Netztrennschalter nur bei geöffneter Schaltschranktüre schaltbar (Montageplatte)

MSommer

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Hallo miteinander,
Ich habe einmal eine Frage zur Zugänglichkeit eines Netztrennschalter/Haupschalter:

Ich habe einen zentralen Schaltschrank wo übergeordnete Verriegelungssteuerungen in Gerätediversitärer Ausführung (Not-Aus, Druckhaltung, Niveaubegrenzer, BMA, etc.) zur zentralen Abschaltung von Kesselanlagen, Wärmetauschern, Ölversorgung, Netzpumpen, etc. eingebaut sind.

Zur Sicherheit vor unbefugter bzw. unabsichtlicher Betätigung des Netztrennschalters wird dieser auf der Grundplatte des Schaltschrankes montiert. Die Bedienung soll nur bei geöffneter Schaltschranktüre erfolgen.

Der Schaltschrankraum ist innerhalb der Werks-Energiezentrale integriert. Zugang haben nur Schlüsselberechtigte und eingewiesene Personen (Elektriker, Haustechniker).

Ist das so zulässig oder kann hier der TÜV hier irgend einen Einwand haben, weil keine Bedienung bei geschlossener Schaltschranktüre möglich ist. Gibt es eine Vorschrift wie die Zugänglichkeit zum Netztrennschalter/Hauptschalter sein muss.

Ich bedanke mich schon einmal für eure Antworten
Gruß Michael
 
Zumindest der Notaus muss frei zugänglich sein. Und wenn du damit die Anlage abschalten kannst, spielt es auch keine Rolle, ob der Hauptschalter frei zugänglich ist. Außerdem wird es einen Grund haben, dass man Drehschalter nur in Nullstellung mit einem Schloss sichern kann...

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann
 
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Danke erst eimal für Deine Antwort.
Einen NOT-Aus zur Spannungsfreischaltung des Schaltschrankes gibt es nicht.
Letztendlich stell ich hier zusätzlich die Frage, muss ich überhaupt einen Netztrennschalter im Schaltschrank verbauen, oder reicht es nicht aus, wenn ich die Spannungsfreischaltung über einen Sicherungslastschalter in der Elektroverteilung realisiere.

Gruß Michael
 
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