Arbeitszeit 10h-Regel

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Wenn man sich das anschaut wenn die Arbeitszeit überzogen
wird stehen mir die Haare zu Berge. Das ist doch absolut
Maschinenbau und Automatisierer feindlich.
600€ wenn die 48h um 1h und je weitere Stunde überschritten wird.
Ich bin übrigens Arbeitnehmer und Arbeite gerne.
 
Aber dann muss man die bitte auch wieder verfügen können wie es passt oder vernünftig auszahlen lassen.
Ja, da wird es dann schnell eng. Wenn die Stunden aufgebaut werden meckert aber auch kein Arbeitgeber.
Das ist doch absolut
Maschinenbau und Automatisierer fefeindlich.
Es gibt in jeder Branche jemanden dem das nicht gefällt ;) .

Ich finde die 10h Regel gut. Habe auch schon eine Menge 12 - 14h Tage gemacht, besonders als ich noch jünger war. Das kannst du mal machen aber auf dauer bringt dich das um. Wir sind gut dran, sind auf den Baustellen meistens eigenverantwortlich unterwegs und können sagen wenn es reicht. Es gibt aber viele die nicht in der Lage sind sich gegen ihren Chef bzw. die Firma zu stellen. Da hilft dann schon mal ein anonymer Tipp bei der Gewerbeaufsicht...
 

bzw. etwas zielführender:
das erste ist Österreich, ich befinde mich in Deutschland.

das zweite:
Die An- und Abreisezeiten sind in diesem Fall eine besondere Form der Arbeit und damit als Arbeitszeit zu werten. Die Dienstreise muss deshalb so geplant werden, dass es zu keiner Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit kommt. Gemäß § 3 ArbZG sind bis zu 10 Stunden werktägliche Arbeitszeit zulässig. Pausen gemäß § 4 ArbZG zählen nicht zur Arbeitszeit.
ich lese da nichts von 12h
 
Hmmm, muss ich mal schauen. Ich war der Meinung das ist so gesetzlich geregelt, weil wir auch strikt die 10h Regelung einhalten müssen. Es gilt bei uns die einzige Ausnahme bis 12h wenn min 2h davon Reisezeit sind. Ist so vom BR abgesegnet. Diese Ausnahme ist auch wirklich nur eine Ausnahme und darf kein Dauerzustand sein.
Muss dazu sagen ich mache ausschließlich Entstörung und keine mehrtägigen Inbetriebnahmen.
Wenn ich dazu was finde stelle ich es rein.
 
Weiter vorne hab ich nen Link zum Arbeitszeitgesetz gepostet. Gibt viele Punkte, wo mehr als 10h erlaubt sind. Aber so weit ich weiss muss das vorher beim Gewerbeaufsichtsamt angemeldet und begründet werden.
Die 12h stehn da übrigens nicht drinn, sondern, 24h - 11h Ruhezeit -1h Pause =12h max.
 
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Diese Ausnahme ist auch wirklich nur eine Ausnahme und darf kein Dauerzustand sein.
Muss dazu sagen ich mache ausschließlich Entstörung und keine mehrtägigen Inbetriebnahmen.
Wenn ich dazu was finde stelle ich es rein.
wenn Notfälle, wie Unfälle oder Katastrophen, eine vorübergehende Arbeit erfordern und
wenn unvorhersehbare Dinge passieren und die Folgen nicht auf andere Weise beseitigt werden können, besonders wenn Rohstoffe oder Lebensmittel verderben oder Arbeitsergebnisse misslingen könnten.
 
Ja ich denke auch, dass das bei uns wegen der dringenden Notwendigkeit zugelassen wird.
Ich habe mir dazu ehrlich gesagt noch nie Gedanken gemacht, kommt eher selten vor. Bei uns wird auch die 11h Ruhzeit strikt eingehalten, falls es mal einen Nachteinsatz gab. Wenn die Ruhezeit in die Regelarbeitszeit fällt, wird die auch bezahlt. Kann mich hier echt nicht beschweren.
 
Ich kann mir nicht vorstellen das Betriebsvereinbarungen gesetzliche Vorgaben außer Kraft setzen können.Bei meiner Firma wurden dieÜberstunden auf einem Stundenkonto gesammeltund konnten abgefeiert werden oder man konnte sich die Stunden auszahlen lassen, zZuschläge wurden immer ausgezahlt. ABER das Arbeitszeitgesetz macht klare Vorgaben über Arbeitszeiten und anschließend zu gewährenden Freizeitausgleich.Wenn man das mal nachrechnet dürfen pro Jahr nicht mehr als ca. 100 Überstunden gemacht werden Wenn bei uns die Überstundenkonten mehr erreicht hatten wurde automatisch ausgezahlt.
 
Ich kann mir nicht vorstellen das Betriebsvereinbarungen gesetzliche Vorgaben außer Kraft setzen können.
Tun sie nicht. Sie setzen gesetzliche Ausnahmen in Kraft.

Edit:
Davon hat der Handwerksbetrieb mangels Betriebsrat nix. Hier kann die Ausnahme durch behördliche Erlaubnis aktiviert werden.
 
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