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Hallo liebe Kollegen!
Seit längerem überlege ich mich nebenberuflich selbstständig zu machen. Ich möchte den Industrieunternehmen in meinem Umkreis Support bei steuerungstechnischen/
elektrischen Störungen anbieten. Mein Geschäftsmodell besteht aus der Bereitschaft auf Abruf zu den Unternehmen zu fahren und diesen "aus der Patsche" zu helfen. Im Prinzip
möchte ich nur eine Fehlersuche/- findung anbieten. Ich möchte vorerst keine Hardware/Software anbieten, installieren oder liefern
Die Eckdaten zusammengefasst
- Unternehmensform Einzelunternehmer
- keine Lieferung von Software/ Hardware
- reine Fehlerfindung bei steuerungstechnischen Störungen (Produktionsmaschine steht und verursacht Ausfall)
Folgendes Szenario->
Ein Unternehmen ruft bei mir an und möchte meinen Service in Anspruch nehmen. Ich fahre dort hin und finde nach einer Zeit t den Fehler nicht.
Somit kapituliere ich weil ich nicht die Mittel, bzw. nicht das Fachwissen habe. (kann ja manchmal vorkommen!)
Zu meinen Fragen
Hat der Auftragnehmer mir gegenüber auch bei einer reinen Fehlersuche Gewährleistungsansprüche?
Kann der Auftragnehmer den in der Zeit t entstandenen weiteren Produktionsausfall bei mir geltend machen?
Ist es ratsam sich von einem Fachanwalt diesbezüglich AGB's erstellen zu lassen?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Schöne Grüße,
Boco
Seit längerem überlege ich mich nebenberuflich selbstständig zu machen. Ich möchte den Industrieunternehmen in meinem Umkreis Support bei steuerungstechnischen/
elektrischen Störungen anbieten. Mein Geschäftsmodell besteht aus der Bereitschaft auf Abruf zu den Unternehmen zu fahren und diesen "aus der Patsche" zu helfen. Im Prinzip
möchte ich nur eine Fehlersuche/- findung anbieten. Ich möchte vorerst keine Hardware/Software anbieten, installieren oder liefern
Die Eckdaten zusammengefasst
- Unternehmensform Einzelunternehmer
- keine Lieferung von Software/ Hardware
- reine Fehlerfindung bei steuerungstechnischen Störungen (Produktionsmaschine steht und verursacht Ausfall)
Folgendes Szenario->
Ein Unternehmen ruft bei mir an und möchte meinen Service in Anspruch nehmen. Ich fahre dort hin und finde nach einer Zeit t den Fehler nicht.
Somit kapituliere ich weil ich nicht die Mittel, bzw. nicht das Fachwissen habe. (kann ja manchmal vorkommen!)
Zu meinen Fragen
Hat der Auftragnehmer mir gegenüber auch bei einer reinen Fehlersuche Gewährleistungsansprüche?
Kann der Auftragnehmer den in der Zeit t entstandenen weiteren Produktionsausfall bei mir geltend machen?
Ist es ratsam sich von einem Fachanwalt diesbezüglich AGB's erstellen zu lassen?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Schöne Grüße,
Boco