Sonstiges Erklärung für Softwareerstellung und Inbetriebnahme

Waldkauz

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Hallo zusammen,

muss ich für die Erstellung der Software einer Maschine irgendeine Art von Erklärung an den späteren Aussteller der Gesamt-CE für die Maschine ausstellen? Im Speziellen wurde die Software für einen Roboter (inkl. zugehöriger Sicherheit) entwickelt und vor Ort eingebunden (kein Schaltschrank, keine Installation, nur die Software). Ich gehe mal davon aus, dass eine Konformitäts- und eine Einbauerklärung nicht in Frage kommen. Aber wie ist es mit einer Erklärung nach ISO/ IEC 17050-1? In so einem Fall bezugnehmend auf die vorliegende Risikobeurteilung des Ausstellers der Gesamt-CE und die damit verbundene Einhaltung diverser Normen beim Umsetzen der Software (13849-1, 10218-2, etc.).

LG und Danke schon mal vorab für Eure Hilfe!
 
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