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Hallo in die Runde,
ich habe mich soeben weitestgehend mit den Beiträgen zum Thema Zustimmtaster beschäftigt.
Nachfolgenden Bereich einer Maschine gilt es zu bewerten:
Der Gefährdungsbereich ist eine Profilieranlage, die mittels verschiedener Walzensätze einem
Ausgangsmaterial eine gewünschte Form verleiht (Kaltverformung).
Die Gefährdung wurde im Rahmen einer Risikobeurteilung mit PLd eingeschätzt (S2-F1-P2) für
die BA Hand.
In der BA Hand ist die BWS Lichtgitter inaktiv.
Eine Bewegung des Antriebes ist nur mit sicher reduzierter Geschwindigkeit (SLS) möglich.
Die SF SLS des Antriebs erreicht PLd und stellt meine SF1 dar.
Mit einem Zustimmtaster (3-stufig, da kein NH in der Nähe) soll der Antrieb bewegt werden können = SF2.
Nun zu meiner eigentlichen Frage.
Ist es korrekt, wenn ich die Zustimmung einkanalig (Schließer+ZÖffner in Reihe) in eine F-Steuerung einlese?
Die SF2 entspräche somit PLc.
Begündung:
SF1 reduziert das Risiko dahingehend, dass die Möglichkeit der Vermeidung von P2 auf P1 herabgesetzt werden kann.
Bei einer Zwischenbewertung des Risikos ergibt sich demnach S2-F1-P1 --> PLc.
D.h. unter der Berücksichtigung gleichzeitig ausgeführter Sicherheitsfunktionen ist die Zustimmung somit in einer
PLc-Architektur machbar.
Gibt es von euch gegebenenfalls Zuspruch oder Beanstandungen zu meiner Betrachtung?
Danke für eventuelle schriftliche Wortmeldungen
ich habe mich soeben weitestgehend mit den Beiträgen zum Thema Zustimmtaster beschäftigt.
Nachfolgenden Bereich einer Maschine gilt es zu bewerten:
Der Gefährdungsbereich ist eine Profilieranlage, die mittels verschiedener Walzensätze einem
Ausgangsmaterial eine gewünschte Form verleiht (Kaltverformung).
Die Gefährdung wurde im Rahmen einer Risikobeurteilung mit PLd eingeschätzt (S2-F1-P2) für
die BA Hand.
In der BA Hand ist die BWS Lichtgitter inaktiv.
Eine Bewegung des Antriebes ist nur mit sicher reduzierter Geschwindigkeit (SLS) möglich.
Die SF SLS des Antriebs erreicht PLd und stellt meine SF1 dar.
Mit einem Zustimmtaster (3-stufig, da kein NH in der Nähe) soll der Antrieb bewegt werden können = SF2.
Nun zu meiner eigentlichen Frage.
Ist es korrekt, wenn ich die Zustimmung einkanalig (Schließer+ZÖffner in Reihe) in eine F-Steuerung einlese?
Die SF2 entspräche somit PLc.
Begündung:
SF1 reduziert das Risiko dahingehend, dass die Möglichkeit der Vermeidung von P2 auf P1 herabgesetzt werden kann.
Bei einer Zwischenbewertung des Risikos ergibt sich demnach S2-F1-P1 --> PLc.
D.h. unter der Berücksichtigung gleichzeitig ausgeführter Sicherheitsfunktionen ist die Zustimmung somit in einer
PLc-Architektur machbar.
Gibt es von euch gegebenenfalls Zuspruch oder Beanstandungen zu meiner Betrachtung?
Danke für eventuelle schriftliche Wortmeldungen