alexander2108
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Hallo liebe Gemeinde,
neue Kunden neue Probleme.. aber das wisst ihr ja schon...
Folgende Situation:
Wir haben für einen Kunden mehrere Schaltschränke gefertigt. Bei der PE-Verteilung haben wir PE-Schienen benutzt. Beim letzten Schaltschrank aus Platz- und Montagegründen musste ich auf die PE-Schiene verzichten und statdessen mehrere PE-Klemmen einsetzen. Aus den gleichen Platzgrunden wurden die Klemmen doppelt belegt (nicht verwechseln mit 2 Ader auf einem Anschluss sondern Abgänge oben und unten). Jetzt bemängelt der Kunde, dass es angeblich laut VDE nicht zulässig ist mehr als ein PE pro Klemme anzuklemmen. Sowas höre ich zum ersten mal.
Hat vielleicht jemand was davon gehört bzw. weiss jemand die Stelle in VDE wo die Situation beschrieben wird?
Wäre für jede Hilfe dankbar
Viele Grüße Alex
neue Kunden neue Probleme.. aber das wisst ihr ja schon...
Folgende Situation:
Wir haben für einen Kunden mehrere Schaltschränke gefertigt. Bei der PE-Verteilung haben wir PE-Schienen benutzt. Beim letzten Schaltschrank aus Platz- und Montagegründen musste ich auf die PE-Schiene verzichten und statdessen mehrere PE-Klemmen einsetzen. Aus den gleichen Platzgrunden wurden die Klemmen doppelt belegt (nicht verwechseln mit 2 Ader auf einem Anschluss sondern Abgänge oben und unten). Jetzt bemängelt der Kunde, dass es angeblich laut VDE nicht zulässig ist mehr als ein PE pro Klemme anzuklemmen. Sowas höre ich zum ersten mal.
Hat vielleicht jemand was davon gehört bzw. weiss jemand die Stelle in VDE wo die Situation beschrieben wird?
Wäre für jede Hilfe dankbar
Viele Grüße Alex