Arbeitszeit 10h-Regel

Ich kann nur sagen bei uns ist es so, auch abgesegnet durch BR.
Sorry, da habe ich mich falsch ausgedrückt. Arbeitszeit im Sinne von Stunden aufschreiben ist es natürlich schon. Nur Arbeitszeit im Sinne des ArbZG ist es nicht.

Das ist natürlich total super, wenn der Kunde erwartet dass man nach 13 Stunden Anreise in der Holzklasse noch am Einsatzort auftaucht. Da sich der Fachkräftemangel auch hier durchschlägt gibt es jetzt die Regelung dass wenn Kundeneinsatz am Tag der Anreise, dann Business Class.

Bei den Übernachtungen gibt es bei uns die Optionsmethode. Das bedeutet, man kann entweder die Pauschalen nehmen und sich selbst was organisieren oder die Firma organisiert und bezahlt, dann gibts halt auch die entsprechenden Abzüge bei den Verpflegungsmehraufwendungen. Wenn Kollegen dann zu mehreren reisen, auch mit längeren Einsätzen buchen die schon mal ein Ferienhaus oder ähnliches. Da ist man dann sehr schnell im Plus...


Grüße Markus
 
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Bei uns ist Reisezeit Arbeitszeit. Egal ob aktiv oder passiv.
Der Unterschied ist nur dass man mit passiven Reisezeiten die 10h-Regel verletzen darf.

Ansonsten wenn man gegen die 10h-Regel verstößt dann gibts ein Einzelgespräch, drum hab ich mir das abgewöhnt. Wenigstens auf dem Papier gibt es sowas nicht mehr.
 
Wenn ich das richtig verstanden habe, wird ihnen die Verpflegungspauschale komplett ausgezahlt (also gar nix abgezogen) und sie müssen sich dann selbst verpflegen (Firma übernimmt nur die reinen Übernachtungskosten).
Und dann ist es schon ein Unterschied, ob Frühstück im Hotel 5€ oder 19€ kostet.
Der Abzug bei der Verpflegung kommt ja nicht von der Firma, der wird vom Finanzamt bestimmt, genau wie die steuerfreien Sätze. Wenn der AG die Pauschale auszahlt und auf der Hotelrechnung ein Frühstück vermerkt ist, müssen die 20% abgezogen oder versteuert werden. Da kann der AG gar nichts machen.
 
Firma zahlt bei uns nur die Regelsätze. Hotel wird nur ohne Verpflegung übernommen.
Verstehe ich das richtig, wenn du ein Hotelzimmer mit Frühstück buchst, zieht die Firma dir das Frühstück von den Spesen ab? Da würde ich mal einen Steuerberater fragen ob das überhaupt zulässig ist.

In Deutschland findest du ja eigentlich keine Übernachtungsmöglichkeit die mit der Pauschale abgedeckt ist.
 
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Verstehe ich das richtig, wenn du ein Hotelzimmer mit Frühstück buchst, zieht die Firma dir das Frühstück von den Spesen ab? Da würde ich mal einen Steuerberater fragen ob das überhaupt zulässig ist.

In Deutschland findest du ja eigentlich keine Übernachtungsmöglichkeit die mit der Pauschale abgedeckt ist.
Bei uns ist auch so: die Firma übernimmt die Hotelrechnung und zieht dann wenn Frühstück genommen worden ist ein Teil der Verpflegungspauschale ab. Fraglich was da der Steuerberater komisch finden soll.
 
Bei uns ist auch so: die Firma übernimmt die Hotelrechnung und zieht dann wenn Frühstück genommen worden ist ein Teil der Verpflegungspauschale ab. Fraglich was da der Steuerberater komisch finden soll.
Wie gesagt, 20% muss die Firma in Deutschland abziehen wenn auf der Hotelrechnung Frühstück ausgewiesen ist. Das bestimmt das Finanzamt, wie eben auch die 40% wenn du ein Mittag- oder Abendessen bekommst.
Mir ging es darum wenn die Firma mehr als die 20% von der Pauschale abzieht, dann würde ich nachfragen, denn die Pauschale steht einem ja zu. Eventuell ist es dann sogar möglich sich die zuviel abgezogene Pauschale über die Lohn-/Einkommenssteuererklärung geltend zu machen.
 
Wie gesagt, 20% muss die Firma in Deutschland abziehen wenn auf der Hotelrechnung Frühstück ausgewiesen ist. Das bestimmt das Finanzamt, wie eben auch die 40% wenn du ein Mittag- oder Abendessen bekommst.
Ja
Mir ging es darum wenn die Firma mehr als die 20% von der Pauschale abzieht, dann würde ich nachfragen, denn die Pauschale steht einem ja zu. Eventuell ist es dann sogar möglich sich die zuviel abgezogene Pauschale über die Lohn-/Einkommenssteuererklärung geltend zu machen.
Ja genau das ginge.
Aber wenn ich dann an der Steuererklärung sitze und mit solche Gedanken machen muss dann überleg ich mir ob das die richtige Firma ist.
 
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Ja genau das ginge.
Aber wenn ich dann an der Steuererklärung sitze und mit solche Gedanken machen muss dann überleg ich mir ob das die richtige Firma ist.
Da bin ich bei dir, wobei es da natürlich noch auf viele andere Dinge ankommt und wenn das, dass einzig negative wäre, dann wär mir das wohl egal.
Die ideale Firma, bei der alles passt und es keine Negativpunkte gibt wird es sowieso nicht geben.
 
Da kann der AG gar nichts machen.
Der Arbeitgeber kann Dir alles zahlen, nur u.U. (als Geldwertevorteil) versteuert.
denn die Pauschale steht einem ja zu.
Vom Arbeitgeber steht Dir da garnichts zu (es sei denn, es steht im Arbeitsvertrag)

Ich hatte mal in der alten Firma nen Vertrag, da gabs bei IBN pauschal doppeltes Gehalt. Aber versteuert halt. Dafür war das Grundgehalt aber geringer 🤷‍♂️
 
Vom Arbeitgeber steht Dir da garnichts zu (es sei denn, es steht im Arbeitsvertrag)
Hab mich da vielleicht nicht ganz richtig ausgedrückt, es stimmt, der AG muss die Pauschale nicht zahlen. Sie steht einem aber trotzdem zu und wenn der AG nicht zahlt oder nur einen Teil, dann muss jeder die Pauschale in der Steuererklärung geltend machen.
Er kann dir natülich auch mehr zahlen, dann versteuert wie du sagst. Bei uns gibt es z.B. auch einen Zuschlag der Pauschale für Deutschland. Allein von der Pauschale ist eine Dienstreise in Deutschland ein Geschäft zum Drauflegen.
 
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Allein von der Pauschale ist eine Dienstreise in Deutschland ein Geschäft zum Drauflegen.
Wobei wir dann wieder bei den Überstunden wären. Auf Montage rechnets sich für die meisten Monteure nur, wenn sie (ordentlich) Überstunden bezahlt kriegen.

Worst Case: Firma zahlt Fahrzeit nicht und der Kunde wünscht keine Überstunden, weil der Kunde den Überstundenzuschlag nicht bezahlen will...
(So schon erlebt!)
 
Wie gesagt, 20% muss die Firma in Deutschland abziehen wenn auf der Hotelrechnung Frühstück ausgewiesen ist. Das bestimmt das Finanzamt, wie eben auch die 40% wenn du ein Mittag- oder Abendessen bekommst.
Nicht wenn es ausgewiesen ist, sondern wenn die Firma diesen Betrag auch übernimmt (man also keinen Mehraufwand hatte)!
Wenn sie das nicht macht, stehen einem vom Staat nur die 5,60€ zu, egal was das Frühstück wirklich gekostet hat.
 
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Cool ist, wenn man ein paar Jahre hart am Wind gesegelt ist und ein pralles Überstundenkonto hat und dann kommt die Geschäftsleitung auf die Idee dass zum Geschäftsjahresende alle auf xxx h runter müssen.

Ich hab immer gern Überstunden gemacht wenn nötig, grad auf IBN. Will ja heim.

Aber dann muss man die bitte auch wieder verfügen können wie es passt oder vernünftig auszahlen lassen.

Ganz komischer Trend, das ging früher schon mal auf Augenhöhe (Da hat man auch bei der 10-h-Regel mal ein Auge zugedrückt).
 

Hier findest Du eine Tabelle, was den Arbeitgeber das "Auge zudrücken" kosten kann.
Ja so ist das.
Und richtig hässlich wird es wenn man nach oder durch Verletzung der 10-h-Regel ein Verkehrsunfall mit Opfern verursacht, z.B. auf der Heimfahrt.
 
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