Steuerschrank in Maschine integriert im Sicherheitsbereich - Hauptschalter unzugängl.

Mecha2211

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Guten Morgen zusammen,

meine Firma baut Logistikmaschinen, die meist in weitere Förderstrecken integriert in einem abgesicherten Sicherheitsbereich stehen.

Die Steuerschränke sind derzeit in das Maschinengehäuse integriert, somit ist der Hauptschalter in der Schaltschranktür im Betrieb nicht zugänglich.
Zu Wartungszwecken kann selbstverständlich abgeschaltet werden.

Die IEC 60204 fordert für den Netztrennschalter leichte Zugänglichkeit, dies aber im Zusammenhang mit Ergonomie und Position in der Schaltschranktür.
Ich finde keine ausdrückliche Stelle, dass dieser sich nicht in einem abgezäunten Bereich befinden darf.

Wir haben am Steuerstand keinen Not-Aus, der eine Netztrennung vornehmen könnte. Selbst wenn, haben wir auch Spannungsabgriffe vor dem HS im Schrank.


Kann jemand da etwas zu sagen, ob das zulässig ist, oder ob man ggf zusätzlich etwas machen muss?

Danke schonmal!
 
Ich hätte da keine gutes Gefühl bei, ich weiß ja nicht wie eure Trennende Schutzeinrichtung gestaltet ist.
Aber im Gefährdungsfall, sollte man eine Netztrenneinrichtung erreichen können. Stell dir doch mal einfach
ein Brand im Schaltschrank vor.

Im Prinzip hast du dir, ja auch schon selbst die Antwort gegeben:
Die IEC 60204 fordert für den Netztrennschalter leichte Zugänglichkeit

Aus dem Buch Elektrische Ausrüstung von Maschinen und maschinellen Anlagen VDE Verlag Nr 26
Die ergonomische Anforderung sind von der DIN EN 61310-3 abgeleitet worden.
Grundsätzlich müssen danach Bewegungsrichtungen von Stellteilen mit der Bewegungsrichtung
der Systeme einer Maschine übereinstimmen. Es sind Anforderungen an die Zuordnung und
Eindeutigkeit der Bedienteile festgelegt, sie so zugeordnet und gekennzeichnet sein müssen,
dass eine sichere und schnelle Bedienung möglich ist. Bei den Abmessungen sind
die Grundsätze der Ergonomie ebenso zu beachten wie das Sichtfeld oder Bewegungsraum des
Bedieners. Dabei ist der Wissenstand des vorgesehen Bedieners bei der Auswahl der Bedienelemente
zu beachten.

Ein Sicheres und schnelles Schalten ist hinter Trennenden Schutzeinrichtungen nicht gewährleistet.
Sichtfeld und Bewegungsraum ist hinter einer Trennenden Schutzeinrichtung eingeschränkt.
 
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Hallo Mecha,

ich muss sagen, das ich mir nicht vorstellen kann das Irgenein Kunde einen Schaltschrank mit Hauptschalter also wohl Einspeisseschrank mit Leistungsschrank und so weiter. Abnimmt der hinter einer Trennendenschutzeinrichtung ist. Ich Instandhalter will doch in den Schrank mal kommen um messen zu können bzw. Mal zu schauen wie es drinnen zugeht.
Deshalb würde ich sowas als NoGo bezeichnet.

Mit freundlichen Grüßen tia
 
Ich bin immer noch nicht sicher ob man es so machen kann und darf. Wir bauen den Zaun um die Maschine jetzt so, dass der Schrank von außen zugänglich ist.

Danke für Eure Antworten und Einschätzungen.
 
RN, ich glaube nicht das den zitierte Satz für ein Netztrennschalter passt, wenn diese Netztrennschalter bei den normalen Betrieb nicht bedient werden soll. Ich kann mir nur z.B. ein Bohrsäule vorstellen wo man den Trennschalter in diese Weise verwendet. Bedienelemente konnte z.B. Notaus Schalter sein.

Zum Thema wo und wieviele Lasstrennschalter muss sein:
Es muss immer in ein Steuerschrank wozu ein gefährlichen Spannung geliefert wird, ein Lasttrennschalter sein. Punkt, Einfach.

Es ist den Kombination als Reperaturschalter der den Thema kompliziert.
Reperaturschalter soll am besten vor-ort bei den Gerät plaziert werden, aber da ist kein Zwang. Z.B. haben wir ein Drommel der über 4 Getriebe gedreht wird. Die Getriebe sind in 4 verschiedene Stellen auf der Drommel. Wenn man 1 Reperaturschalter bei jeden Getriebe plazierte, und ein Wartungsmann mit den 4. Getriebe arbeiten will und der Reperaturschalter direkt bei der Getriebe ausschaltet, dann besteht den gefahr dass der Drommel über die 3 andere Getriebe gedreht wird, und durch den mechanische Kupplung auch den 4. Getriebe. Also, hier muss unbedingt ein gemeinsame Reperaturschalter, der z.B. den Lasttrennschalter im Hauptschrank sein kann, und durch "Lock-out, Tag-out" Prozedür den ausgeschaltete Trennschalter gesichert und gekennzeichnet. Diese Problematik ist ganz normal. In die meistens Unternehmen die ich Kenne haben die Instandhalter eigene Verschlüsse und Schilder für der "Lock-out, Tag-out" Prozedür.
Wenn man nachdenkt, dann gibt es fast keine Maschinen der komplett überschaubar ist von wo der Lasttrennschalter plaziert ist. Also ist Lock-out, Tag-out ein universellen Prozedür der immer verwendet wird.

Mecha2312 schrieb:
Wir haben am Steuerstand keinen Not-Aus, der eine Netztrennung vornehmen könnte.
Ist auch nicht den typischen Verwendung von ein Not-aus. Also, dass es den Steuerschrank komplett Spannungslos macht.

Mecha2312 schrieb:
Selbst wenn, haben wir auch Spannungsabgriffe vor dem HS im Schrank.
Ich nehme and, für ein Spannungszeigerinstument ? Ist ganz normal. Der Verdrahtung für diesen Instrument muss Kurzschlusssicher verlegt werden. Wenn man trotzdem diesen Verdrahtung zugehen muss, dann gelt ausschalten von den zuliefender Spannung und Lock-out, Tag-out.

Ich bin auch der Meinung dass obwohl es ist schön wenn man Lasttrennschalter im Brandfall öffnen kann, habe ich nie ein Gesetz sehen dass Lasttrennschalter für diesen Zweck verwendet werden soll.
 
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Hallo Mecha,

wie ich es oben schon geschrieben habe ich würde das nicht machen, wenn das Servicepersonal bei deinem Kunden nur etwas zu sagen haben wird diese Konstruktion nicht abgenommen außerdem wird es auch noch eine Arbeitssicherheit geben diese hat da auch oft Tolle Einfälle.

ich würde mir hier das Leben nicht schwerer machen als es sein muss.

Mit freundlichen Grüßen Tia
 
Wie gesagt, wir machen es jetzt anders, die trennenden Schutzeinrichtungen werden bis an die Maschine, bzw den Schaltschrank heran gezogen und mit einer Aussparung für die Schaltschranktüren versehen, sodass der Zugang im Betrieb möglich ist.
 
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