TIA Portal Dateiformat

Jochen Kühner

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Wenn Ich in meiner Connectionlib Support für TIA Portal Projektdatein einbauen will, ist es dann erlaubt das Ich Assemblys vom Tia Portal benutze? Also nicht die Dlls mitliefern, aber wenn Tia installiert ist, dann funktionen daraus aufrufen!
 
Wenn Ich in meiner Connectionlib Support für TIA Portal Projektdatein einbauen will, ist es dann erlaubt das Ich Assemblys vom Tia Portal benutze? Also nicht die Dlls mitliefern, aber wenn Tia installiert ist, dann funktionen daraus aufrufen!

Du darf DLLs und dergleichen nur nicht decompilieren etc.

Allerdings kann es natürlich "krachen" wenn du mit deiner
Software zeitgleich mit dem PORTAL auf bestimmte DLLs zugreifst.

Frank
 
Glaube auch nicht dass es kracht, die DLLs werden ja für jedes Programm in den Speicher geladen (zumindest zeigt der Debugger das immer so an).

Darf man dann eigentlich auch Dialoge (also Eingabe-Masken) verwenden ? Das sieht ja dann genauso aus wie beim Original-Programm (was immer das auch dann ist....)


bg
bb
 
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Ich denke mal das wird rechtliche Grauzone sein.
Einmal sind die Schnittstellen von Siemens zu diesen DLLs nicht offengelegt. D.h. du kommst hier nur über Reverse-Engineering heran (bzw. bei .net Assemblies kann man ja schon fast garnicht mehr von einer "Hürde" sprechen).
Ich weiß nicht ob das alles zusammen unter den 2007 entstandenen Wischiwaschi-Hackerparagraph fällt.

Ich habe mir bei meiner nettoplcsim Anwendung auch schon ein paar Gedanken darüber gemacht. Allerdings ist das COM-Objekt ja explizit von Siemens für die externe Verwendung freigegeben und die Schnittstellen dokumentiert, darum denke ich nicht dass es in meinem Fall ein Problem sein sollte (ich liefere auch nur die Interop DLL mit).

Libnodave nutzt aber z.B. die s7onlinx.dll, und es scheint nicht so als ob Siemens sich bisher beschwert hat. Was nicht heißt dass die es auf immer so halten werden - ich möchte mich mit dem Laden nur ungern anlegen.
 
Libnodave nutzt aber z.B. die s7onlinx.dll, und es scheint nicht so als ob Siemens sich bisher beschwert hat. Was nicht heißt dass die es auf immer so halten werden - ich möchte mich mit dem Laden nur ungern anlegen.

Für die s7onlinx.dll gibts ja auch ne ofizielle Doku, zumindest über die Funktionen und die error codes!

Aber reverse-engineering ist ja garnicht nötig, da die Schnittstellen ja direkt im Object Browser angesehen werden können.
 
Ich würde mal eine Doku nicht als Erlaubnis sehen.

Prinzipiell kann ja keine einem den Zugriff auf eine DLL verbieten, dann soll er diese halt über einen Zugriffsschutz sichern.

Wenn ich TIA Portal installiert habe, kann ich als user ja auch nicht verhinden wenn ein Windows_Programm darauf zugreifen würde oder z.B. der Virenscanner.

Ganz wichtig ist halt nicht dekompilieren oder in irgendeiner Weise verändern.

Eine andere Sache ist die Verbreitung, und die hat Jochen ja selber ausgeschlossen.

Als Grauzone würde ich es sehen, wenn ich (wie auch schon mit Step7 möglich) nur eine Trial-Lizenz verwende, und dann DLL bzw Treiber von Siemens verwende.

So kann man die Net-Profibus Software für einen OPC Server umgehen, indem man eine Trial-Step7 installiert.
 
Plf datenbank

Vieleicht hat sich ja auch schon jemand mit dem PLF Datenbankformat auseinandergesetzt, und man könnte dies ohne die Siemens Dlls einlesen, Ich denke aber das wird schwierig, scheint auf jeden Fall komprimiert zu sein!
 
Das wird ja so haarsträubend, dass ich doch etwas dazu sagen möchte:
Zumindest von der s7onlinx.dll gehe ich anhand dieser doku: http://cache.automation.siemens.com/...L%2DApi_76.pdf davon aus das ich sie nutzen darf!
Naja, rechtlich gesehen scheint mir diese "Herleitung eines Nutzungsrechts" erstmal zweifelhaft.

Im Fall der ober genannten DLL mag es vielleicht sein dass es irgendwo eine "Lizenz" gibt, die es einem Käufer eines Produktes in dem diese Dll enthalten war erlaubt sie als Schnittstelle für seine eigene Software zu verwenden. ABER, grundsätzlich zu sagen ich darf eine Dll, Software oder Komponente benutzen nur weil ich irgendwo eine Dokumentation ihrer Schnittstelle gefunden habe, das würde ich pauschal so nicht unterschreiben.

Prinzipiell kann ja keine einem den Zugriff auf eine DLL verbieten, dann soll er diese halt über einen Zugriffsschutz sichern.
Auch eine derartige Herleitung eines Nutzungsrechts scheint mir eher bedenklich, nur weil einer sein Auto nicht abgeschlossen hat, heißt das ja noch nicht das ein anderer damit herumfahren darf.

Diese Art von Frage gehört vielleicht auch nicht in ein technisches Forum sondern in ein Juristenforum... Ich kann hier nur zur Vorsicht raten und empfehle jedem sich genau klar zu machen was er tut, denn auch nur weil man noch nicht verklagt wurde, heißt ja auch nicht automatisch dass man sich im Recht befindet !!!
 
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