Sonstiges Stopp-Kategorie 1 mit Standard CPU und Standard-verstärker mit STO

Softi79

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Hallo zusammen,

in den Normen EN/IEC 60204-1. steht folgender Satz.

Stopp-Kategorie 1:
Gesteuertes Stillsetzen, wobei die Energiezufuhr zu den Maschinenantrieben
beibehalten wird, um das Stillsetzen zu ermöglichen. Die Energiezufuhr
wird erst dann unterbrochen, wenn der Stillstand erreicht ist.

Was bedeutet gesteuert?
Ein Not-Aus wird erkannt und eine Standard SPS (Nicht Sicherheits SPS) setzt die Sollposition = Istposition bzw. Die Sollgeschwindigkeit auf 0 mm/s gesetzt nach Ablauf einer Fix eingestellten Zeit am Not-Aus Relais (z.B.300 bis 500ms) wird die Versorgungsspannung vom Antrieb getrennt.

entspricht dies der Stopp-Kategorie 1 ?
Was ist wenn die SPS die Funktion nicht ausführt (Programmfehler, CPU im Stopp) dann läuft der Antrieb volle Geschwindigkeit weiter bis die Zeit vom Not-Aus Relais abgelaufen ist.


In der Zeit kann die Schutztür geöffnet werden (Wenn diese nur eine Prozesszuhaltung ist, sprich die SPS steuert den Ausgang für die Verriegelung)

Hat jemand einen Link wo man das nachlesen kann bzw. wie ist eure Erfahrung zu dem Thema?



Danke für eure Mühe
Gruß Softi


 
Schon aber STO ist Stopp-Kategorie 0 und wir wollen Stopp-Kategorie 1.
Bye the way wie wird bei STO die Nachlaufzeit einer Achse berechnet oder muss diese gemessen werden.
Denn wenn ich einfach STO mache dann Trudelt die Achse ja aus wie soll man das berechnen? Es kann sei die Achse fährt 5m/s oder halt auch nur 2m/s
Dann ist die Frage wie schnell fährt die Achse tatsächlich, muss ich mit dem Nennstrom der Achse rechnen oder mit dem Spitzenstrom des Verstärkers. ...

Gruß Softi
 
@Wetzlaer
STO != Stop Kategorie 1, da bei STO kein gesteuertes stillsetzen stattfindet, sondern das Ding mehr oder minder lange austrudelt, da STO = Energielos bzw. Impulslos.

@TE
Im Regelfall bleibt man bei der Freigabe auf der HW-Ebene, sprich der FU hat einen Freigabeeingang, mit dem dann z.B. eine AUS3 Rampe angestossen wird, dieser Bremsvorgang wird an der Stelle aber nicht überwacht, deshalb "gesteuert".
Zeitverzögert wird dann die Energiezufuhr von Motor oder FU genommen.
Die SPS hat hier also dann gar nichts damit zu tun.

Zur Schutztürfrage:
Wenn du das als Gefahr ansiehst, hier kommt es dann auch noch auf den Abstand von Tür -> Gefahr an, dann brauchst du halt eben Sachen wie sichere Zuhaltung bzw. Stillstandsüberwachung, aber auch hiermit hat die 08/15 SPS dann wiederum nichts zu tun.

Mfg
Manuel
 
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@MSB STO != Stop Kategorie 1 ==> du meinst Stop Kategorie 0 nicht 1 oder?

Als Beispiel eine Linearachse, Zahnriemenachse oder ein Sägeplatt alles ohne Bremse.... Wenn du da die Versorgungsspannung abschaltest dann trudelt der Antrieb aus sogar mehrere Sekunden (Bis zum Endanschlag) Überlicherweise werden nur Z-Achsen mit einer Haltebremse ausgerüstet aber Horizontalachsen eher selten.

Die Sache mal aus einem anderen Blickwinkel betrachtet:
Ist eine 0815 SPS eventuell auf dem zweiten Abschaltpfad erlaubt....


1.Pfad: Not-Halt ==> Eingangsmodul Sicherheits Relais ==> Sofortige Meldung an 0815 SPS und starten einer Verzögerungszeit von z.B. 300ms, nach Ablauf der 300ms wird die Versorgungsspannung zum Antrieb aufgetrennt oder / und die Reglerfreigabe zurück gesetzt.

2.Pfad die 0815 SPS probiert die Achse zu stoppen (Geschwindigkeit über Profibus auf 0 setzen.....) ==> Der 0815 Servo (der nur STO kann) probiert den Befehl umzusetzen...

mal angenommen diese Lösung wäre so ok da die Abschaltung durch einen zweiten Pfad (Diversität) SS1 entsprechen würde. Dann finde ich dazu leider kein Beispiel oder Nachweis.

Und wenn das nicht zulässig ist dann entspräche das ganze SS0. d.h. es muss aber die Zeiten wie folgt berechnet werden.

1. Reaktionszeit Not-Aus, 2.Verzögerung Sicherheitseingangsmodul, 3.Signalverarbeitung Sicherheits Relais, 4. Eingestellte Verzögerungszeit (z.B.300ms) 5.Verzögerung Ausgangssignal zu Schütz das die Versorgungsspannung auftrennt 6. Austrudelzeit des Antriebes bis zum Stillstand bzw. bis zu einer Geschwindigkeit wo es nicht mehr gefährlich ist....

Und hier dann die Frage wie wird die Austrudelzeit berechnet (Kann man die überhaupt berechnen)
Oder muss die Nachlaufzeit gemessen werden.... (Hersteller gibt es ja die Geräte herstellen um dies zu messen) bzw. Fa.Sick z.B. bietet einen Dienstleistung an um Nachlaufzeiten zu messen.

Nur muss man das?

Gruß Softi
 
Ok wenn das so ist dann passt das. Bei mir wäre es ein NOT oder ein Kreis gewesen.... dachte das Ausrufezeichen ist ein "Wurschtfinger-Zeichen" :D

Gruß
 
So habe jetzt einige Infos zusammengetragen und sehe die Situation wie folgt.

Berechnung der Nachlaufzeit eines Antriebes mit SS1 = Stopp Kategorie 1
1.Lichtvorhang wird unterbrochen
2.Signallaufzeiten berechnen (Verzögerung Elektronik Lichtvorhang + Eingangsklemme Sicherheitsrelais + Zykluszeit Sicherheitsrelais + Ausgangsklemme Sicherheitsrelais + SS1 Eingangsverzögerung Servoverstärker + Bremsrampe ==> Nach erreichen der Drehzahl 0 oder einer Geschwindigkeit die nicht Gefahrbringend ist, wird der Verstärker in STO geschalten.

Diese Zeit ist die Nachlaufzeit für eine Achse: Voraussetzung für diesen Aufbau ist eine Sicherheits-SPS oder ein Sicherheitsrelais z.B. eine 3RK3 oder PNOTZ und ein Verstärker der die Stopp Kategorie 1 sprich SS1 kann und natürlich auch die Zulassung hierfür hat.

Mit anderen Worten wenn man in der Software eines Herstellers eine "Not-Rampe" einstellen kann ... es hierfür aber keine Zulassung gibt dann kann damit auch nicht gerechnet werden.
d.h. die Berechnung sähe wie folgt aus
1.Lichtvorhang wird unterbrochen
2.Signallaufzeiten berechnen (Verzögerung Elektronik Lichtvorhang + Eingangsklemme Sicherheitsrelais + Zykluszeit Sicherheitsrelais + Eingestellte Verzögerungszeit bis die Versorgungsspannung des Antriebes unterbrochen wird (Bei unseren Linearachsen zwischen 100 und 800ms) Ausgangsklemme Sicherheitsrelais + STO Eingangsverzögerung Servoverstärker + Zeit die der Antrieb zum austrudeln braucht.

Für die Nachlaufzeiten gibt es auch Messgeräte (Da Berechnen aufgrund von Reibung, Massenträgheit etc. wohl fast unmöglich sein wird)
Der Betreiber der Anlage hat wohl (bin mir da nicht sicher ober er muss oder kann) die Pflicht diese Messung alle 6 Monate zu wiederholen und zu dokumentieren, es könnte sich die Reibung der Achse verändert haben, durch umbauten hat sich die Masse der Achse verändert oder es wird vom Kunden ein anderes Produkt auf der Anlage produziert.


Wenn noch jemand zusätzliche Informationen hat gerne her damit.
Viele Infos habe ich bei Herstellern gefunden die Frage ist nur ob dies von der Norm so gefordert wird oder ob das eine Interpretation der Hersteller ist damit diese Ihr Produkt besser verkaufen können....

Aber im Zweifel für die Sicherheit...


Gruß Softi
 
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