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Und wo steht jetzt was "laienbedienbar" ist?In der VDE 0100-410 steht, dass laienbedienbare Steckdosenstromkreise bis 32A mit einem FI auszurüsten sind. (Hier wird nicht nach unterschiedlichen Steckertypen differenziert)
In der VDE 0100-410 steht, dass laienbedienbare Steckdosenstromkreise bis 32A mit einem FI auszurüsten sind. (Hier wird nicht nach unterschiedlichen Steckertypen differenziert)
Kann man nicht pauschal sagen.Für mich FIs sind ein Muss.
Das wurde 2018 geändert.Aber ist nicht eigentlich bis 20A Pflicht? (60204)
Kann man nicht pauschal sagen.
Das wurde 2018 geändert.
Kann ich dir nicht sagenUnd wo steht jetzt was "laienbedienbar" ist?
Das kann dir nur der Harting Vertreter verraten. Man könnte sogar noch weitergehen. Harting schreibt im Datenblatt, dass ihre Steckverbinder nach EN 61984 zertifiziert sind. Ob sie aber mit Schaltleistung sind muss man genau betrachten.Gehört da jetzt z.B. ein 6poliger Hartingstecker dazu?
„Ein „elektrotechnischer Laie“ hat keinerlei elektrotechnische Ausbildung oder Qualifikation. So beschreibt auch die DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ einen elektrotechnischen Laien als jemanden, der weder Elektrofachkraft (EFK) noch elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist. Alle Vorschriftenwerke stimmen darin überein, dass ein elektrotechnischer Laie keinerlei elektrotechnische Arbeiten selbstständig ausführen darf.“Und wo steht jetzt was "laienbedienbar" ist?
Gehört da jetzt z.B. ein 6poliger Hartingstecker dazu?
Ich interpretiere das so: wenn Harting Stecker passend in der Firma als Verlängerungskabel verwendet wird. Ist diese Steckverbindung wo man diesen Harting Stecker verwenden könnte als Laien bedienbar einstufen muss.„Ein „elektrotechnischer Laie“ hat keinerlei elektrotechnische Ausbildung oder Qualifikation. So beschreibt auch die DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ einen elektrotechnischen Laien als jemanden, der weder Elektrofachkraft (EFK) noch elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist. Alle Vorschriftenwerke stimmen darin überein, dass ein elektrotechnischer Laie keinerlei elektrotechnische Arbeiten selbstständig ausführen darf.“
[…]
- Verlängerungsleitungen benutzen (Verbinden und Trennen von Anschlussleitungen von Geräten, Verlängerungsleitungen und Kabeltrommeln)
Der Elektrotechnische Laie - Was er tun darf und was nicht
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Klingt für mich danach, dass es keine Rolle spielt welcher Stecker.
Ich würde soweit gehen, das ein Laie an einem Harting Stecker nichts zu suchen hat.Klingt für mich danach, dass es keine Rolle spielt welcher Stecker.
Das Problem dabei ist ehr, dass eben meist kein Allstromsensitiver verbaut wird/nachgerüstet. Baukräne werden immer mehr mit FU´s betrieben, somit ist da schon oft mal der Baustrom FI gebrückt worden damit der Kran betrieben werden kann. Und das bereits bei 32A. Und Baustromverteiler mit 125A sind mehr den größeren Baustellen vorbehalten und werden dann auch meist dazu genutzt einen Baustromverteiler weiter weg zu Betreiben. Oder eben für Kräne in konventioneller Technik mit hohem Hub und oder hoher Auslage wo die Motoren etwas mehr in Stern/Dreieck an Strom brauchen. Oder für Bautrockner wiederrum an Unterverteiler zu Verwenden.Ist das jetzt nicht bis 125 A?
Edit: War ein Irrtum. Auf Baustellen ist jetzt bis 63 A ein RCD Typ B Pflicht (VDE 0100-704). Die 125 A waren wohl mal im Gespräch. Ich habe auf Baustellen aber noch keine 125 A Steckdose gesehen.
Da hilft auch der Allstromsensitive wenig, wenn er nicht irgendwie Kurzzeitverzögert ist.Allstromsensitiver verbaut wird/nachgerüstet. Baukräne werden immer mehr mit FU´s betrieben, somit ist da schon oft mal der Baustrom FI gebrückt worden damit der Kran betrieben werden kann.
Solange die Anlagenbediener weder Elektrofachkraft (EFK) noch elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) sind, gelten sie als Laien.Für mich ist es so, dass ein Anlagenbediener ein "unterwiesenes Personal" ist, weil der Bediener weiß was es machen muss und darf.
Und eine Steckdose z.B. am Bedienpult ? Hat der Hersteller diese für die Verorgung eines Laptop/Programmiergerät vorgesehen, ist sie nach meiner Auffassung nicht für Laien und zur allgemeinen Verwendung bestimmt. Kenntlichmachung durch ein entsprechendes Schild.
Genau das!In einer früheren Firma von mir kam dann am Wochende der Reinigungstrupp der Fremdfirma und dann wurde überall, wo eine Schukosteckdose war, der Indutriestaubsauger eingesteckt (bzw. eher mehrere auf dem gleichen Stromkreis). Schilder haben nichts genützt weil es entweder an generellen Lesekenntnissen gemangelt hat oder aber an Sprachkenntnissen. Nach dem Wochenende musste dann erst mal einer durch und die ausgelösten Leitungsschutzschalter wieder einschalten. Von daher würde ich einen solchen Versuch, den RCD einsparen zu wollen, nicht akzeptieren.
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