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Ich habe die Anfrage bekommen Softwareänderungen an einer Maschine eines Fremdherstellers durchzuführen. Unter anderem müsste dabei auch am Sicherheitsprogramm eine Erweiterung erfolgen. Normalerweise arbeite ich eigentlich nur an eigenen Maschinen. Es soll bzgl. der Sicherheit etwas dazukommen und nicht das Konzept oder der bestehende Teil des Programmes geändert werden. Wie ist sowas handzuhaben? Macht man das generell nicht oder lässt man sich unterschreiben, dass man nur für die korrekte Integration der Erweiterung verantwortlich ist? Ich möchte dadurch natürlich nicht in der Verantwortung für die gesamte softwaretechnische Realisierung stehen oder die bestehende Anlage komplett sicherheitstechnisch nach allen Regeln der Kunst überprüfen, nur weil ich einen weiteren F-DI integriert habe. Machen oder lieber die Finger davon lassen?