Morpheus_2007
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wie Jan schon sagte: es kommt auf die Verträge drauf an!... von verschiedenen Firmen gebaut und in Betrieb genommen.
...
Hallo.
Meines Wissens nach ist SPS-Software nicht geschützt. Geschützte Programmteile sind softwareseitig verriegelt (z.B Know-How-Schutz bei Bausteinen).
http://www.ifross.org/
... aber was ist mit dem Gedankengut des Programmierers? Das ist doch sicher irgend wo rechtlich geschützt?
...
ein sehr gutes Indiz, wie es denn nun wirklich aussieht, ist: wessen AGB stehen auf den Bestellungen/Auftragsbestätigungen der Anlagen? Eure oder die der Lieferanten?
ja, natürlich! ist schon klar ...Hallo,
auf die AGBs würde ich nicht zählen. Auf der Bestellung stehen die AGB des
Kunden und auf der AB oder Rechnung die des Lieferanten. Und wenn die sich
widersprechen gilt das Gesetz.
Siehe auch hier.
Lass Dir aber auf jedenfall von Deinem Chef schriftlich geben, dass du die Software auf seine Anweisung rausgibtst und er dafür die verantwortung übernimmt.
sei mal gespannt, wie er dann reagiert.
ich stand mal vor der gleichen aufgabe. die software ist bis heute nicht weggeschickt *ROFL*
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