Hallo Zusammen,
im konkreten Fall geht es um eine Komponente (mit Antrieb = Maschine, allein für sich nicht nutzbar = unvollständige Maschine), die von einem Sublieferanten an den Anlagenbauer geliefert wird und ausschließlich zum Einbau in DIESEN Anlagentyp bestimmt ist. Die Anlage wird risikobeurteilt, und alle Risiken, die in Zusammenhang mit der Benutzung der Komponente entstehen, auch hier betrachtet.
Muß, zusätzlich zur
Risikobeurteilung der Anlage, diese Komponente risikobeurteilt werden?
Danke und schönes Wochenende!