Programm gesperrt falls nicht bezahlt

wincc

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:sb6: :sb6: :sb6:

Ich glaub ich spinn !!!!!!!!

hab mir heut das programm einer unserer neuen Maschine angesehn

und da bin ich auf was gestoßen was mir die sprache verschlagen hat


317/2DP F CPU

Programmbaustein FB-F

Maschine Not-Aus wenn ca 1000 Betriebsstunden erreicht wenn kein pin eingegeben wurde

und

Maschine Not-Aus wenn ca 2000 Betriebsstunden erreicht wenn kein pin eingegeben wurde

Ist sowas zulässig ??????????????????????????????????????

Hab den Baustein mal als PDF beigefügt und die Variablen mal bezeichnet
 

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  • Sicherheit XYZ.pdf
    23,4 KB · Aufrufe: 575
Soweit ich weiß ist das in Deutschland nicht zulässig.
Ich habe sowas ähnliches in jeder italienischen Maschine gesehen die ich bekommen und umprogrammiert habe.
Dort wurde das über einen Stückzähler realisiert und man musste dann im Schaltschrank einen "versteckten" DIP-Schalter umlegen um wieder produzieren zu können. *ROFL*
 
Das ganze ist in ner Maschine Made in Germany

gibts da irgendwas zum nachlesen ob das erlaubt ist?

Die haben total gepfuscht und das wäre eine neue gelegenheit das ich ihnen

ans bein pinkeln kann
 
Also ich halte das zwar auch für rechtlich nicht haltbar,
aber so Plump ist das schon hart ...

Also wenn ich so was machen würde, dann wäre das bedeutend hinterfotziger ... und sicherlich nicht so toll kommentiert.

Mfg
Manuel
 
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war nicht so kommentiert das habe ich nur zu anschaungsobjekten eingefügt

im orginal war alles rote in merkerwörtern geschrieben

habs nur durch zufall gefunden da ich mir das F-programm mal ansehen wollte
 
Rechtlich ? - keine Ahnung

Aber wie sagt man immer: "Das Vertrauensverhältnis wäre zerstört"
 
war nicht so kommentiert das habe ich nur zu anschaungsobjekten eingefügt

im orginal war alles rote in merkerwörtern geschrieben

habs nur durch zufall gefunden da ich mir das F-programm mal ansehen wollte


Hallo,

stelle Dich doch mal "dumm" und lasse Dir vom Lieferanten den
Sinn dieser Zeilen erklären.
 
Hallo,

gerade in der Sicherheitstechnik kann es schon einmal vorkommen, dass alle x Stunden eine Überprüfrung / Wartung der Anlage vorgeschrieben wird.

Das muss aber auch klar in einer Anlagendoku festgehalten werden, die Du vom Lieferanten einfordern solltest.
 
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Ich habe von der rechtlichen Lage auch keine Ahnung. Denk mir aber das diese Firma vielleicht mal schlechte Erfahrungen mit der Zahlungsmoral von Kunden gemacht hat.
Aber einen Zeitgesteuerten Notaus wie hier beschrieben finde ich sehr nicht mal mehr Grenzwertig. Automatikstart zu unterbinden wäre vielleicht eher zu verstehen.
Ich kenne die Vereinbarungen so das die Anlage eh erst in Produktion gehen darf wenn die Endabnahme erteil wurde. Folglich würde so eine Funktion egal ob legal oder nicht, gar nicht zum tragen kommen.
 
meine Meinung...

:sb6: :sb6: :sb6:

Ich glaub ich spinn !!!!!!!!

hab mir heut das programm einer unserer neuen Maschine angesehn

und da bin ich auf was gestoßen was mir die sprache verschlagen hat


317/2DP F CPU

Programmbaustein FB-F

Maschine Not-Aus wenn ca 1000 Betriebsstunden erreicht wenn kein pin eingegeben wurde

und

Maschine Not-Aus wenn ca 2000 Betriebsstunden erreicht wenn kein pin eingegeben wurde

Ist sowas zulässig ??????????????????????????????????????

Hab den Baustein mal als PDF beigefügt und die Variablen mal bezeichnet

An dieser Stelle möchte ich auch mal meinen Senf dazu geben:
@wincc: ich kann deine Reaktion gut verstehen, ich habe 8 Jahre lang in Festanstellung für einen Sondermaschinenbauer programmiert. Dort haben wir sehr oft mit externen Programmierern zusammengearbeitet und ich habe mich genauso über diese Dinge geärgert (Passwort für Projekte,SPS ...).
Seit fünf Jahren bin ich selber einer dieser "Externen". Ich programmiere für Maschinenbauer sowie für Endkunden (Betreiber). Und ich kann sagen, es gibt einige schwarze Schafe auf dieser Welt, die nicht zahlen.
Prizipiell läuft jede von mir geschriebene PC-Software ersteinmal nur einen bestimmten Zeitraum, danach nur noch mit Einschränkungen (wobei NOT-AUS nicht ganz ungefährlich ist...). Selbst für WinCC und WinCC-flex PC-Runtime hab ich mir ein Active-X geschrieben, das mir einige Einschränkungen ermöglicht. Für SPSteuerungen wünsche ich mir auch diese Funktion. Ich habe es bisher noch nicht gemacht, aber so etwas im Ärmel zu haben währe super. Ich kann den Lieferanten gut verstehen, wenn er (zwar nicht so plumpe und extreme) Methoden wie diese einsetzt.
Nun denn...
 
Frage wäre noch, was im Liefervertrag der Maschine bzw AGB des Herstellers steht. Wenn es dort im "Kleingedruckten" steht das sich der Hersteller das Recht nimmt die Maschine abzuschalten dann sollte das erstmal so legal sein.

Selbst wenn soetwas gesetzlich Verboten wäre, würde es vor Gericht enden. Das dauert Monate und ich denke keiner kann es sich Leisten die Maschine monatelang abzuschalten.

Das mit dem Not-Aus sieht so nach "quick and dirty" aus. Denke soetwas wie nach jedem Takt anhalten würde wenigstens den Anspruch auf Schadensersatz vor Gericht deutlich minimieren.

Die Kunden, die ihre Maschinen nicht (komplett) bezahlen, sind ein großes Problem in Deutschland. Gerade wenn die letzte Rechnung so < 50.000€ ist, wird da gerne mal die "wir warten einfach mal auf das Schreiben von deren Anwalt" - Karte ausgespielt. Da wird einfach jedes Wort was man sich als Hersteller in den Vertrag hat diktieren lassen solange umgedreht, bis der Hersteller genervt aufgibt. Oder solange bis er Pleite ist :(
 
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Hallo Leute,
war mal bei einem Prozess vor Handelsgericht (in der Schweiz) als Zeuge geladen dabei ging um SPS-SW und CNC.
Diese Art von Maschinensperre wurde strafrechtlich als Nötigung qualifiziert.
 
...
Seit fünf Jahren bin ich selber einer dieser "Externen". Ich programmiere für Maschinenbauer sowie für Endkunden (Betreiber). Und ich kann sagen, es gibt einige schwarze Schafe auf dieser Welt, die nicht zahlen...

Die schwarzen Schafe gibt es ja auf beiden Seiten. Z. B. Programmierer,
welche die letzten 5 % schuldig bleiben.

Hin- und wieder ist auch der genau Leistungsumfang nicht vereinbart. Der
wird erst dann diskutiert, wenn es um die Bezahlung der Rechnung geht.
 
@Gerhard
*ACK*
Ich kann dir da nur zustimmen. Mir ging es darum, dass auch der Lieferant effektivere Möglichkeiten hat an sein Geld zu kommen(wenn es ihm denn wirklich zusteht). Denn der Kunde/Besteller ist auch nicht zimperlich wenn es Pönale geht. Und was den Leistungsumfang angeht, versuche ich den in den Angeboten so präzise wie möglich zu beschreiben.
 
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Vielleicht hat da T_Franke seine Ideen weiter verfeinert ...

Grüße von HaDi


der meint doch was völlig anderes, diesen dämlichen "knowhow-schutz" kann ich auch nicht verstehen...


aber das hier irgendwie schon!
was spricht dagegen das der kunde mit der maschine erst richtig produzieren kann wenn sie richtig bezahlt wurde?

was ist daran falsch? und welchem richter hat man solange ins hirn geschissen bis er das als "nötigung" bewertet?

ich hatte das zwar bisher noch nicht nötig weil ich bis auf zwei ausnahmen nur brave kunden (stammkunden) habe, aber in den zwei fällen und bei mancher seltsamen anfrage da denkt man besser über sowas nach...


ich habe bei einer firma was gemacht, das ist mir von anfang an spanisch vorgekommen. eine große firma A verkauft ihren ältesten schrott an die neu gegründetet firma B, die firma B investiert wie verrückt - es gibt dort einige baustellen, und es gehen auf den abustellen die ersten gerüchte rum das bestimmte firmen nicht mehr kommen weil kein geld kommt.

nachdem wir die abnahme für den ersten part hatten, habe ich den hauptschalter abgeschlossen und die speicherkarten aus den cpu´s genommen - die fertigstellung der anlage mit den verknüpfungen zum rest konnten erst in eingen wochen gemacht werden weil diese anderen firmen nicht mehr auf der baustelle waren...
bis dahin hat an meiner anlage sowieso keiner rumzufummeln, solange die noch nicht 100% fertig ist, noch keine schutztüren angebaut sind und noch keiner eine einweiseung hat - also karten raus und ENDEPENG!

normalerweise nehme ich die karten nicht mit, lediglich der hautschalter wird verriegelt. aber ich hatte eben ein komisches gefühl...

...das wurde bestätigt als einige tage später ein mitglied aus diesem forum bei mir angerufen hat und mir gesagt hat dass die firma B insovenz anmeldet...

wie die firma B diese investitionen überhaupt packen wollte ist mir von anfang an ein rätzel gewesen. eine andere firma kann diese sondermaschine sicher nicht brauchen, also warte ich auf den tag wo die firma A die insolvenzmasse der firma B für ein trinkgeld zurückkauft...

leider muss die firma A (die im wesentlichen aus den selben leuten wie die firma B besteht) dann bei diversen maschinenbauern frageb ob wer vorbeikommt und die kiste fertigmacht.

hätten alle beteiligten firmen ihre anlagen termingerecht - also kurz vor der vermutlich ebenso geplanten insolvenz fertiggestellt, wäre firma B und somit auch die firma A um eingie zahlungen herumgekommen...

ahhh das tut so gut! *ROFL*
 
Das könnte auch in deutscher Rechtsprechung als Nötigung gelten.
Aber wenn man das z.B. in den Auftrag oder die Unterlagen schreibt, wird der Kunde ja darüber informiert. Anders wie in diesem Falle wenn eine solche Massnahme nicht vorher bekannt gemacht wird, dem Kunden steht es ja frei zu zahlen. Was passiert aber wenn die Firma pleite geht, oder der Zähler wird Freitags-Abends erreicht und keiner ist mehr da. Der Betreiber könnte ja z.B. zu Recht die Zahlungen wegen Mängeln zurückhalten, würde dann der Pin verweigert wäre schon eine Nötigung in Sicht.
Solche Massnahmen sind zwar manchmal angebracht, den Schaden trägt aber sicher der Hersteller. Ich kenne nicht viele Maschinenbauer die es sich erlauben können wegen so etwas einen Kunden zu verlieren.
Wenn ich größere Probleme sehe lösche ich schon mal die Symbolik und halte die Enddokumentation zurück, aber ich würde keine Produktion unterbrechen, das könnte ganz schnell nach hinten losgehen.

OT:
Hab so etwas in anderer Art aber schon gemacht.
Vor fast 20 jahren habe ich eine Software für Optiker geschrieben. Diese sollte von einem Bekannten vertrieben werden. Da es zu keinem Umsatz kam , habe ich die Entwicklung und Zusammenarbeit eingestellt. Plötzlich, nach einem Jahr rufen zwei Optiker voller Wut an, "Meine Daten sind ja immer nach 50 Datensätzen weg !!", ich "Klar sie haben eine Demo-Version", die "Ich aber aber über 1000DM dafür bezahlt", ich "wenden Sie sich bitte an den Verkäufer"...
Da ich dem "geleckten" nicht ganz traute habe ich diese Sperre eingebaut,
aber trotz gutem zureden wollte keiner der Optiker mit mir direkt zusammenarbeiten obwohl denen das Programm gefiel und ich nichts für deren Misere konnte.
 
Ich muss zugeben das ich sowas auch schon mal programmiert hatte.. allerdings habe ich einen "nicht im Programm auffindbaren"-DB aufgerufen xD

Ergebnis = Sammelstörung

Die Zeitschaltung war glaub ich auf 100 Tage ausgelegt und konnte über Status und Steuern im Bedienteil aufgehoben werden.

Sollte ich reinmachen da die Kunden (CZ) schon bei der Anzahlung sehr zahlungunwillig waren oder sowas und sich der Leitende Ing grpße Sorgen gemacht hat, er war es dann auch der es nach der Inbetriebnahme abgeschaltet hat.

Es war extra so geschrieben das es nur ein Programmierer wieder einschalten hätte können.
 
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