Ein Freund von mir hat eine Maschine für 10.000 euro bei eBay gekauf.
Der Verkäufer hatte seine Maschinen bevor Er den Insolventantrag gestellt hat alle über eBay verkauft.
Die Maschine hat sich dann der Insolvenzverwalter bei meinem Freund geholt......
Die 10.000 Euro waren weg...... Die Maschine war weg...... und mit der Forderung von 10.000 euro an den Verkäufer konnte sich mein Freund in die Reihe der Gläubiger einreihen
Geile Gesetze......
Nun gut, ich wollte hier keine kriminelle Welle starten.
Auch Stimmungsmache gegen die Rechtsanwälte, die
vom Gericht als gottgleiche Insolvenzverwalter eingesetzt
werden und machen können, was sie wollen, war (kaum)
meine Absicht.
Nur ein Hinweis bzgl. Auktionshäuser und/oder Gebrauchtkauf:
Wenn sich herausstellt, dass Diebesgut den Besitzer gewechselt
hat, hat der Erwerber natürlich auch das Problem, dass die exekutive
Gewalt diese Güter (ohne Entschädigung) einzieht.
Es handelt sich dann um einen sogenannten (ich zitiere aus
meiner persönlichen Erfahrung) "ED-Schaden".
Das steht für "eigene Dummheit".
Im Fall von Unimogs Freund war die verkaufte Maschine quasi ein
Insolvenzvergehen des Geschäftsführers der absehbar insolventen
liefernden Firma (also nicht ganz mit Diebesgut vergleichbar).
Das kommt aber weder beim Richter noch beim Insolvenzverwalter
besonders gut an. Die einzige Genugtuung, die Unimogs Freund bleibt, ist
die Tatsache, dass ein GmbH-Geschäftsführer in solchen Fällen (sofern sie
nachweisbar sind - was ja bei Einziehung der Maschine so sein muss),
auch mit seinem privaten Vermögen für die Verfehlung haftbar ist.
Was natürlich bei privater persönlicher Insolvenz dann nix hilft.
Deshalb: Vorsicht bei Geschäften mit Personenfirmen und OHGs, da sind
dann Firmeninsolvenz und private Insolvenz zeitgleich wahrscheinlich.
Und da in den letzten Jahren der Schritt zur privaten Insolvenz leichter
geworden ist, ist man als Geschäftspartner dann am A....
Cheers,
Dirk
Dennoch: Ein Unternehmer, der nichts unternimmt und nichts wagt, .... ist keiner.