Programm gesperrt falls nicht bezahlt

Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Frage,

warum macht ihr keine Zahlungsziele?

Wir haben normlerweise 40% 40% 20%

Habe unter anderem einen Meisterbrief und im BGB steht "Handwerksrechnung sind sofort zu begleichen".

Sind meien Erfahrungen, andere haben sicher andere, schlechtere oder bessere. Hoffe ist vieleicht hilfreich.

Sagmal ...........
Wer macht denn größere Aufträge ohne Zahlungen oder Bankbürgschaft.

Eine Frage glaubst Du ein Bankakreditiv oder Bankbürgschaft ist 100 % sicher ????..... So das man auf jeden Fall an sein Geld kommt!!!! :confused:
 
Wenn ich selbst etwas mache bin ich persönlich sehr geschützt. Habe unter anderem einen Meisterbrief und im BGB steht "Handwerksrechnung sind sofort zu begleichen".

1. Zahlungsziele stehen auch auf den anderen Rechnungen.
Davon kannst Du erst mal nix zu essen kaufen.

2. Oft wird um doch die Forderung gestritten (ob zurecht oder nicht)
Auch da nützt Dir das Papier nichts.
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Ich merke hier haben die meisten noch nie etwas mal per Gericht eingeklagt.......diese Traumwelt .... ist echt geil. *ROFL*
Man was werden euch die Augen ausfallen wenn Ihr mal wirklich sowas erleben dürft.

Bei größeren Summen geht es nicht um einklagen oder ob man einen Werksvertrag hat sondern
die Zeit bis ein Gericht einen Urteil gefällt hat ......... ums nackte Überleben damit man das Urteil erleben darf.
Große Sachen können beim Landgericht 2-3 Jahre dauern...... mal als Info
.....

Da schließe ich mich an.

Aber die meisten von uns diskutieren hier als
Leistungserbringer. Auftraggeber können genauso
in Problemsituationen geraten, wenn der Lieferant
Insolvenz anmeldet:
Da kommt dann ggf. ein schlauer Insolvenzverwalter
(entspricht in den meisten Fällen ungefähr Gott) und
sagt dem Auftraggeber: "Ich bekomme noch 30.000
Euronen von Ihnen." (natürlich ohne plausible Begründung
und ohne die Fakten zu berücksichtigen)

Wer sich dann verklagen lässt, wird die Erfahrung machen,
dass das Gericht beim ersten Schlichtungstermin (ebenfalls
ohne die Fakten zu berücksichtigen, darum geht es gar
nicht) eine Vergleichssumme von z.B. 19.000 Euro
"dringend vorschlägt". Die Mühle, in die man dort gerät,
ist besonders bitter.

Und zu allem Überfluss wird die Klage, die der Insolvenz-
Verwalter einreicht, in der Regel noch durch die Allgemeinheit
getragen, denn die arme Insolvenzmasse hat ja kein Geld,
um eine Klage zu finanzieren --> Prozesskostenbeihilfe
für den Insolvenzverwalter.

Da der Insolvenzverwalter häufigst ein Anwalt ist, klagt
praktischerweise sein Kollege aus der gleichen Sozietät.
So kommen diese Brüder so oder so an ihr Geld.

Cheers,
Dirk
 
*ACK*
Danke..... mal einer der Ahnung hat.

Bis jetzt waren wir ja noch beim einklagen......
Wenn man das nicht überlebt........ dann lernt man durch die finanziellen Probleme den Insolvenzverwalter kennen.

Der Insolvenzverwalter holt sich das letzte Geld durch die komplette
finanzielle Entmündigung......... Danach glauben einige hier wieder an den Weihnachtsmann........:ROFLMAO:

Der Insolvenzverwalter kann soweit ich weiss auch noch Geld womit man vor der Insolvenz eine Lieferantenrechnung bezahlt hat
innerhalb einer Frist von 3 Monaten zurück fordern/holen.

Ein Freund von mir hat eine Maschine für 10.000 euro bei eBay gekauf.
Der Verkäufer hatte seine Maschinen bevor Er den Insolventantrag gestellt hat alle über eBay verkauft.
Die Maschine hat sich dann der Insolvenzverwalter bei meinem Freund geholt......
Die 10.000 Euro waren weg...... Die Maschine war weg...... und mit der Forderung von 10.000 euro an den Verkäufer konnte sich mein Freund in die Reihe der Gläubiger einreihen

Geile Gesetze......
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Maschine hat sich dann der Insolvenzverwalter bei meinem Freund geholt......
Die 10.000 Euro waren weg...... Die Maschine war weg...... und mit der Forderung von 10.000 euro an den Verkäufer konnte sich mein Freund in die Reihe der Gläubiger einreihen

Geile Gesetze......

das hätte er in meinem fall GARANTIERT nicht überlebt - egal wie lange ich in den bau gemusst hätte!
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
das hätte er in meinem fall GARANTIERT nicht überlebt - egal wie lange ich in den bau gemusst hätte!


Beim nächsten SPS-FORUMSTREFFEN 2010 bin ich auch dabei.
Dann erzähle ich mal die Story in Ruhe.........

Bin nur froh das ich nicht in den USA lebe...... dort wäre ich 100% in den nächsten Woolworth gefahren und hätte eine Pumpgun (Vorderschaftrepetierflinte) mit 1000 Schuß gekauft.

Abends dann bei CNN in den News ....... "Einer gegen alle"
 
Beim nächsten SPS-FORUMSTREFFEN 2010 bin ich auch dabei.
Dann erzähle ich mal die Story in Ruhe.........

Bin nur froh das ich nicht in den USA lebe...... dort wäre ich 100% in den nächsten Woolworth gefahren und hätte eine Pumpgun (Vorderschaftrepetierflinte) mit 1000 Schuß gekauft.

Abends dann bei CNN in den News ....... "Einer gegen alle"

Wie, hättest du alle andern Gläubiger abgeknallt, damit du dann der 1. in der Reihe bist? :ROFLMAO:
 
Wie, hättest du alle andern Gläubiger abgeknallt, damit du dann der 1. in der Reihe bist? :ROFLMAO:

Mit der Genugtuung, den Insolvenztypen abgeknallt zu haben, und der daraus folgenden
Jahrelangen Vollpensionsversorgung, ist das bisschen Geld dann sowieso egal.
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Ein Freund von mir hat eine Maschine für 10.000 euro bei eBay gekauf.
Der Verkäufer hatte seine Maschinen bevor Er den Insolventantrag gestellt hat alle über eBay verkauft.
Die Maschine hat sich dann der Insolvenzverwalter bei meinem Freund geholt......
Die 10.000 Euro waren weg...... Die Maschine war weg...... und mit der Forderung von 10.000 euro an den Verkäufer konnte sich mein Freund in die Reihe der Gläubiger einreihen

Geile Gesetze......

Nun gut, ich wollte hier keine kriminelle Welle starten.
Auch Stimmungsmache gegen die Rechtsanwälte, die
vom Gericht als gottgleiche Insolvenzverwalter eingesetzt
werden und machen können, was sie wollen, war (kaum)
meine Absicht.

Nur ein Hinweis bzgl. Auktionshäuser und/oder Gebrauchtkauf:
Wenn sich herausstellt, dass Diebesgut den Besitzer gewechselt
hat, hat der Erwerber natürlich auch das Problem, dass die exekutive
Gewalt diese Güter (ohne Entschädigung) einzieht.
Es handelt sich dann um einen sogenannten (ich zitiere aus
meiner persönlichen Erfahrung) "ED-Schaden".
Das steht für "eigene Dummheit".

Im Fall von Unimogs Freund war die verkaufte Maschine quasi ein
Insolvenzvergehen des Geschäftsführers der absehbar insolventen
liefernden Firma (also nicht ganz mit Diebesgut vergleichbar).

Das kommt aber weder beim Richter noch beim Insolvenzverwalter
besonders gut an. Die einzige Genugtuung, die Unimogs Freund bleibt, ist
die Tatsache, dass ein GmbH-Geschäftsführer in solchen Fällen (sofern sie
nachweisbar sind - was ja bei Einziehung der Maschine so sein muss),
auch mit seinem privaten Vermögen für die Verfehlung haftbar ist.
Was natürlich bei privater persönlicher Insolvenz dann nix hilft.

Deshalb: Vorsicht bei Geschäften mit Personenfirmen und OHGs, da sind
dann Firmeninsolvenz und private Insolvenz zeitgleich wahrscheinlich.
Und da in den letzten Jahren der Schritt zur privaten Insolvenz leichter
geworden ist, ist man als Geschäftspartner dann am A....

Cheers,
Dirk

Dennoch: Ein Unternehmer, der nichts unternimmt und nichts wagt, .... ist keiner.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, was denn nun::confused:
Ist es leider so oder ist es richtig?
Beides, dieses Thema darf nicht nicht nur aus Seite der Entwickler betrachtet werden, sondern auch aus Sicht des Kunden, für den wir arbeiten.

Ich habe so eine kleine Leidschaft:
Bekannte fragen mich wenn sie Probleme mit ihren Anlagen haben, ob ich mal schauen kann. Das tue ich wenn es die Zeit zulässt und was ich da so zu sehen bekomme,, ist manchesmal eine echte Frechheit.
Wenn 50% des Programmes im OB1 sind, dann habe ich echt ein Problem dafür eine Erklärng oder Endschuldigung zu finden.

Daher auch der Hinweis: es gibt kein PLC Prgramm, das nicht verstanden werden kann und in dem keine Fehler sind. Und es gibt immer einen der besser als man selber ist.


bike
 
Zurück
Oben