Hallo, beschäftige mich auch gerade mit dem Thema:
- zu erd und kurzschlusssicheren Verlegung von z.B. Abgriffen vor dem HS :
DIN EN 61439-1 (VDE 0660-600-1):2012-06, Abs. 8.6.4, folgende Festlegung: »Aktive Leiter einer Schaltgerätekombination, die nicht durch Kurzschluss-Schutzeinrichtungen geschützt sind (siehe 8.6.1 und 8.6.2),
müssen in ihrem gesamten Verlauf in der Schaltgerätekombination so ausgewählt und verlegt sein, dass zwischen den Außenleitern oder zwischen Außenleitern und geerdeten Teilen kein Kurzschluss zu erwarten ist. Beispiele für die Leiterarten und die Anforderungen an die Verlegung sind in 4 gegeben.
Ungeschützte aktive Leiter, ausgewählt und installiert nach Tabelle 4, dürfen eine Gesamtlänge von 3m zwischen der Hauptsammelschiene und jeder zugehörigen SCPD (SCPD ist Überstrom-Schutzeinrichtung) nicht überschreiten.«
Ausserdem: Abs. 8.6.1
»Innerhalb eines Felds dürfen die Leiter (inklusive der Verteilschienen) zwischen den Hauptsammelschienen und der Einspeiseseite von Funktionseinheiten einschließlich der Bauteile dieser Einheiten für die verminderte Kurz-
schlussbeanspruchung bemessen sein, die auf der Ausgangsseite der Kurzschluss Schutzeinrichtung dieser Einheit auftritt, vorausgesetzt, dass diese Verbindungen so angeordnet sind, dass unter bestimmungsgemäßen Betriebsbedingungen kein Kurzschluss zwischen Außenleitern und/oder geerdeten Teilen zu erwarten ist (siehe 8.6.4).«
- Zur Isolierung solcher Abgriffe:
DIN EN 61439-1 (VDE 0660-600-1):2012-06, die u.a. Folgendes zulässt:
»Leiter mit Basisisolierung, z.B. Leitungen nach lEC 60227-3, die eine zusätzliche zweite Isolierung haben, z.B. Leitungen, einzeln mit Schrumpfschlauch überzogen oder einzeln in Kunststoffrohren verlegt.« -> zb NSGHFöu definiert im Abschnitt 521.11 von DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520)