Programm gesperrt falls nicht bezahlt

Somit stellen wir sicher das es in der Produktion keinen Schaden gibt und keiner sagen kann das Er davon nichts gewußt hat.
Einfach sofort abschalten wäre auch ein großer Fehler der teuer werden kann.

Auch verhindern, dass produziert wird ist nicht zulässig und ich wäre gern Kunde bei euch, das wäre ein Geschäft, aber eher für mich :)
So etwas ist sehr heiss und kann euch viel Geld kosten. Denn erst wenn ein ordentliches Gericht entschieden hat habt ihr das Recht den Betrag einzutreiben. Selbstjustiz ist in Deutschland nicht zullässig.
Wenn euch ein Kunde verklagt gewinnt der in iedem Fall, wenn er dadurch einen wirtschaftlichen Schaden, wegen nicht liefern können, hat.

Ausserdem wenn wir Dokumentation abgeben, ist alles dabei.
Versuche nur einmal bei VW, Daimler oder Renault auch nur ein Quelle zurück zuhalten, dann hast du ein echtes Problem, denn zur Dokumentation gehören auch alle Quellen. Nicht nur PLC sondern auch die VB Quellen für die OEM Anwendungen.



bike
 
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Auch verhindern, dass produziert wird ist nicht zulässig und ich wäre gern Kunde bei euch, das wäre ein Geschäft, aber eher für mich :)
...Selbstjustiz ist in Deutschland nicht zullässig.

... Nicht nur PLC sondern auch die VB Quellen für die OEM Anwendungen.



bike


Ok, scheint ja rechlich gesehen gabz schön heikel zu sein.

Ich habe mal eine relativ große Produktionslinie für einen Maschienenbauer programmiert. Diese wurde ausgeliefert und vor Ort in Betrieb genommen. Der Endkunde verweigerte auch nach weit mehr als einem Jahr die Restzahlung. Ich einigte mich mit dem Maschinenbauer darauf, dem Endkunden keinen Support mehr zu leisten. Wie sieht es hiermit aus, rechlich gesehen?

@bike
VB-Quellen gibt's bei mir ausschließlich, wenn der Kunde den Quellcode zahlt. Und das war dem Kunden bisher immer zu teuer, selbst einem VW.

Gruß
 
Ausserdem wenn wir Dokumentation abgeben, ist alles dabei.
Versuche nur einmal bei VW, Daimler oder Renault auch nur ein Quelle zurück zuhalten, dann hast du ein echtes Problem, denn zur Dokumentation gehören auch alle Quellen. Nicht nur PLC sondern auch die VB Quellen für die OEM Anwendungen.
bike

Hi bike

nichts gegen dich aber ich denke Du bist "nur" angestellt und nicht selbstständig oder???????
Und wenn selbstständig dann bestimmt noch nie von einer Firma/Kunden mal so richtig über das Ohr gehauen worden.

Ich habe auch mal so wie Du gedacht das klärt ein Gericht und alles klar.....
Ich könnte jetzt mal eine Geschichte schreiben .....meine Geschichte..... aber das würde echt den Rahmen sprengen und gehört auch nicht ins Internet.
Aber eins sei gesagt....... ich spreche nicht von kleinen Rechnungen von 0 bis glaube ich 30.000 Euro...... alles was beim Amtsgericht geregelt werden kann ist noch Kinderkake...;)

Aber wenn mal Deine Existenz (Firma) von einer Restzahlung abhängt und Du auch nicht das Kapital hast 2-3 Jahre zu überbrücken...... Dann spielt es keine Rolle ob du im Recht bist weil, ohne Geld kommt man nicht zum Recht.

Es gibt auch keinen Anwalt der ohne Geld arbeitet.....
Bei großen Summen muß man Klage beim Landgericht einreichen.....
Da darf die Partei die Klage einreicht erstmal Geld zahlen damit die Mühle anfängt zu arbeiten. Bei uns wären das damals 15-20.000 Euro gewesen.
Hier hilft auch keine Rechtschutzversicherung weil man sowas nicht versichern kann.......usw.... gibt noch viel Punkte.
Aber wie gesagt das sprengt den Rahmen.

Ich hoffe nur das du in Deinem Leben nie so ein Problem bekommst weil dann ist es auch mit Deinem Glauben ganz schnell vorbei.


Zu Deiner Doku.....
Ich habe schon sehr oft für VW,Daimler,BASF,KRUPP,Manesmann oder SANDOZ oder andere gearbeitet.
Diese Kunden sind auch nicht das Problem.
Aber bei meinen "Standard Bausteinen" gebe ich auch bei diesen Kunden keine Quelle weiter oder lasse mir mein Hirnschmalz bezahlen.

Hast du die Siemens Quellen ???? von den Siemens Bausteinen ?????...... Nein .... also warum sollte ich dann meine kleinen Funktionsbausteine weiter geben ????
Es gibt darüber eine Beschreibung / Doku wie zb. die Hilfe und Doku von Siemens für die Funktionsbausteine.

netten Gruss und schönes WE :)
 
Ohne dem Kollegen bike zu nahe treten zu wollen, ich denke Du plusterst Dich hier auf. Deine Beiträge in diesem Thread könnten von maxi stammen auch wenn Deine Rechtschreibung deutlich besser ist. Nenne doch mal die Quellen auf deren Grund Du hier Rechtsberatung betreibst.

Grundsätzlich gilt: Ein Vertrag ist eine Willenseinigung zwischen den Vertragspartnern. Also einer erklärt sich bereit für einen definierten Preis eine definierte Ware oder Dienstleistung zu (er-)bringen.

Man sollte also auch im Vertrag klären wie die Zahlungen zu erfolgen haben und wie es sich mit Einbehaltung von Geldern aussieht. Bei Vertragssachen würde ich mich an Anwälte wenden und nicht an das SPS-Forum. Gerade die Selbstständigen sollten ihr Vertragsgrundgerüst gut vorbeireiten. Wie Ralle schon angemerkt hat ist die Geschäftswelt mit gerissenen BWLern verseucht.

Einige Kollegen hier arbeiten vielleicht auch in bereichen wo die VOB zum Tragen kommt. Da gibt es wohl auch Bereiche die sich damit beschäftigen.

Ich persönlich sehe das so: Wenn die Anlage in Produktion geht sollte normalerweise ja eine Abnahme existieren. Wenn nun noch Mängel an der Anlage bestehen müssen diese ja bekannt sein und in einer Offenenpubnkteliste festgehalten sein. Nun kann man doch ganz einfach festlegen wieviel diese Punkte wert sind und bis wann diese abgearbeitet sein müssen.
 
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Hallo WINCC,
ob das rechtlich iO ist, hängt vom Maschinentyp und vom Zweck der
Abschaltung ab.
Unzulässig wenn dadurch einer nicht erfpolgten Zahlung nachdruck verliehen werden soll, da die Maschine fest mit dem Gebäude verbunden ist dürfen Teile und/oder die ganze maschine/ Anlage nicht entfernt werden wenn keine Zahlung erfolgte.
Zulässig sind diese Abschaltungen wenn dadurch die Sicherheit der bedienenden Person gewährleistet werden soll. Z.B. regelmäßige Überprüfung von Mutingsteuergeräten, Lichtgittern oder ähnliches.
Bei diesen Hintergrund erklärt sich auch die "2 stufige" Ausführung (kleine und große Revision).
Ich würde da nicht ohne weiteres rumprogrammieren, ev. hat man dann Scherereien mit der BG.
Gruß
 
Kann ich dann Microsoft verklagen das sie mich am Arbeiten hindern weil Windows sich auf einen reduzierten Funktionsumfang schaltet wenn ich nicht die volle Lizenz bezahle?

mfG René
 
passend zum Thema hab ich grad auch so eine Meldung :?
Ich wusste nicht davon, dass bei mir eine Demo-Funktionalität installiert ist. Aber Ahead erweist sich damit nun einen Bärendienst. Ich bezweifle, dass ich für AVC auf die "All-in-one Media Solution" zurückgreifen werde ...
 

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[Sarkasmus]

Wer hindert einen daran, eine Abschaltung nach Zeit x als Programmfehler zu verkaufen ?

Es muss ja niemand an die grosse Glocke hängen, dass im Programm eine "Nicht gezahlt - Funktionalität" eingebaut ist. Wenn der Kunde meckert, dass die Anlage ausgestiegen ist, kann man doch behaupten, dass evtl. doch noch ein klitzekleiner Programmfehler vorliegt (da ist evtl. doch ein Zähler übergelaufen ??).
Selbstverständlich würde man das gerne beheben - aber da ist doch wohl noch eine Zahlung offen?

[/Sarkasmus]

Ehe man mir hier mit irgendwelchen rechtlichen Bedenken oder was auch immer kommt: Habe so etwas noch nie eingebaut, da ich nur innerbetrieblich Anlagen herstelle, aber vielleicht kann man so rechtliche Probleme umgehen.


Ansonsten:

Kann man nicht schon vorher vertraglich festlegen, dass der Kunde erst nach Zahlung eine "vollständig" funktionierende Software erhält?
 
...Kann man nicht schon vorher vertraglich festlegen, dass der Kunde erst nach Zahlung eine "vollständig" funktionierende Software erhält?
da ist m.E. zwischen zwei Fällen zu unterscheiden:

Fall 1: Die Software ist bereits fertig und wird zur Ansicht als Demoversion zur Verfügung gestellt. Danach findet schlicht und einfach ein Kauf statt.

Fall 2: die Software ist im Rahmen eines Werkvertrages (http://de.wikipedia.org/wiki/Werkvertrag) zu erstellen. Ergebnis: das Werk wurde erstellt, und, egal, ob es nutzbar ist oder nicht, egal ob bezahlt oder nicht, der Hersteller hat von einer "nicht-gezahlt-Funktion" keinen Vorteil. So denn ich mich recht erinnere, kann der Werkunternehmer jedoch die ordnungsgemäße Erstellung des Werkes feststellen lassen und somit den Werklohn dann einklagen.
 
Hallo,


falls es jemanden interessiert.

Compilert doch einfach dann euer fertiges Programm und spielt es in SCL auf. Die Anlagenfnktion ist dann ja 1:1 gegeben.
Wenn der Kunde bezahlt hat bekommt er das AWL Programm :)
 
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Hallo,


falls es jemanden interessiert.

Compilert doch einfach dann euer fertiges Programm und spielt es in SCL auf. Die Anlagenfnktion ist dann ja 1:1 gegeben.
Wenn der Kunde bezahlt hat bekommt er das AWL Programm :)

??????????
soso
 
Zitat von maxi
Hallo,


falls es jemanden interessiert.

Compilert doch einfach dann euer fertiges Programm und spielt es in SCL auf. Die Anlagenfnktion ist dann ja 1:1 gegeben.
Wenn der Kunde bezahlt hat bekommt er das AWL Programm :smile:
Oder Du lieferst eine Anleitung in deiner Sprache, und wenn er bezahlt bekommt er eine in Deutsch.
 
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Ich merke hier haben die meisten noch nie etwas mal per Gericht eingeklagt.......diese Traumwelt .... ist echt geil. *ROFL*
Man was werden euch die Augen ausfallen wenn Ihr mal wirklich sowas erleben dürft.

Bei größeren Summen geht es nicht um einklagen oder ob man einen Werksvertrag hat sondern
die Zeit bis ein Gericht einen Urteil gefällt hat ......... ums nackte Überleben damit man das Urteil erleben darf.
Große Sachen können beim Landgericht 2-3 Jahre dauern...... mal als Info

Und nochmal ohne Geld gibt es auch keinen Anwalt.
Wenn der merkt das von dieser Zahlung das überleben der Firma abhängt will der schonmal Sicherheiten......also Vorkasse oder Brief vom Kfz falls die kein Leasing !!!!!!!

Und das schlimmste ist das bei technischen Sachen das Gericht / Richter keine Ahnung hat und trotz Gutachter gerne einen Vergleich anstrebt.
Und bei einem Vergleich trägt jeder die Kosten für Gericht, Anwalt, Gutachter usw. selber und bekommt vielleicht noch 50% der Summe nach 2-3 Jahren.

Geil das ist wirklich der Bringer.
 
Nachtrag.......

Ich habe mich damals sogar von unserem Anwalt falsch beraten gefühlt.
War dann bei einem anderen Anwalt der gerne dazu bereit war den Fall nochmal genau zu prüfen........ im Stundennachweis für 230 Euro pro Stunde.

Die Anwälte bekommen leider immer Geld .... ob gewonnen ...oder verloren.
Und da jeder Anwalt gerne Geld verdient wird man auch immer so beraten erstmal zu klagen...... bringt ja Kohle...... genau so eine Schweinebande.

Anwälte sollten auf eine Art erfolgs. Provi. arbeiten..... das wäre besser für uns Klienten

gruss
 
Hallo VOLMI,
Mit MS wird der Klageweg lang und sicher beschwerlich.
Ferner wenn du eine gültigen key hast kannst du die SW freischalten
(und auch wenn die SW auf verschiedenen Systemen läuft mit einem
Anruf und einer plausibelen Erklärung kein Problem).
Bei unseren SW ist das ganze etwas anders, wir produzieren Bits und Bytes für eine einzige Maschine (oder Kleinserien), der Kunde bestellt
ein funktionierendes System, wenn er nicht zahlt (soll in letzter Zeit öfters
vorkommen) und eine Mängelrüge erteilt muß er dir die Mögluichkeit zur
Änderung, Wandlung oder Reparatur lassen/ einräumen. Läuft die Anlage
den Bestimmungen entsprechend und der Kunde hat immer noch "Probleme" dann hilft (rechtlich) nur ein "selbstständiges Beweissicherungsverfahren" und dabei kommen dann auch alle Schweinereien ans Tageslicht (ziemlich sicher, diesews Verfahren führen vereidigte Sachverständige im Auftrag eines Gerichtes durch und die können Ihr Handwerk). Hatte vor Jahren mal so einen Fall.
Danach wird die Funktionalität festgestellt und der Kunde zur Restzahlung verpflichtet. (Nein bin kein BWL'er) und die Aufgabe deutscher Gerichte ist nicht Gerechtigkeit sondern nur Recht zu sprechen, hat miteinander nichts zu tun, LEIDER!
Gruß
 
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Ohne dem Kollegen bike zu nahe treten zu wollen, ich denke Du plusterst Dich hier auf.

Stimmt leider nicht ich plustere mich nicht auf.
Ich bin beim weltweit grössten Werkzeugmaschinenhersteller angestellt. wen es interssiert, dann einfach mal gogglen ;-)
Ich habe vor ca 10 Jahren eine Firma zusammen mit einem Studienkollegen gegründet, die es immer noch gibt, so mit inzwischen 10 Angestellten.
Ich bin nur deshalb ausgestiegen,weil ich nicht mehr 365,25 Tage für Kunden da sein wollte.
Also ich denke weiss wovon ich schreibe.
Aiuch so grosse Firmen haben es nicht im Kreuz einem Kunden die Nutzung vorzuenthalten. Das ist leider so


bike
 
Frage,

warum macht ihr keine Zahlungsziele?
Erlebe es zwar auch häufig, das Verträge auf 100% bei IBN aufgeszt sind.
Aber das sind meist die Verträge wo man vorher schon weiss das etwas faul ist. Warum wollen die auch vom Standart abweichen?

Wir haben normlerweise 40% 40% 20%

Ich sollte es nicht schreiben, da es wieder diskussionen aufwirft. Wenn ich selbst etwas mache bin ich persönlich sehr geschützt. Habe unter anderem einen Meisterbrief und im BGB steht "Handwerksrechnung sind sofort zu begleichen".
Da würde Ruck Zuck vors Arbeitsgericht oder Landgericht gehen.
Persönlich habe ich die Erfahrung geamcht das man beim Landesgericht möglichst gleich die 3 Einlagen und die Klageschrift bringen muss.

Beim Amtsgericht wird erst 4 Wochen durch die Parteien gekräftet und entkräftet.

Für alles ausser direkte Anweisungen an das Gericht, also für jeden Schriftverkehr zwischen den Parteien und die bekräftungen / entkräftungen ist ein Anwalt sehr ratsam und beim Landesgericht notwendig damit keine fehler und einlassungen passieren.
Prinzipiell kann ich persönlich empfehlen immer mit nachdruck darauf drängen das die andere Partei bei der Verhandlung alles mündlich vorbringen muss. Selbst sollte man immer 100% bei der Wahrheit bleiben.
Ist einmal eien Falschaussage der gegnerischen Partei protokoliert und diese nachweisbar falsch, sind die schon ein gerupftes Huhn. Dann haben Die eien Strafat begangen, die recht unangenehm wird.

Sind meien Erfahrungen, andere haben sicher andere, schlechtere oder bessere. Hoffe ist vieleicht hilfreich.
 
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