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Hallo,
jetzt muß ich auch mal etwas nach Vorschriften erfragen ...
Und zwar : gibt es Vorschriften, die besagen in welchem Höhenbereich Anbauschaltschränke an einer Anlage montiert werden dürfen (oder sollten) und wie es da mit der Zugänglichkeit aussieht ?
Hintergrund hierzu :
Ich habe das bislang immer so gehandhabt, dass ein Schaltschrank sich in der Anbauhöhe im normalen Arbeitsbereich befindet (Unterkante minimal 500mm über Grund und Oberkante maximal 2000mm über Grund).
Nun wollen wir in unserer Firma die Schränke mit UK über 2000mm hängen (ohne Bühne) oder auch gerne OK unter 600mm (also auf den Fußboden).
Ich finde so etwas Quatsch, da es auch keinen zwingenden Grund gibt, das so zu machen (wie es z.B. anders nicht geht).
Vielleicht kann mir da mal einer ein bißchen "auf die Sprünge" helfen ...
Gruß
Larry
jetzt muß ich auch mal etwas nach Vorschriften erfragen ...
Und zwar : gibt es Vorschriften, die besagen in welchem Höhenbereich Anbauschaltschränke an einer Anlage montiert werden dürfen (oder sollten) und wie es da mit der Zugänglichkeit aussieht ?
Hintergrund hierzu :
Ich habe das bislang immer so gehandhabt, dass ein Schaltschrank sich in der Anbauhöhe im normalen Arbeitsbereich befindet (Unterkante minimal 500mm über Grund und Oberkante maximal 2000mm über Grund).
Nun wollen wir in unserer Firma die Schränke mit UK über 2000mm hängen (ohne Bühne) oder auch gerne OK unter 600mm (also auf den Fußboden).
Ich finde so etwas Quatsch, da es auch keinen zwingenden Grund gibt, das so zu machen (wie es z.B. anders nicht geht).
Vielleicht kann mir da mal einer ein bißchen "auf die Sprünge" helfen ...
Gruß
Larry