Hallo,
hier mal ein Auszug aus der EN 60204-1 :
Hauptschalter
5.3.1 Allgemeines
Ein handbetätigter Hauptschalter muß für jede Netzeinspeisung vorgesehen werden. Dieser Hauptschalter muß die elektrische Ausrüstung der Maschine vom Netz trennen (z. B. bei Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung). Sind zwei oder mehr Hauptschalter vorgesehen, müssen Schutzverriegelungen verwendet werden, sofern eine gefährliche Situation oder ein Schaden an der Maschine oder am Produktionsgut auftreten könnte.
5.3.2 Arten
Der Hauptschalter muß einer der folgenden Arten entsprechen:
a) ein Lasttrennschalter entsprechend EN 60947-3 für Anwendungskategorie AC-23B oder DC-23B;
b) ein Trennschalter mit einem Hilfskontakt, der auf jeden Fall veranlaßt, daß Schalteinrichtungen die Last vor dem Öffnen der Hauptkontakte des Trenners abschalten;
c) ein Leistungsschalter entsprechend EN 60947-2, geeignet zum Trennen nach EN 60947-3;
d) eine Steckvorrichtung für Maschinen mit einem Bemessungsstrom von nicht mehr als 16 A und einer Gesamtbemessungsleistung von nicht mehr als 3 kW. Wird eine Steckvorrichtung zum Freischalten verwendet, muß die Steckvorrichtung eine Abschaltleistung von mindestens dem Bemessungsstrom der Maschine bei Bemessungsspannung haben (siehe auch 15.4.5). Wird die Steckvorrichtung zum Abschalten unter Überlast verwendet (z. B. blockierter Läufer), sollte der Bemessungsstrom wenigstens dem Strom bei blockiertem Läufer entsprechen. Zusätzlich muß die elektrische Ausrüstung eine Einrichtung zum Ein- und Ausschalten haben.
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- alle aktiven Leiter sind von ihrem Netzanschluß zu trennen. Jedoch bei TN-Versorgungsnetzen ist es zulässig, daß der Neutralleiter getrennt wird oder nicht getrennt wird (siehe Anhang B, Frage 16 und IEC 364.4.46.461.2, modifiziert durch HD 384.4.46 S1)...