
Originally Posted by
TPA
Als Nebenerwerb brauchst Du die Genehmigung deines Arbeitgebers!
45 Nebentätigkeit muss der Chef genehmigen.
Nein. Das Grundgesetz garantiert die Berufsfreiheit. Der Arbeitgeber darf nur solche Tätigkeiten verbieten, die seinen Interessen widersprechen. (Art. 12 Absatz 1 GG, LAG Rheinland-Pfalz, Az. 8 Sa 69/05)
Quelle: 100 Rechtsirrtümer
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B&R: Automation Studio 3.0
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