Ist der Türeinbau eines Hauptschalters (noch) zulässig?

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Wenn man nicht aufpasst weiß man am Ende Des Tages nicht mehr was geht und was nicht geht.
 
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In der EN 60204-1:2019 (2018) Kapitel 11 Schaltgeräte: Anordnung, Befestigung und Gehäuse seht folgendes in Abschnitt 11.2.1:

„Geräte, außer solche für Bedienung, Anzeige, Messung und Kühlung, dürfen nicht an Türen und an abnehmbaren Zugangsabdeckungen von Gehäusen angebracht sein.“

Somit ist ein Hauptschalter mit integrierte Netztrenneinrichtung nach EN 60204-1:2019 nicht an der Tür zulässig.

Sitzt jetzt die Netztrenneinrichtung (Schaltgerät) auf der Montageplatte und eine Achse führt zum in der Tür eingebauten Drehgriff, gilt der Drehgriff dann als Bedienteil und wäre somit nach 11.2.1 zulässig.

Viele Grüße
Buko
 
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„Geräte, außer solche für Bedienung, Anzeige, Messung und Kühlung, dürfen nicht an Türen und an abnehmbaren Zugangsabdeckungen von Gehäusen angebracht sein.“

Somit ist ein Hauptschalter nach EN 60204-1:2019 nicht an der Tür zulässig.
Sofern Ein- und Ausschalten auch eine Bedienung ist, ist der Hauptschalter in der Tür aber doch OK… :rolleyes:

Die Auslegung macht so keinen Sinn!

Ich würde eher überlegen, was elektrisch dagegen spricht.
Zum Beispiel sehe ich bei Hauptschalter mit Anschlussleitungen bis 6mm² überhaupt kein Problem, wenn der Ort vom Hauptschalter gut gewählt ist und die Leitungen vernünftig verlegt sind.

Beim Anschluss von 150mm² erübrigt sich diese Diskussion. Da gibt es sehr wahrscheinlich auch keine Schalter, die direkt in der Tür verbaut werden können. Falls doch, wird der elektrische Anschluss spannend. Auch die Tragkraft der Scharniere wird dann zum Thema! :ROFLMAO:
 
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