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Meine Frage war ja, ob in einem solchen Fall (ausschließen kann man das ja nie) Gewährleistungsansprüche mir gegenüber entstehen. Sie hätten ja in der Zeit wo ich gesucht habe jemand kompetenteren holen können
Nehmen wir einmal an, du wirst zu einem unserer Palettier- oder Abfüllanlagen gerufen ( Kosten von 250-500k€ ) um einen Fehler zu suchen.
Nun programmierst du gut gemeint etwas ein, was nicht funktioniert, das Hubwerk fährt voll gegen die Ladeplatte, beides ist beschädigt > ein paar
Tage Ausfall + 10-15€ RepKosten. )
Wer ist nun Schuld an diesem Schaden und kann oder wird belangt werden. Falls du mit deinem Gewerbe auf ein Kleingewerbe spekulierst => du bist voll
mit deinem Privatvermögen haftbar.
Wen interessiert dass denn, wenn ein Schaden entstanden ist? Ich kann ja auch nicht mit einem GabelstaplerSie hätten ja in der Zeit wo ich gesucht habe jemand kompetenteren holen können
in ein LKW Führerhaus fahren und dann sagen "Ja eigentlich hätte jemand anderer fahren können"