muss die Handhabeeinrichtung
an der Türe nicht so verriegelt sein, dass sich die Türe nur bei ausgeschalteter
Netztrenneinrichtung öffnen lässt. Eine solche Forderung wäre nur dann zu
erfüllen, wenn der Abschnitt 6.2.2 b) von DIN EN 60204-1 (VDE 0113
Teil 1):1998-11 zuträfe, d. h. wenn sich die Tür ohne Schlüssel oder Werkzeug
öffnen ließe. Hierbei wäre aber zu beachten, dass dann alle Türen der glei-
chen Ausrüstung entsprechend verriegelt sein müssten. Eine solche Ausführung
kommt in Deutschland nur ganz selten zur Anwendung. Sie sollten daher auf
die Türverriegelung verzichten.
...
Ein generelles Verbot gibt es sicher nicht, da man – auch im Sinne der Europäi-
schen Richtlinien – von Normen abweichen darf, wenn die gleiche Sicherheit
auf andere Weise erfüllt wird. Außerdem gibt es auch in der für Schaltschrän-
ke / Schaltgerätekombinationen relevanten Norm DIN EN 60439-1 (VDE
0660-500) diesbezüglich keine Einschränkung. Nur die DIN EN 60204-1
(VDE 0113-1) enthält eine Beschränkung.
 
Ergänzung

Bei der jetzigen Normenfestlegung, keine Betriebsmittel an den Türen zu
befestigen, handelt es sich um eine etwas praxisfremde Festlegung. Die Mitarbei-
ter des Normenkomitee K225 nahmen eine Interpretation in die von ihnen erar-
beitete und veröffentlichte VDE-Schriftenreihe Nr. 26 »Elektrische Ausrüstung
von Maschinen« auf. Auf Seite 150 dieser Schriftenreihe trafen sie folgende
Aussage: »Unter Berücksichtigung solcher Überlegungen könnte auch eine
Netz-Trenneinrichtung mit Handantrieb bis etwa 125 A in Türen eingebaut wer-
den ...« Die Schriftenreihe geht auch auf den Grund für das Verbot ein
 
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