Das kann nicht sein.
Diese Kabel werden schon immer und noch heute im Signalbau bei allen Eisenbahnbetrieben incl. DB-AG oder Straßenbahnen eingesetzt. Zum Signalbau gehören auch die Weichen, die bei fast allen Systemen (es gibt Mehrere) mit 400 V Drehstrom betrieben.
Bei der klassischen 4-adrigen Weichenschaltung, sowie auch bei der 5-adrigen Weichenschaltung wird auf den Adern sowohl die Steuerspannung (DC) als auch die Motorspannung beim Stellen der Weiche über die gleichen Adern geführt.
Dabei ist die blaue Ader in den Stichkabeln vom Kabelverteiler zum Weichenantrieb immer die Ader 1, die auch 400V DC gegen die anderen Adern, und 230 VAC gegen Masse führen kann.
Die Adern der Stammkabel vom Stellwerk (Schalthaus) zum Kabelverteiler werden die Adern der Reihe nach belegt, ohne das Spannungspotential auf den blauen Adern zu berücksichtigen.
Da die Kabel von allen im Signalbau tätigen Firmen und Betreibern mit eigenen Bautrupps, wie z.B.
Siemens, SEL, Hüsa, Wolper, DB-AG, VPS, OHE, HGK, SSH oder E+H so verwendet und verbaut werden, kann es nicht gegen geltende Vorschriften verstoßen.
Ein anderes Problem bei diesen Systemen stellen die langen Kabelwege da, die mehrere KM betragen können. Da kann man die Sicherungen kaum so wählen, dass ein Auslösen der Sicherung bei Kurzschluß gewährleistet ist. Eine Überwachung der Außenanlagen mit Isolationswächter ist auch nur bei kleinen Anlagen möglich, da das Kabelnetz dafür meist zu groß ist.
Limbo