Abnahme einer SSPS (S7315F, Hima usw.)

ralli25

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Hallo,
ich bin auf der Suche nach der gesetzlichen Grundlage für die Abnahme einer sicherheitsgerichteten SPS.
Kann mir einer sagen, wer berechtigt ist, die Software abzunehmen und warum?
Vielen Dank
Michael
 
Gute Frage- der Punkt ist, denke ich:
Wer hat die Anforderungsklasse definiert bzw. wer hat die Notwendigkeit einer sicherheitsgerichteten Steuerung vorgeschrieben?
Was steht in der ÖVE/EN?

Beispiel:
NotAus bei einem Motor: der Gesetzgeber sagt ja nur, wie ein Stromkreis zu sein hat wenn es ein NotAus Kreis ist...
sprich: wenn es einen NotAus gibt muss er auch entsprechend funktionieren.
In Abhängigkeit der Auswirkung der NichtFunktion muss die entsprechende Hardware gebaut werden.
 
Gute Frage- der Punkt ist, denke ich:
Wer hat die Anforderungsklasse definiert bzw. wer hat die Notwendigkeit einer sicherheitsgerichteten Steuerung vorgeschrieben?
Was steht in der ÖVE/EN?

Beispiel:
NotAus bei einem Motor: der Gesetzgeber sagt ja nur, wie ein Stromkreis zu sein hat wenn es ein NotAus Kreis ist...
sprich: wenn es einen NotAus gibt muss er auch entsprechend funktionieren.
In Abhängigkeit der Auswirkung der NichtFunktion muss die entsprechende Hardware gebaut werden.

Die Anforderung wird in einem "Sicherheitsgespräch" (Chemische Industrie) definiert.Aufgrund der Einstufung SIL2 ist es möglich eine SSPS einzusetzen.
Der Code ist in diesem Fall sehr einfach gestrickt. z.B. Behälter voll, Pumpe Aus. Aber wer muss über das Programm gucken? Oder kann das auch "irgendein" Programmierer. Ich finde auch bei Siemens.de/safety nichts konkretes.
Michael
 
Wenn es sich der Kunde selbst auferlegt, dann der Kunde selbst.
Der will das ja.

Bei chemischen Anlagen gibt es eine Behördeneinreichung, die Behörde legt die Vorgaben fest. ZB Notlicht, Fluchtweg, EX (zum Teil)- den ExZonenplan muss zB. der Betreiber machen.

In Österreich gibt es eine Maschinenschutzverordnung die in dieser Hinsicht einiges regelt. Verantwortlich dafür ist der Hersteller.

Wir machen es ab und zu so den TÜV ins Boot zu holen, ab und zu entscheiden wir selber was für den Kunden das Richtige ist. Dazu wird die Sache allerdings nicht approbiert.

Wenn der Kunde eine HIMA will für die Klo Beleuchtung kriegt er eine. Das muss aber keiner prüfen.
Prüfen muss man nur was in der gesetzlichen Vorschrift steht oder die Behörde auferlegt oder der Kunde will. Alle sagen dann aber wer....

So meine Meinung...
 
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Die Anforderung wird in einem "Sicherheitsgespräch" (Chemische Industrie) definiert.Aufgrund der Einstufung SIL2 ist es möglich eine SSPS einzusetzen.
Der Code ist in diesem Fall sehr einfach gestrickt. z.B. Behälter voll, Pumpe Aus. Aber wer muss über das Programm gucken? Oder kann das auch "irgendein" Programmierer. Ich finde auch bei Siemens.de/safety nichts konkretes.
Michael

Wer sieht sich denn die Hardwareverdrahtung an, wenn du keine SPS eingesetzt hast, auch keiner.
Es sei denn es ist eine Überwachungspflichtige Anlage z.B. Ex oder WHG
Letztendlich ist der Ersteller und in Folge laut Betriebssicherheitsverordnung der Betreiber verantwortlich.

Hab vor kurzem noch eine Anlage gesehen , wo der Kunde mir gesagt hat:
Die ist abgenommen und auf dem neusten Sicherheitsstandard, wir haben jetzt extra Zweihandsicherheitsrelais genommen.
War auch so, die waren aber nur über die SPS abgefragt.

Laut den Unterlagen des Herstellers , muss dieser angeben ab welchen Funktionen eine Prüfung der Anlage erfolgen muss. Die Bausteine sind ja extra geprüft und müßen z.B. ein BG Zulassung haben, damit die die Sicherheitssps nicht jedesmal extra abnehmen lassen mußt.
 
OK, dann wisst ihr genau so viel wie ich :))
Ich bin in diesem Fall genauso im Sicherheitsgespräch und auch zum Prgrammieren da. Habe früher die VPS betreut. Das sind aber 30 Jahre alte Anlagen, die wurden dann durch je nach Anforderung in täglichen, wöchentlichen, monatlichen...... Intervallen geprüft und dadurch die nötige Sicherheit angenommen. Jetzt herrscht halt eine gewisse Unsicherheit, ob mein Programm abgenommen werden muss oder nicht. Natürlich kann die Funktion umgehend geprüft werden. Aber die Vorschriften sind unklar und sicher nicht einfacher geworden.
Vielleicht mache ich mir auch unnötige Gedanken!
Ich danke euch trotzdem!!!!
Michael
 
Hallo,

mal ein anderer Aspekt:

angenommen, du hast ein funktionierendes Programm auf einer Not-Aus-SPS am laufen und änderst was (z. B. ein zusätzlicher Sicherheitsschalter an einer Türe).
Muß dann das ges. Programm geprüft werden (also jeder einzelne Schalter, Schlagtster usw.)?

Weiß das jemand?


MfG
 
@ borromeus

Sorry, wenn du dir auf den Schlips getreten fühlst. Das wae nicht meine Absicht.

Ich sehe das auch nicht so einfach wie du. Wenn ich sage, ich möchte das Programm sagen wir mal vom TÜV abgenommen haben, dann fragt der Chemiker, der das bezahlen muss, wieso ich das möchte. Deshalb wüsste ich gerne, ob es eine gesetzliche oder behördliche Grundlage gibt.
In Ex-, WHG,- SIL-Vorschriften steht jedenfalls nix.
 
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Hallo,
wer hat bestimmt das die Anlage in Sil2 ausgelegt sein soll?
Der AG mit dem TÜV , oder ohne oder nur der TÜV?
Wenn der TÜV da sowieso mit im Boot ist nimmt er die Anlage auch später ab, sprich die Sicherheitsfunktionen werden im beisein mit dem TÜV getestet.
Das komplette Programm und die Checksumme des Sicherheitsprogrammes muss ihm übergeben werden.
Im vorfeld kannst du ihm das programm zukommen lassen oder ein gesprächstermin vereinbaren in dem du mit ihm grob das sicherheitsprogramm durch gehst.
Welche CPU Reihe wird benutzt?
300 oder 400?
Bei 300 ist distributed safety einzusetzen.
bei der 400 CFC mit F-Systems.
Dementsprechend fehlersichere baugruppen verwenden.
Brauchst du natürlich nicht für alle E/A anwenden. Nur die für den Sicherheitgerichten Teil.
generell gilt sich vorher mit dem TÜV Mann in verbindung zu setzen, da TÜV Nord und Süd unterschiedliche auffassungen vertreten.
ich hoffe ich konnte helfen
bei weiteren fragen einfach melden
 
Wenn es nur um eine Pumpe und Füllstand geht,
warum SIL2 da ist doch entweder ATEX oder WHG im Spiel.

Stell doch einfach die Frage in die Runde ob die Anlage bei Hardwareverdrahtung auch geprüft werden müßte.

Wenn Due ein programmierbares PNOZ von Pilz nimmst braust Du ja auch keine Abnahme, es sei denn du braust die auch ohne programmierbares PNOZ.

Einfach mal ein anderer Ansatz: Die Abnahmen vom TÜV sind ja teuer, wenn ich das jedesmal mit einrechne nur weil man eine F-SPS eingesetzt hat, lohnt die sich nicht mehr so schnell.

Für die Ausführung bist du Verantwortlich, auch wenn der TÜV die Anlage abgenommen hat !
 
@ borromeus

Sorry, wenn du dir auf den Schlips getreten fühlst. Das wae nicht meine Absicht.

Ich sehe das auch nicht so einfach wie du. Wenn ich sage, ich möchte das Programm sagen wir mal vom TÜV abgenommen haben, dann fragt der Chemiker, der das bezahlen muss, wieso ich das möchte. Deshalb wüsste ich gerne, ob es eine gesetzliche oder behördliche Grundlage gibt.
In Ex-, WHG,- SIL-Vorschriften steht jedenfalls nix.

Nein, nein das war nicht so gemeint ;-)
Ich glaube aber wir reden aneinander vorbei:

"Deshalb wüsste ich gerne, ob es eine gesetzliche oder behördliche Grundlage gibt."

Ja, wenn die Anlage behördliche (oder andere gesetzliche (es gibt zB Vorschriften für Feuerungsanlagen)) Auflagen "erhalten" hat, dass Funktionen in SIL xx zu sein haben, dann sagt die Behörde auch wer dies zu prüfen hat- steht nichts drinnen dann braucht es auch keiner prüfen.

In Deinem Fall kommt es mir vor, dass es keine Vorgaben diesbezüglich gibt (es sei denn Dein Anlagenteil fällt unter einen Teil bestimmter gesetzlicher Bestimmungen)- der Chemiker wird den TÜV daher nicht beauftragen MÜSSEN (sollte er aber, denke ich, wenn es mehr als ein paar UND und ODER sind).

Anbei Link der gesetzlichen Prüfpflichten in Österreich.
http://www.tuev.at/start/download/Dokumente/TÜV Allgemeines/220_pflicht.pdf?disposition=inline
 
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@DEGO,@Jabba

Auch ein Behälter mit Pumpe kann unter SIL2 fallen. Z.B. kann eine Flüssigkeit nicht nur unter Ex oder WHG-Vorschriften fallen, sondern auch direkt Menschen gefährden(z.B. giftige Stoffe) und dann ist SIL im Spiel.Im Übrigen schließen EX-Vorschriften SIL nicht aus.
Die Kategorisierung erfolgt ohne TÜV oder andere Behörden, sondern ergibt sich aus einem Sicherheitsgespräch an dem Chemiker, Verfahrenstechniker, Elektrotechniker, Machinenbauer, Sicherheitsingenieure usw, teilnehmen.
OK, ich glaube also man muss nichts abnehmen lassen. Beim ersten mal werde ich es aber tun.

Vielen Dank für eure Hilfe
Michael
 
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