Plan_B
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Firma zahlt bei uns nur die Regelsätze. Hotel wird nur ohne Verpflegung übernommen.
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Sorry, da habe ich mich falsch ausgedrückt. Arbeitszeit im Sinne von Stunden aufschreiben ist es natürlich schon. Nur Arbeitszeit im Sinne des ArbZG ist es nicht.Ich kann nur sagen bei uns ist es so, auch abgesegnet durch BR.
Der Abzug bei der Verpflegung kommt ja nicht von der Firma, der wird vom Finanzamt bestimmt, genau wie die steuerfreien Sätze. Wenn der AG die Pauschale auszahlt und auf der Hotelrechnung ein Frühstück vermerkt ist, müssen die 20% abgezogen oder versteuert werden. Da kann der AG gar nichts machen.Wenn ich das richtig verstanden habe, wird ihnen die Verpflegungspauschale komplett ausgezahlt (also gar nix abgezogen) und sie müssen sich dann selbst verpflegen (Firma übernimmt nur die reinen Übernachtungskosten).
Und dann ist es schon ein Unterschied, ob Frühstück im Hotel 5€ oder 19€ kostet.
Verstehe ich das richtig, wenn du ein Hotelzimmer mit Frühstück buchst, zieht die Firma dir das Frühstück von den Spesen ab? Da würde ich mal einen Steuerberater fragen ob das überhaupt zulässig ist.Firma zahlt bei uns nur die Regelsätze. Hotel wird nur ohne Verpflegung übernommen.
Bei uns ist auch so: die Firma übernimmt die Hotelrechnung und zieht dann wenn Frühstück genommen worden ist ein Teil der Verpflegungspauschale ab. Fraglich was da der Steuerberater komisch finden soll.Verstehe ich das richtig, wenn du ein Hotelzimmer mit Frühstück buchst, zieht die Firma dir das Frühstück von den Spesen ab? Da würde ich mal einen Steuerberater fragen ob das überhaupt zulässig ist.
In Deutschland findest du ja eigentlich keine Übernachtungsmöglichkeit die mit der Pauschale abgedeckt ist.
Wie gesagt, 20% muss die Firma in Deutschland abziehen wenn auf der Hotelrechnung Frühstück ausgewiesen ist. Das bestimmt das Finanzamt, wie eben auch die 40% wenn du ein Mittag- oder Abendessen bekommst.Bei uns ist auch so: die Firma übernimmt die Hotelrechnung und zieht dann wenn Frühstück genommen worden ist ein Teil der Verpflegungspauschale ab. Fraglich was da der Steuerberater komisch finden soll.
JaWie gesagt, 20% muss die Firma in Deutschland abziehen wenn auf der Hotelrechnung Frühstück ausgewiesen ist. Das bestimmt das Finanzamt, wie eben auch die 40% wenn du ein Mittag- oder Abendessen bekommst.
Ja genau das ginge.Mir ging es darum wenn die Firma mehr als die 20% von der Pauschale abzieht, dann würde ich nachfragen, denn die Pauschale steht einem ja zu. Eventuell ist es dann sogar möglich sich die zuviel abgezogene Pauschale über die Lohn-/Einkommenssteuererklärung geltend zu machen.
Da bin ich bei dir, wobei es da natürlich noch auf viele andere Dinge ankommt und wenn das, dass einzig negative wäre, dann wär mir das wohl egal.Ja genau das ginge.
Aber wenn ich dann an der Steuererklärung sitze und mit solche Gedanken machen muss dann überleg ich mir ob das die richtige Firma ist.
Der Arbeitgeber kann Dir alles zahlen, nur u.U. (als Geldwertevorteil) versteuert.Da kann der AG gar nichts machen.
Vom Arbeitgeber steht Dir da garnichts zu (es sei denn, es steht im Arbeitsvertrag)denn die Pauschale steht einem ja zu.
Hab mich da vielleicht nicht ganz richtig ausgedrückt, es stimmt, der AG muss die Pauschale nicht zahlen. Sie steht einem aber trotzdem zu und wenn der AG nicht zahlt oder nur einen Teil, dann muss jeder die Pauschale in der Steuererklärung geltend machen.Vom Arbeitgeber steht Dir da garnichts zu (es sei denn, es steht im Arbeitsvertrag)
Wobei wir dann wieder bei den Überstunden wären. Auf Montage rechnets sich für die meisten Monteure nur, wenn sie (ordentlich) Überstunden bezahlt kriegen.Allein von der Pauschale ist eine Dienstreise in Deutschland ein Geschäft zum Drauflegen.
Nicht wenn es ausgewiesen ist, sondern wenn die Firma diesen Betrag auch übernimmt (man also keinen Mehraufwand hatte)!Wie gesagt, 20% muss die Firma in Deutschland abziehen wenn auf der Hotelrechnung Frühstück ausgewiesen ist. Das bestimmt das Finanzamt, wie eben auch die 40% wenn du ein Mittag- oder Abendessen bekommst.
Axel, Du fällst aber auch immer auf...Stimmt nicht ganz. Bei einem Kunden von mir hat dir der Pförtner die Leviten gelesen wenn du länger als 10 Stunden im Werk warst. Selbstständig oder nicht war dem egal. Er hatte seine Vorschriften![]()
Durch zu langes Arbeiten eher seltenAxel, Du fällst aber auch immer auf...![]()
Das kann ich bezeugen!Durch zu langes Arbeiten eher selten![]()
Wobei wir dann wieder bei den Überstunden wären
(Da hat man auch bei der 10-h-Regel mal ein Auge zugedrückt).
Ja so ist das.![]()
Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz - Welche Strafe droht?
Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz: ✔ Was steht im Bußgeldkatalog zum Arbeitszeitgesetz? ✔ Können Sie Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz melden?www.arbeitsrechte.de
Hier findest Du eine Tabelle, was den Arbeitgeber das "Auge zudrücken" kosten kann.
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