EMV Richtlinien

joko96

Level-1
Beiträge
34
Reaktionspunkte
0
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Hallo Profis.

In den EMVR steht unter 1d)


  1. Diese Richtlinie findet keine Anwendung auf…

" d) Betriebsmittel, die aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften einen so niedrigen elektromagnetischen Emissionspegel haben oder in so geringem Umfang zu elektromagnetischen Emissionen beitragen, dass ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten und sonstigen Betriebsmitteln möglich ist, und unter Einfluss der bei ihrem Einsatz üblichen elektromagnetischen Störungen ohne unzumutbare Beeinträchtigung betrieben werden können."

Wie viel ist "niedriger Emissionspegel"?

Gruß

Joko
 
Hierbei geht es nicht um einen festen Grenzwert, sondern um den störungsfreien Betrieb anderer Geräte in der Umgebung.
Im Grunde heißt das, wenn Du an einem Dieselgenerator irgendwo in der Wildnis bist und in 200km Umkreis keine menschliche Siedlung etc ist, darf Deine Anlage alles rausblasen, weil es halt keinen stört.
Das Deine Anlage keine anderen Geräte stört könntest Du in Prüflaboren nachweisen lassen - Stichworte: EMV-Störungen, kabelgebunden und abgestrahlt; EMV-Festigkeit, kabelgebunden und abgestrahlt.
Ich hab so etwas bei meinem Ex-Arbeitgeber mal in Auftrag gegeben, da Autofahrer überraschender Weise auch noch im Nebenauto Radio hören wollen, wenn die Zündung eingeschaltet ist... ;)

Diese Messungen sind aber leider nicht ganz kostenneutral...
Da könntest Du mal gegenrechnen, was die Anwendung der o.g. Richtlinie Dich kosten würde.
 
Das hab ich so nicht gemeint - laut dem von Dir oben zitierten Text kannst Du entscheiden, das diese Richtlinie in Deinem Falle nicht anzuwenden ist. Soweit ich das sehe bleibst du aber Beweispflichtig für diese Einschätzung. Hierfür wollte ich Dir mögliche Vorgehensweisen aufzeigen.

Da ich Deine Anlagen nicht kenne kann ich nicht entscheiden, welcher Weg für Dich der richtige ist.
 
Zurück
Oben